Am besten ist der Sauerlandkurier. Überschrift: „Boris Palmer soll Studenten auf offener Straße bedrängt haben – Er stand „völlig neben sich“.
Ursprünglich und auf Google noch so eingetragen, stand da sogar: „Boris Palmer rastet total aus“, und so etwas beschreibt der Artikel auch. Zitat: „Palmer (traf) gegen 22 Uhr in der Tübinger Innenstadt auf den Mann. Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen. Palmer habe den Studenten angebrüllt, bedrängt und fotografiert. Zeugen beschreiben Palmers Verhalten als ‘extrem befremdlich’, wie die Zeitung weiter berichtet. Palmer sei ‘immer lauter und aggressiver geworden’ und habe ‘völlig neben sich’ gestanden.“
Was war geschehen?
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer bezog auf die gesammelte Medienschelte auf seinem Facebook-Account Stellung:
„Belästigung im Amt?
Ein Polizist wird von einem linken Studenten beschimpft. Er stellt den Angreifer sachlich zur Rede. Statt sich zu entschuldigen randaliert der Delinquent lautstark. Daraufhin zeigt der Polizist seinen Dienstausweis und verlangt die Personalien. Der Angreifer weigert sich, versucht Passanten durch laute Hilfeschreie auf seine Seite zu ziehen und flüchtet. Am nächsten Tag steht in der Zeitung: ‘Hat Polizist Studenten belästigt?’
Undenkbar? Genau so geschehen.
Erstmal zur Rechtslage. Als Leiter der Ortspolizeibehörde bin ich berechtigt, örtliches Recht durchzusetzen. Dazu gehört auch die Nachtruhe. Wer es nicht glaubt, kann den Text auf meinem Ausweis lesen.
Der Student, der mich attackierte, hat absichtlich gegen §2 der örtlichen Polizeisatzung verstoßen: ‘Es ist verboten, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar, insbesondere durch lärmende Unterhaltung, Singen, Schreien oder Grölen, zu stören.’ Hierfür ist ein Ordnungsgeld bis 5.000 Euro vorgesehen.
Aus diesem Grund war ich berechtigt, seine Personalien festzustellen. Das habe ich klar und deutlich mit meinem Dienstausweis verlangt.
Der Student hat sich der Feststellung der Personalien entzogen. Das ist ein Verstoß gegen §111 Ordnungswidrigkeitengesetz: ‘Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor‑, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.’ Auch dieses Vergehen hat der Student unzweifelhaft begangen.
Wenn die Presse nun daraus macht, der Student sei belästigt worden, so verkennt das die Rechtslage und macht aus dem Täter ein Opfer.
Zum Sachverhalt selbst:
Am Dienstag, 13.11 nach 22 h, letzter Woche kamen mir ein junger Mann und eine junge Frau in der Pfleghofstraße entgegen. Als sie mich erkannten, machte der Mann eine abfällige Bemerkung über mich. Ich blieb stehen und forderte ihn auf, mir zu sagen, was ihn störe. Daraufhin sagte er, ich solle abhauen, er kenne mich gar nicht. Ich erwiderte, so gehe das nicht, er solle mir jetzt erklären, was Sache ist. Dann schrie er laut, ich würde ihn stalken, wedelte wild mit den Armen und bedrohte mich.
Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass ich als Leiter der Ortspolizeibehörde das Recht zu einer Personenkontrolle habe, um Verstöße gegen Ortsrecht zu ahnden, zeigte ihm meinen Dienstausweis und wies ihn darauf hin, dass seine laute Schreierei nach 22 h einen Verstoß gegen §2 der städtischen Polizeiverordnung darstelle. Darauf begann eine wilde Diskussion, in die sich hinzugekommene Personen einbrachten. Sie vertraten die Auffassung, ich hätte kein Recht zu polizeilichen Maßnahmen. Ich erklärte ihnen die Rechtslage, aber ohne Erfolg.
Während dieser Diskussion versuchte der junge Mann sich abzusetzen. Ich folgte ihm gemäßigten Schrittes. Auf dem Holzmarkt versteckte er sich dann hinter den Ständen des Martinimarktes und verzog sich. Ich unternahm nichts weiter, weil ich einen Einsatz des Polizeivollzugsdienstes aus diesem Anlass für unverhältnismäßig hielt. Das wäre die Standardreaktion zur Durchsetzung städtischen Rechts in einem solchen Fall gewesen.
