Grüne-Spre­cherin ent­larvt unfrei­willig Märchen der „Unver­bind­lichkeit“ des UN-Migrationspaktes

Der UN-Migra­ti­onspakt, der nichts anderes ist als ein mehr oder weniger ver­stecktes Umsied­lungs­pro­gramm für Wirt­schafts- und Armuts­flücht­linge aus der Dritten Welt vor­nehmlich nach Europa, soll bekanntlich am 11. Dezember von den Ländern, die diesem „Pakt“ bei­treten wollen, unter­zeichnet werden. Bei Umsetzung dieses Regel­werkes kann prak­tisch jeder Mensch ein­wandern wann und wo er will, ohne sich, wie bisher, als „Flüchtling“ tarnen zu müssen.
Keine Tarnung als “Flüchtling” mehr nötig
Und dass man so einen Migranten dann auch nicht mehr los­werden kann, ver­steht sich von selbst. Auf 32 Seiten des „Glo­balen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (Ori­gi­nal­be­zeichnung der Ver­einten Nationen) ist bis ins kleinste Detail geregelt, welche Rechte der künftige Mit­bürger haben wird – nach all­fäl­ligen Plichten der Ein­wan­derer wird man dort ver­geblich suchen. Außer nach den Plichten der Auf­nah­me­länder — davon ist der Pakt nur so gespickt.
Wozu eine unver­bind­liche Emp­fehlung unterschreiben?
Dass nach Inkraft­treten des Paktes weitere Mil­li­arden locker­ge­macht werden müssen und unsere Länder ihren euro­päi­schen Cha­rakter ver­lieren werden, wird natürlich in der Öffent­lichkeit seitens der Main­stream-Medien ver­schwiegen, und man tischt uns die Lüge auf, dass der Pakt doch nur eine rechtlich unver­bind­liche Emp­fehlung sei. Wozu dann eine Unter­schrift darauf ver­langt wird, bleibt rät­selhaft. Denn Emp­feh­lungen der UNO könnte man ja täglich dut­zendfach zur Kenntnis nehmen und sich sogar herzlich dafür bedanken.
Im Pakt kommt gleich 70 Mal „Ver­pflichtung“ vor
Und so erhebt sich die Frage, warum denn im Pakt gleich 70 (!) Mal von „Verp­lich­tungen“, „Pflichten“, oder  „wir ver­pflichten uns ferner“ etc. die Rede ist? Auch davon, dass wir „der über­ge­ord­neten Ver­pflichtung unter­liegen“, ist die Rede.  Allein das Satz­un­getüm „Um diese Ver­pflichtung zu ver­wirk­lichen, werden wir aus den fol­genden Maß­nahmen schöpfen. Wir werden a) …“, kommt in diesem Kne­bel­vertrag gezählte 18 Mal vor.
Umsetzung der Ver­ord­nungen des Paktes soll über­prüft werden
Und im Pakt ist jetzt schon vor­ge­sehen, ein „Über­prü­fungs­forum Inter­na­tionale Migration“ zu instal­lieren. Dieses Über­prü­fungs­forum soll bereits ab dem Jahr 2020 aktiv werden. So taucht der Begriff „Über­prü­fungs­forum“ im Text des Paktes ins­gesamt gleich achtmal auf.
Wie weit es mit der „Unver­bind­lichkeit“ her ist, kann sich somit jeder leicht aus­rechnen. Spä­testens nach Inkraft­treten des Paktes werden NGOs die „Rechte“ der Migranten ein­klagen. Welche Gerichte werden sich dann wohl gegen die „Ver­pflich­tungen“ einer UN-Emp­fehlung aus­sprechen? In wei­terer Folge wird man dann die „Anre­gungen“ in nationale Gesetze ein­fließen lassen.
Und jetzt schon sprechen Poli­tiker wie der deutsche Staats­mi­nister der Bun­des­re­gierung für Europa im Aus­wär­tigen Amt, Michael Roth (SPD), von Ver­pflich­tungen — unzen­su­riert berichtete bereits darüber.
Grüne fordern bereits rasche Umsetzung des Paktes
In freu­diger Erwartung lässt die grüne migra­ti­ons­po­li­tische Spre­cherin der Bun­des­tags­fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Filiz Polat, schon jetzt die Katze aus dem Sack. Was bald auf die ver­trags­un­ter­zeich­nenden Länder zukommen wird, führt uns die Abge­ordnete im Bun­destag vor. Auf ihrer Web­seite fordert sie bereits vor Unter­zeichnung des Paktes dessen umge­hende Umsetzung. Das liest sich dann so:
“Migra­ti­onspakt umsetzen und Men­schen­rechte stärken! (…) Wir Grüne sehen den Global Compact als einen wich­tigen Schritt, um Men­schen­rechte zu gewähr­leisten und Migration poli­tisch zu gestalten. Mit der Unter­zeichnung allein ist es jedoch noch nicht getan. Die Bun­des­re­gierung muss anschließend sofort mit der Umsetzung beginnen, da nur so die Rechte von Migran­tinnen und Migranten sicher­ge­stellt werden können. Die Staaten Europas und hier ins­be­sondere Deutschland sind in der Pflicht mit gutem Bei­spiel vor­an­zu­gehen, denn Men­schen­rechte müssen für alle Men­schen gelten — egal wo, egal wann und egal für wen, auch im Transit, auch in Bewegung.”
Grüne Par­la­ments­ab­ge­ordnete der deut­schen Sprache nicht mächtig
Und auch ein Sei­tenhieb auf AfD und FPÖ darf nicht fehlen. Bedenken gegen dieses Regelwerk werden als „Ver­schwö­rungs­theorien“ abgetan:
“Es ist auch zu beob­achten, dass gleich­zeitig AfD und FPÖ eine der popu­lärsten Ver­schwö­rungs­theorien wie­der­be­leben, die sich klar im Kontext der neuen Rechten, im Netzwerk der Ras­sisten in Europa, bewegt. Sie pro­pa­gieren einen großen ‘Bevöl­ke­rungs­aus­tausch’ und schüren somit Ängste, die als Nähr­boden für Hass, Gewalt und Ras­sismus dienen.”
Gerne helfen wir der Abge­ord­neten auf die Sprünge: Wert­kon­ser­vative und patrio­tische Kräfte wie die AfD oder die FPÖ haben nie einen „großen Bevöl­ke­rungs­aus­tausch pro­pa­giert“. Das, sehr geehrte Frau Abge­ordnete, machten im vor­her­ge­henden Jahr­hundert aus­schließlich Dik­ta­turen sozia­lis­tisch-kom­mu­nis­ti­scher Spiel­arten, und heute pro­pa­gieren das Leute wie Sie. Für Sie und alle, die nicht wissen, was „pro­pa­gieren“ heißt, hier der Link zum Duden.
 

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