Öster­reich: Totales Waf­fen­verbot für Asyl­be­werber beschlossen

Während in Deutschland die Explosion der Gewalt­taten durch Migranten von Politik und Medien ver­bissen mit allen Mitteln unter den Teppich gekehrt wird, reagiert man in unserem Nach­barland Öster­reich deutlich rea­lis­ti­scher und prag­ma­ti­scher. Natürlich stößt das auch im „Felix Austria“ bei den Grünen und Linken auf heftige Kritik, doch im Großen und Ganzen ist es (außerhalb Wiens) noch so, dass man sich nicht ganz im links­grünen Delirium verliert.
Dass die neue Regelung ein „heißes Eisen“ ist, ist auch den Poli­tikern bewusst. Ande­rer­seits redet man dort den starken Anstieg an Gewalt und Mes­ser­morden durch Migranten nicht klein. Es ist klar, dass endlich etwas geschehen muss, und man greift zu einem ver­nünf­tigen, weil nie­der­schwel­ligen Mittel: All­gemein dürfen Per­sonen aus Dritt­ländern ohne dau­er­haften Auf­ent­halts­titel in Öster­reich oder der EU ins­be­sondere Asyl­be­werber, kei­nerlei Waffen irgend­einer Art mit sich führen. Das gilt nicht nur für Schuss­waffen, sondern auch für die Messer, die diese Leute ganz selbst­ver­ständlich mit sich tragen und leider nur zu oft ein­setzen, aber auch für Pfef­fer­sprays, Schlag­stöcke und andere Waffen.
Die neue Ver­ordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Wer sich nicht daran hält, muss 360 Euro Strafe zahlen oder eine Woche ins Gefängnis.
Im Prinzip ein guter Ansatz. Es wird sich aber weisen, ob es denn funk­tio­niert. Das bedeutet erst einmal ein flä­chen­de­ckend rigo­roses Durch­greifen seitens der Polizei. Dazu müssten größere Gruppen von ent­spre­chend aus­ge­rüs­teten Poli­zei­streifen überall im Land jeden über­prüfen, der nach „Dritt­länder“ aus­sieht. Schon eine ver­dachts­über­prüfung dieser Art würde hier in Deutschland als “ras­sis­tisch” sofort unter­bunden. Die dritt­län­di­schen Herren dürften jedoch nicht so ohne wei­teres geneigt sein, ihr Schnitz­mes­serchen abzu­geben und werden im Zwei­felsfall auch gewalt­tätige Gegenwehr zeigen. Daher müssen gut geschützte, größere Poli­zei­trupps ein­ge­setzt werden.
Zweitens haben das die Herren Migranten spä­testens am dritten Tag ver­standen, und sobald so eine Poli­zei­streife auf­taucht, werden sie schnell das Messer in einem öffent­lichen Blu­mentopf, zwi­schen die Sträucher einer Grün­anlage oder in irgendeine Mau­erecke plat­zieren und nach der poli­zei­lichen Über­prüfung wieder abholen. Man muss leider davon aus­gehen, dass die in Frage kom­menden jungen Herren der Staats­macht Öster­reichs und seinen Gesetzen wenig Respekt zollen.
Drittens kaufen sie sich sofort ein neues Messer, wenn ihnen das ihre abge­nommen wurde. Man wird der Plage nur dadurch eini­ger­maßen Herr werden, dass auch solche Messer nicht für Leute zu kaufen sind, die nicht ein­wand­freie Papiere haben. Aber auch dann werden Geschäf­te­macher, die ihrer­seits die Berech­tigung haben, ein Messer zu kaufen, die­je­nigen damit ver­sorgen, die es haben wollen. Waf­fen­handel taucht sofort überall da auf, wo Waffen benötigt werden. Dennoch wird das Führen eines Messers damit deutlich erschwert.
Viertens kann man in jedem Haus­halts­ge­schäft Filettier- und Bra­ten­messer kaufen, mit denen es sich auch gut morden lässt. Das bedeutet, dass auch beim Mes­serkauf im Haus­halts­wa­ren­laden schon die Papiere ver­langt werden müssen. Überdies werden Messer in Zukunft, genau wie giftige Pflan­zen­schutz­mittel oder Arz­nei­mittel, in abschließ­baren Glas­vi­trinen weg­ge­schlossen werden müssen.
Fünftens wird Öster­reich ein Platz­problem in den Gefäng­nissen bekommen. Da sind schnell Hun­dert­tausend Sträf­linge „beinand“. Wo will man die alle unterbringen?