Ich fertigte allerdings ein Foto von der betroffenen Person an, um die Chance zu erhalten, das Ordnungsgeld wegen Ruhestörung und Weigerung zur Angabe der Personalien durchzusetzen. Einer jungen Frau, die mir unrechtmäßiges Handeln vorwarf, sagte ich, Sie könne das gerne überprüfen lassen und sich jederzeit an mich wenden. Als Zeugin und Bekannte der flüchtigen Person könne sie ja sicher Angaben zu dessen Personalien machen.
Ich habe den Fall am folgenden Tag mit der Leitung der städtischen Ordnungsbehörde besprochen und mich erkundigt, welche Erfahrungen unser Kommunaler Ordnungsdienst in solchen Fällen macht. Mir wurde berichtet, dass selbst uniformierte Kräfte häufig mit Widerstand konfrontiert sind und Delinquenten den Versuch machen, sich der Feststellung der Personalien zu entziehen. Die Einsicht in Fehlverhalten fehlt oft völlig.
Meine politische Bewertung: Die Akzeptanz gesetzlicher Normen ist leider rückläufig. Die ausufernden Störungen der Nachtruhe oder der Vandalismus in der Uhlandstraße sind Ausdruck dieser Entwicklung. In derselben Weise wirkt sich dies im Verhalten gegenüber Polizei und Ordnungsbehörden aus, zu denen qua Gesetz auch der Oberbürgermeister zählt. In einer vergleichbaren Situation hat mir vor kurzem ein Ruhestörer gedroht: ‘Wieviele Kollegen hast du denn hier? Ich hau dich weg.’
Es ist mehr als bedauerlich, dass manche Presseorgane nicht für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung eintreten, sondern diejenigen kritisieren, die dazu rechtmäßig beauftragt sind. Wenn sich unsere Gesetze wegen fehlender Normakzeptanz nicht mehr durch Worte, sondern nur noch mit massiver Polizeigewalt durchsetzen lassen, haben wir eine Menge Probleme.“
Der Focus titelt „Tübingens Grünen-OB Palmer spielt wegen Ruhestörung Polizist“, versucht sich als Gutachter für Polizeirecht und interpretiert ein bisschen an dem ganzen Ablauf herum. Boris Palmer hatte sich in seiner Stellungnahme auch zu der juristischen Seite eingelassen:
„Als Leiter der Ortspolizeibehörde bin ich berechtigt, örtliches Recht durchzusetzen. Dazu gehört auch die Nachtruhe. Wer es nicht glaubt, kann den Text auf meinem Ausweis lesen.“
Ein Magazin wie der Focus sollte einen Juristen für öffentliches Recht oder Kommunalrecht an der Hand haben, der sich da auskennt, bevor er einen Artikel schreibt, der da wild aber blind, im Gesetzesnebel stochert.
Ein Bürgermeister ist tatsächlich Leiter der Ortspolizeibehörde. Bei Verstößen gegen gesetzliche Normen darf die Polizei die erforderlichen Maßnahmen treffen. Wenn also nach 22 Uhr lautes Lärmen verboten ist, dann kann man darüber weghören oder man ruft die Polizei. Und die kommt dann auch und kann auch die Personalien der Lärmenden feststellen, wenn der auf eine freundliche Ermahnung nicht reagiert. Wenn derjenige sich weigert, seine Personalien herauszurücken oder – wie in diesem Fall auch noch flieht, darf die Polizei ihn verfolgen und festnehmen, auch Bilder machen und/oder den Krawallheini mit auf die Wache nehmen, um seine Identität festzustellen. Geht das nicht so ohne weiteres, kann man ihn auch solange dort festhalten, bis er identifiziert ist. Der Oberbürgermeister ist auch die Polizei und er darf das. So ist das nunmal. Dass ein Polizist auch nachdrücklich auf der Durchsetzung des Rechts bestehen darf, liegt in der Natur der Sache. Nur, wenn unverhältnismäßige Gewalt angewandt wurde oder andere klare Überschreitungen seiner Befugnisse, ist eine Anzeige gegen den betreffenden Polizisten möglich. Das dürfte im Fall des OB Boris Palmer aber schwierig werden.
Dass es aber eigentlich um etwas ganz anderes bei der Medienschelte gegen Palmer geht, wird auch deutlich. Es wird sichtlich zur Hetzjagd geblasen. Palmer hat schon ein paarmal recht „bodenständige“ Bemerkungen gemacht, was ihm ja auch den Oberbürgermeister eingebracht hat. Er wird von den Tübinger Bürgern respektiert.
