Boris Palmer weist ran­da­lie­renden, linken Stu­denten zurecht — Presse tritt Shit­storm gegen Palmer los

Am besten ist der Sau­er­land­kurier. Über­schrift: „Boris Palmer soll Stu­denten auf offener Straße bedrängt haben – Er stand „völlig neben sich“.
Ursprünglich und auf Google noch so ein­ge­tragen, stand da sogar: „Boris Palmer rastet total aus“, und so etwas beschreibt der Artikel auch. Zitat: Palmer (traf) gegen 22 Uhr in der Tübinger Innen­stadt auf den Mann. Es sei zu einer Aus­ein­an­der­setzung gekommen. Palmer habe den Stu­denten ange­brüllt, bedrängt und foto­gra­fiert. Zeugen beschreiben Palmers Ver­halten als ‘extrem befremdlich’, wie die Zeitung weiter berichtet. Palmer sei ‘immer lauter und aggres­siver geworden’ und habe ‘völlig neben sich’ gestanden.“ 
Was war geschehen?
Tübingens Ober­bür­ger­meister Boris Palmer bezog auf die gesam­melte Medi­en­schelte auf seinem Facebook-Account Stellung:
Beläs­tigung im Amt?
Ein Polizist wird von einem linken Stu­denten beschimpft. Er stellt den Angreifer sachlich zur Rede. Statt sich zu ent­schul­digen ran­da­liert der Delin­quent laut­stark. Dar­aufhin zeigt der Polizist seinen Dienst­ausweis und ver­langt die Per­so­nalien. Der Angreifer weigert sich, ver­sucht Pas­santen durch laute Hil­fe­schreie auf seine Seite zu ziehen und flüchtet. Am nächsten Tag steht in der Zeitung: ‘Hat Polizist Stu­denten belästigt?’
Undenkbar? Genau so geschehen.
Erstmal zur Rechtslage. Als Leiter der Orts­po­li­zei­be­hörde bin ich berechtigt, ört­liches Recht durch­zu­setzen. Dazu gehört auch die Nachtruhe. Wer es nicht glaubt, kann den Text auf meinem Ausweis lesen. 
Der Student, der mich atta­ckierte, hat absichtlich gegen §2 der ört­lichen Poli­zei­satzung ver­stoßen: ‘Es ist ver­boten, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unver­meidbar, ins­be­sondere durch lärmende Unter­haltung, Singen, Schreien oder Grölen, zu stören.’ Hierfür ist ein Ord­nungsgeld bis 5.000 Euro vorgesehen.
Aus diesem Grund war ich berechtigt, seine Per­so­nalien fest­zu­stellen. Das habe ich klar und deutlich mit meinem Dienst­ausweis verlangt. 
Der Student hat sich der Fest­stellung der Per­so­nalien ent­zogen. Das ist ein Verstoß gegen §111 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­gesetz: ‘Ord­nungs­widrig handelt, wer einer zustän­digen Behörde, einem zustän­digen Amts­träger oder einem zustän­digen Sol­daten der Bun­deswehr über seinen Vor‑, Familien- oder Geburts­namen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Fami­li­en­stand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staats­an­ge­hö­rigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe ver­weigert.’ Auch dieses Ver­gehen hat der Student unzwei­felhaft begangen.
Wenn die Presse nun daraus macht, der Student sei belästigt worden, so ver­kennt das die Rechtslage und macht aus dem Täter ein Opfer.
Zum Sach­verhalt selbst: 
Am Dienstag, 13.11 nach 22 h, letzter Woche kamen mir ein junger Mann und eine junge Frau in der Pfleg­hof­straße ent­gegen. Als sie mich erkannten, machte der Mann eine abfällige Bemerkung über mich. Ich blieb stehen und for­derte ihn auf, mir zu sagen, was ihn störe. Dar­aufhin sagte er, ich solle abhauen, er kenne mich gar nicht. Ich erwi­derte, so gehe das nicht, er solle mir jetzt erklären, was Sache ist. Dann schrie er laut, ich würde ihn stalken, wedelte wild mit den Armen und bedrohte mich.