Aber: Nörgeln wir nicht eine über­fällige und grund­sätzlich gute Maß­nahme klein. Wenn der Wille da ist, der Gewalt- und Mes­ser­welle ent­ge­gen­zu­treten, wird es auch einen Weg und damit einen Erfolg geben.
Die neue Waf­fen­ver­ordnung betrifft aber auch die öster­rei­chi­schen Bürger. Bisher waren zum Bei­spiel Schrot­flinten frei ver­käuflich. Ab ersten Januar 2019 fallen Schrot­flinten unter die Kate­gorie Jagd­waffen und sind damit mel­de­pflichtig. Auch Besitzer von Schrot­flinten, die die Waffen schon länger besitzen, müssen diese jetzt melden. Wie ich unsere Öster­reicher aber kenne, werden das längst nicht alle tun.
Dagegen dürfen Jäger jetzt auch außer den Lang­waffen für die Jagd auch Hand­feu­er­waffen führen, um einem ange­schos­senen Wildtier den „Gna­den­schuss“ zu geben. Und ein wei­teres Tabu fällt: Die Jäger dürfen ab Januar auch Schall­dämpfer für ihre Waffen benutzen. Damit reagieren die Behörden auf jah­re­lange Beschwerden, dass der Lärm der Schüsse bei Jägern und ihren Hunden häufig zu Gehör­schäden führt.
Nun könnte man sich fragen, warum Schall­dämpfer so streng ver­boten sind, da sie an sich keine Gefahr dar­stellen. Das Problem liegt darin, dass der Gebrauch einer Schuss­waffe unüber­hörbar und damit ein Problem ist. Jemanden heimlich zu erschießen geht nur, wenn das weit und breit keiner hört. Letzt­endlich kann man aber auch in einem ein­samen Gelände nicht sicher sein, dass nicht doch jemand das hört und die Polizei ruft. Das Verbot von Schall­dämpfern stellt genau darauf ab, dass die Auf­fäl­ligkeit des Knalls ein Hin­dernis dar­stellt, indem es die Gefahr erhöht, ergriffen zu werden.
Das wäre ande­rer­seits ein Grund, den Jägern keinen Schall­dämpfer zu erlauben. Denn ein ahnungs­loser Wan­derer, der es im Wald knallen hört, wird klu­ger­weise sofort umdrehen und einen anderen Weg suchen. Wird aber im Wald scharf geschossen und niemand hört es, könnte dem­nächst mehr zwei­bei­niges Wild auf der Strecke bleiben.
Das Thema „Waffen“ ist in den letzten Jahren immer umstrit­tener geworden. Das ist kein Wunder. Die Kri­mi­na­lität steigt, die Bürger fühlen sich nicht mehr sicher. Dabei sind es bei­leibe nicht nur Migranten, die zum Anstieg der Kri­mi­nal­sta­tis­tiken bei­getragen haben. Gut orga­ni­sierte Ein­bre­cher­banden haben auch schon vorher ihre Raubzüge – durchaus auch unter Gewalt­an­wendung – durch­ge­zogen. Dennoch ist bei uns in Deutschland das Waf­fen­gesetz immer restrik­tiver geworden. Man tut so, als sei das Land sicherer, wenn die Bürger grund­sätzlich keine Waffen mehr besitzen. Ein all­ge­meines Waf­fen­verbot, so die Argu­men­tation des Staates, würde zum Erliegen von Schwer­kri­mi­na­lität führen. Ein Trugschluss.
Am Ende des Ent­waff­nungs­pro­zesses sind nämlich die (ille­galen) Waffen nur noch in den Händen der Kri­mi­nellen und der über­for­derten Polizei. Der Bürger steht hilflos und ohne jedes Mittel der Selbst­ver­tei­digung den auf­ge­rüs­teten Gewalt­tätern gegenüber. Gegenwehr ist meist tödlich.
Das Thema, das Viktor Farkas im Jahr 2011 adres­sierte, ist heute brennend aktuell. Die fried­lichen, unbe­waff­neten Men­schen werden – sogar im öffent­lichen Raum – rei­hen­weise zu Opfern meist schon vor­be­strafter, der Polizei bestens bekannter und trotzdem bewaff­neter Täter, die aus den nich­tigsten Gründen die unbe­waff­neten, wehr­losen Bürger schwer ver­letzen oder töten.
 

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