Nun hat er aber dabei leider auf der Political-Correctness-Tabuliste einen dicken Strafpunkt:
„Der Oberbürgermeister (Palmer) hatte sich bei einer Veranstaltung der Südwest Presse in Ulm Ende April über einen wohl rüpelhaften Radfahrer mit dunkler Hautfarbe aufgeregt, der ihm auf dem Weg zum Veranstaltungsort begegnet war. In einer Facebook-Diskussion zur Frage, warum er die Hautfarbe des Mannes genannt habe, schrieb Palmer der Südwest Presse zufolge: ‘Weil der Typ mit nacktem Oberkörper, Kopfhörer und einer unglaublichen Dreistigkeit um die Leute rum gekurvt ist. Das gehört sich für niemand und für einen Asylbewerber schon dreimal nicht.’
Kritiker warfen ihm vor, er habe von der Hautfarbe eines Radfahrers auf einen Asylbewerber geschlossen. Die Grünen im Landkreis und in der Stadt Tübingen hatten Palmers Aussagen als rassistisch gerügt. Mit besonders harschen Worten meldete sich der frühere migrationspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, zu Wort. Palmer schätze ‘den Beifall von Rassisten’, twitterte Beck.“
„Angezählt“ sagt man dazu bei Boxern. Boris Palmer ist Grüner und hat daher anscheinend noch nicht die Erfahrung so genannter ‚Rechter‘ gemacht, dass er – egal was er tut oder sagt – er sowieso im Unrecht und Nazi ist.
Nun hat er auch noch den Vorfall mit dem linken Studenten, der sich natürlich als sakrosankter Linker unangreifbar fühlt, in einer Weise kommentiert, die heute schon als Beweis für knallrechte Gesinnung dient. Noch einmal das Fazit von Oberbürgermeister Boris Palmer:
„Meine politische Bewertung: Die Akzeptanz gesetzlicher Normen ist leider rückläufig. Die ausufernden Störungen der Nachtruhe oder der Vandalismus in der Uhlandstraße sind Ausdruck dieser Entwicklung. In derselben Weise wirkt sich dies im Verhalten gegenüber Polizei und Ordnungsbehörden aus, zu denen qua Gesetz auch der Oberbürgermeister zählt. In einer vergleichbaren Situation hat mir vor kurzem ein Ruhestörer gedroht: ‘Wieviele Kollegen hast du denn hier? Ich hau dich weg’.”
Es ist mehr als bedauerlich, dass manche Presseorgane nicht für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung eintreten, sondern diejenigen kritisieren, die dazu rechtmäßig beauftragt sind. Wenn sich unsere Gesetze wegen fehlender Normakzeptanz nicht mehr durch Worte, sondern nur noch mit massiver Polizeigewalt durchsetzen lassen, haben wir eine Menge Probleme.“
Da hat er zwar absolut Recht, aber das darf man eben heute nicht mehr sagen. Genau das schreibe ich immer und immer wieder: Wenn des Recht und die Ordnung in einem Staate verludern, dann tut und lässt eben jeder, was er will. Und diejenigen, die am rücksichtslosesten sind, gewinnen. Und das gilt für jede Hautfarbe und Herkunft.
Die Überforderung der Polizei durch zu viele, mit dem Strom der – zum größten Teil friedlichen — Migranten eingewanderten Kriminellen und Schwerverbrecher führt dazu, dass die Poliezi ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen kann.
Wir Bürger wissen auch, dass die Polizei vertuschen und verschweigen muss, dass Statistiken hingebogen und verfälscht werden, sodass die Bürger sich obendrein noch verhöhnt fühlen und jedes Vertrauen in die Ordungs- und Staatsmacht verlieren.
Es beginnt bereits, dass auch eigentlich anständige Bürger nicht mehr einsehen, warum sie brave Schäfchen sein sollen und „kuschen“, wenn der Staat bestimmten anderen Gruppen alles mögliche durchgehen lässt. Das erzeugt Wut.
Ist es erst einmal soweit, dass jeder weiß, die Polizei ist sowieso überfordert und wird einen schon nicht „schnappen“, werden auch Millionen deutsche Halbkriminelle sich sicher fühlen und sehr schnell zu schwereren Formen der Kriminalität übergehen. Dann ist Krieg auf Deutschlands Straßen. Boris Palmer hat vollkommen Recht mit seiner Bewertung, und das nimmt man ihm übel.
Die üblichen, giftspeienden Erinnyen krauchen bereits schon aus ihren Höhlen und umzingeln das tapfere Oberbürgermeisterlein. Jutta Ditfurth und Jan Böhmermann verspeien ihr ätzendes Gezischel. Es scheint , der wack‘re Tübinger ist bereits zum Abschuss freigegeben worden und die Medien sekundieren.
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