Ich machte ihn darauf auf­merksam, dass ich als Leiter der Orts­po­li­zei­be­hörde das Recht zu einer Per­so­nen­kon­trolle habe, um Ver­stöße gegen Orts­recht zu ahnden, zeigte ihm meinen Dienst­ausweis und wies ihn darauf hin, dass seine laute Schreierei nach 22 h einen Verstoß gegen §2 der städ­ti­schen Poli­zei­ver­ordnung dar­stelle. Darauf begann eine wilde Dis­kussion, in die sich hin­zu­ge­kommene Per­sonen ein­brachten. Sie ver­traten die Auf­fassung, ich hätte kein Recht zu poli­zei­lichen Maß­nahmen. Ich erklärte ihnen die Rechtslage, aber ohne Erfolg. 
Während dieser Dis­kussion ver­suchte der junge Mann sich abzu­setzen. Ich folgte ihm gemä­ßigten Schrittes. Auf dem Holz­markt ver­steckte er sich dann hinter den Ständen des Mar­ti­ni­marktes und verzog sich. Ich unternahm nichts weiter, weil ich einen Einsatz des Poli­zei­voll­zugs­dienstes aus diesem Anlass für unver­hält­nis­mäßig hielt. Das wäre die Stan­dard­re­aktion zur Durch­setzung städ­ti­schen Rechts in einem solchen Fall gewesen.
Ich fer­tigte aller­dings ein Foto von der betrof­fenen Person an, um die Chance zu erhalten, das Ord­nungsgeld wegen Ruhe­störung und Wei­gerung zur Angabe der Per­so­nalien durch­zu­setzen. Einer jungen Frau, die mir unrecht­mä­ßiges Handeln vorwarf, sagte ich, Sie könne das gerne über­prüfen lassen und sich jederzeit an mich wenden. Als Zeugin und Bekannte der flüch­tigen Person könne sie ja sicher Angaben zu dessen Per­so­nalien machen. 
Ich habe den Fall am fol­genden Tag mit der Leitung der städ­ti­schen Ord­nungs­be­hörde besprochen und mich erkundigt, welche Erfah­rungen unser Kom­mu­naler Ord­nungs­dienst in solchen Fällen macht. Mir wurde berichtet, dass selbst uni­for­mierte Kräfte häufig mit Wider­stand kon­fron­tiert sind und Delin­quenten den Versuch machen, sich der Fest­stellung der Per­so­nalien zu ent­ziehen. Die Ein­sicht in Fehl­ver­halten fehlt oft völlig. 
Meine poli­tische Bewertung: Die Akzeptanz gesetz­licher Normen ist leider rück­läufig. Die aus­ufernden Stö­rungen der Nachtruhe oder der Van­da­lismus in der Uhland­straße sind Aus­druck dieser Ent­wicklung. In der­selben Weise wirkt sich dies im Ver­halten gegenüber Polizei und Ord­nungs­be­hörden aus, zu denen qua Gesetz auch der Ober­bür­ger­meister zählt. In einer ver­gleich­baren Situation hat mir vor kurzem ein Ruhe­störer gedroht: ‘Wie­viele Kol­legen hast du denn hier? Ich hau dich weg.’ 
Es ist mehr als bedau­erlich, dass manche Pres­se­organe nicht für die Ein­haltung der öffent­lichen Ordnung ein­treten, sondern die­je­nigen kri­ti­sieren, die dazu recht­mäßig beauf­tragt sind. Wenn sich unsere Gesetze wegen feh­lender Nor­m­ak­zeptanz nicht mehr durch Worte, sondern nur noch mit mas­siver Poli­zei­gewalt durch­setzen lassen, haben wir eine Menge Probleme.“ 
Der Focus titelt „Tübingens Grünen-OB Palmer spielt wegen Ruhe­störung Polizist“, ver­sucht sich als Gut­achter für Poli­zei­recht und inter­pre­tiert ein bisschen an dem ganzen Ablauf herum. Boris Palmer hatte sich in seiner Stel­lung­nahme auch zu der juris­ti­schen Seite eingelassen:
Als Leiter der Orts­po­li­zei­be­hörde bin ich berechtigt, ört­liches Recht durch­zu­setzen. Dazu gehört auch die Nachtruhe. Wer es nicht glaubt, kann den Text auf meinem Ausweis lesen.“
Ein Magazin wie der Focus sollte einen Juristen für öffent­liches Recht oder Kom­mu­nal­recht an der Hand haben, der sich da aus­kennt, bevor er einen Artikel schreibt, der da wild aber blind, im Geset­zes­nebel stochert.
Ein Bür­ger­meister ist tat­sächlich Leiter der Orts­po­li­zei­be­hörde. Bei Ver­stößen gegen gesetz­liche Normen darf die Polizei die erfor­der­lichen Maß­nahmen treffen. Wenn also nach 22 Uhr lautes Lärmen ver­boten ist, dann kann man darüber weg­hören oder man ruft die Polizei. Und die kommt dann auch und kann auch die Per­so­nalien der Lär­menden fest­stellen, wenn der auf eine freund­liche Ermahnung nicht reagiert. Wenn der­jenige sich weigert, seine Per­so­nalien her­aus­zu­rücken oder – wie in diesem Fall auch noch flieht, darf die Polizei ihn ver­folgen und fest­nehmen, auch Bilder machen und/oder den Kra­wall­heini mit auf die Wache nehmen, um seine Iden­tität fest­zu­stellen. Geht das nicht so ohne wei­teres, kann man ihn auch solange dort fest­halten, bis er iden­ti­fi­ziert ist. Der Ober­bür­ger­meister ist auch die Polizei und er darf das. So ist das nunmal. Dass ein Polizist auch nach­drücklich auf der Durch­setzung des Rechts bestehen darf, liegt in der Natur der Sache. Nur, wenn unver­hält­nis­mäßige Gewalt ange­wandt wurde oder andere klare Über­schrei­tungen seiner Befug­nisse, ist eine Anzeige gegen den betref­fenden Poli­zisten möglich. Das dürfte im Fall des OB Boris Palmer aber schwierig werden.
Dass es aber eigentlich um etwas ganz anderes bei der Medi­en­schelte gegen Palmer geht, wird auch deutlich. Es wird sichtlich zur Hetzjagd geblasen. Palmer hat schon ein paarmal recht „boden­ständige“ Bemer­kungen gemacht, was ihm ja auch den Ober­bür­ger­meister ein­ge­bracht hat. Er wird von den Tübinger Bürgern respektiert.
Nun hat er aber dabei leider auf der Poli­tical-Cor­rectness-Tabu­liste einen dicken Strafpunkt:
Der Ober­bür­ger­meister (Palmer) hatte sich bei einer Ver­an­staltung der Südwest Presse in Ulm Ende April über einen wohl rüpel­haften Rad­fahrer mit dunkler Haut­farbe auf­geregt, der ihm auf dem Weg zum Ver­an­stal­tungsort begegnet war. In einer Facebook-Dis­kussion zur Frage, warum er die Haut­farbe des Mannes genannt habe, schrieb Palmer der Südwest Presse zufolge: ‘Weil der Typ mit nacktem Ober­körper, Kopf­hörer und einer unglaub­lichen Dreis­tigkeit um die Leute rum gekurvt ist. Das gehört sich für niemand und für einen Asyl­be­werber schon dreimal nicht.’ 
Kri­tiker warfen ihm vor, er habe von der Haut­farbe eines Rad­fahrers auf einen Asyl­be­werber geschlossen. Die Grünen im Land­kreis und in der Stadt Tübingen hatten Palmers Aus­sagen als ras­sis­tisch gerügt. Mit besonders har­schen Worten meldete sich der frühere migra­ti­ons­po­li­tische Sprecher der Grünen-Bun­des­tags­fraktion, Volker Beck, zu Wort. Palmer schätze ‘den Beifall von Ras­sisten’, twit­terte Beck.“ 
„Ange­zählt“ sagt man dazu bei Boxern. Boris Palmer ist Grüner und hat daher anscheinend noch nicht die Erfahrung so genannter ‚Rechter‘ gemacht, dass er – egal was er tut oder sagt – er sowieso im Unrecht und Nazi ist.
Nun hat er auch noch den Vorfall mit dem linken Stu­denten, der sich natürlich als sakro­sankter Linker unan­greifbar fühlt, in einer Weise kom­men­tiert, die heute schon als Beweis für knall­rechte Gesinnung dient. Noch einmal das Fazit von Ober­bür­ger­meister Boris Palmer:
Meine poli­tische Bewertung: Die Akzeptanz gesetz­licher Normen ist leider rück­läufig. Die aus­ufernden Stö­rungen der Nachtruhe oder der Van­da­lismus in der Uhland­straße sind Aus­druck dieser Ent­wicklung. In der­selben Weise wirkt sich dies im Ver­halten gegenüber Polizei und Ord­nungs­be­hörden aus, zu denen qua Gesetz auch der Ober­bür­ger­meister zählt. In einer ver­gleich­baren Situation hat mir vor kurzem ein Ruhe­störer gedroht: ‘Wie­viele Kol­legen hast du denn hier? Ich hau dich weg’.” 
Es ist mehr als bedau­erlich, dass manche Pres­se­organe nicht für die Ein­haltung der öffent­lichen Ordnung ein­treten, sondern die­je­nigen kri­ti­sieren, die dazu recht­mäßig beauf­tragt sind. Wenn sich unsere Gesetze wegen feh­lender Nor­m­ak­zeptanz nicht mehr durch Worte, sondern nur noch mit mas­siver Poli­zei­gewalt durch­setzen lassen, haben wir eine Menge Probleme.“ 
Da hat er zwar absolut Recht, aber das darf man eben heute nicht mehr sagen. Genau das schreibe ich immer und immer wieder: Wenn des Recht und die Ordnung in einem Staate ver­ludern, dann tut und lässt eben jeder, was er will. Und die­je­nigen, die am rück­sichts­lo­sesten sind, gewinnen. Und das gilt für jede Haut­farbe und Herkunft.
Die Über­for­derung der Polizei durch zu viele, mit dem Strom der – zum größten Teil fried­lichen — Migranten ein­ge­wan­derten Kri­mi­nellen und Schwer­ver­brecher führt dazu, dass die Poliezi ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen kann.
Wir Bürger wissen auch, dass die Polizei ver­tu­schen und ver­schweigen muss, dass Sta­tis­tiken hin­ge­bogen und ver­fälscht werden, sodass die Bürger sich oben­drein noch ver­höhnt fühlen und jedes Ver­trauen in die Ordungs- und Staats­macht verlieren.
Es beginnt bereits, dass auch eigentlich anständige Bürger nicht mehr ein­sehen, warum sie brave Schäfchen sein sollen und „kuschen“, wenn der Staat bestimmten anderen Gruppen alles mög­liche durch­gehen lässt. Das erzeugt Wut.
Ist es erst einmal soweit, dass jeder weiß, die Polizei ist sowieso über­fordert und wird einen schon nicht „schnappen“, werden auch Mil­lionen deutsche Halb­kri­mi­nelle sich sicher fühlen und sehr schnell zu schwe­reren Formen der Kri­mi­na­lität über­gehen. Dann ist Krieg auf Deutsch­lands Straßen. Boris Palmer hat voll­kommen Recht mit seiner Bewertung, und das nimmt man ihm übel.
Die üblichen, gift­spei­enden Erinnyen krauchen bereits schon aus ihren Höhlen und umzingeln das tapfere Ober­bür­ger­meis­terlein. Jutta Dit­furth und Jan Böh­mermann ver­speien ihr ätzendes Gezi­schel. Es scheint , der wack‘re Tübinger ist bereits zum Abschuss frei­ge­geben worden und die Medien sekundieren.