Seit einer Woche versuchen die L‑Medien eine Parteispenden-Kampagne gegen die AfD zu fahren. Im Mittelpunkt der Kritik steht die AfD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag Alice Weidel. Die AfD hätte eine Spende aus der Schweiz erhalten und diese nicht sofort der Bundestagsverwaltung gemeldet, was sie aber hätte tun müssen, da die Schweiz nicht zur EU gehöre, so lautet der Vorwurf. Zwar hat die AfD diese Spende, ca. 130.000 Euro, wieder zurücküberwiesen an den Spender, das Geld also gar nicht behalten, aber so der nächste Vorwurf, auch das nicht schnell genug. Was sagt nun die AfD selbst zu diesen Anschuldigungen und was ist von alledem zu halten?
Im folgenden zunächst drei Meldungen des AfD-Bundesverbandes:
1. Parteispende: Dr. Alice Weidel handelte in jeder Hinsicht korrekt
Berlin, Mi. 14. November 2018. AfD meldet Bundestagsverwaltung Zahlungseingang und Rücküberweisung.
Am gestrigen Dienstag hat der AfD-Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß die Bundestagsverwaltung über folgenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt:
Vertreter des Kreisvorstandes des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis hatten gestern die Bundesgeschäftsführung der Alternative für Deutschland über einen Zahlungsvorgang informiert und in diesem Zusammenhang die Kopien zweier Kontoauszüge übermittelt, welche zu einem bei der Sparkasse Bodensee geführten Konto des Kreisverbandes gehören. Der erste Kontoauszug weist einen Geldeingang in Höhe von 150.000 Euro am 13.02.2018 aus – der Betrag wurde von „STICHTING IDENTITEIT EUROPA“ überwiesen. Die „STICHTING IDENTITEIT EUROPA“ ist anscheinend eine niederländische Stiftung, die unter folgender Adresse eine Webseite im Internet betreibt: http://www.identiteiteuropa.eu.
Der AfD-Kreisverband Bodenseekreis hat auskunftsgemäß zunächst geprüft, ob es sich bei diesem Geldeingang um eine Spende handeln könnte, die unter § 25 Abs. 2 Nr. 2 PartG fällt. Das erschien allerdings nicht einschlägig, denn wegen der durch §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung definierten Zwecke konnte der Tatbestand dieser Vorschrift nicht erfüllt sein. Danach wurde geprüft, ob für die Stiftung eine Ausnahmeregelung nach § 25 Abs. 2 Nr. 3a PartG zur Anwendung kommen könnte. Dieser Tatbestand ist offenbar erfüllt gewesen, weshalb die Zahlung als Spende hätte angenommen werden dürfen.
Allerdings konnte der AfD-Kreisverband Bodenseekreis weder die Spenderidentität noch die Spendermotivation zweifelsfrei feststellen, weshalb er letztlich beschloss, das Geld von „STICHTING IDENTITEIT EUROPA“ nicht anzunehmen. Aus diesem Grund erfolgte auch keine Anzeige nach § 25 Abs. 3 S. 2 PartG, sondern am 09.05.2018 eine Rücküberweisung des Betrages in voller Höhe an den Absender.
Mit der internen Prüfung der Zahlungseingänge aus der Schweiz und den Niederlanden ist u.a. der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider betraut. Zum Fall der Spende aus der Schweiz hält Prof. Schachtschneider fest:
„Die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des Zahlungseinganges aus der Schweiz war keinesfalls fahrlässig, schon gar nicht vorsätzlich und somit kein schuldhaftes Zögern.
Der Zahlungsvorgang ist Dr. Alice Weidel in keiner Weise anzulasten. Im Fall der Stiftung aus den Niederlanden hat Dr. Weidel entschieden, dass die Spende nicht angenommen wird, sondern die Zahlung zurücküberwiesen wird. Das Handeln von Dr. Weidel war in jeder Hinsicht korrekt.“
2. Alice Weidel: Ich weise Vorwürfe mit Entschiedenheit zurück
Berlin, 16. November 2018. Bundesvorstandsmitglied Dr. Alice Weidel:
„Die gegen mich erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit angeblich illegalen Parteispenden sind mir bislang nur aus den Medien bekannt. Ich weise diese Vorwürfe mit Entschiedenheit zurück. Sie entbehren jeder Grundlage und stellen den Versuch dar, mich persönlich und politisch zu diskreditieren.
Die in den Medien berichteten Sachverhalte sind in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig und tendenziös. Ich werde – auch im Interesse meiner Partei – mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln an der Aufklärung der betreffenden Sachverhalte mitwirken. Ich habe einen Rechtsanwalt mit der umfassenden Aufarbeitung des Sachverhalts und der Vorbereitung einer detaillierten Stellungnahme gegenüber den Behörden beauftragt. Im Hinblick auf die offenbar beabsichtigten Ermittlungen der Behörden bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einzelnen Sachverhalten in der Öffentlichkeit äußern werde.“
3. Parteispenden: Bundesvorstand sieht keinerlei Verschulden bei Frau Dr. Weidel
Berlin, 16. November 2018. Stellungnahme des Bundesvorstandes:
Der Bundesvorstand der AfD hat sich in seiner gerade tagenden Sitzung in Magdeburg u.a. mit der Causa „Spenden an den KV Bodenseekreis“ befasst und hält fest:
- Frau Dr. Alice Weidel hat heute eine persönliche Erklärung zu der Angelegenheit abgegeben.
- Momentan wird der Sachverhalt auf allen Ebenen der Partei sehr intensiv aufgeklärt. Ein Rechtsanwalt wurde mit der umfassenden Aufarbeitung des Sachverhalts und der Vorbereitung einer detaillierten Stellungnahme gegenüber den Behörden beauftragt.
- Alle vorübergehend eingegangenen Zahlungen sind – und zwar ohne öffentlichen Druck – zurückgezahlt worden!
- Der Bundesvorstand sieht keinerlei Verschulden bei Frau Dr. Alice Weidel.
Kommentar von Jürgen Fritz
Wahrscheinlich liegt hier ein kleines Fehlverhalten seitens der AfD vor, jedoch wirkt alles so, dass hier wirklich etwas völlig über Gebühr aufgebauscht wird. Wenn diese Angaben so stimmen, dass Weidels Kreisverband am Bodensee zwischen Juli und September 2017 Euro 130.000 aus der Schweiz erhalten hat, gestückelt und mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel“, welches von der Züricher Firma PWS Pharmawholesale International AG überwiesen worden war, „treuhänderisch für einen Geschäftsfreund“, und diese nicht sofort, sondern erst im April 2018 zurücküberwiesen hat, so reden wir über einen Zeitraum von maximal sieben bis neun Monaten.
Da das Geld zurücküberwiesen wurde, kann bestenfalls von einem Zinsvorteil die Rede sein, denn die AfD hätte ja im August 2017 auch einen Kredit über acht Monate aufnehmen können in Höhe von 130.000 Euro. Legen wir einen Zinssatz von 2 Prozent zu Grunde, so beliefe sich der Zinsvorteil auf ca. 1.700 Euro. Selbst wenn wir einen Zinssatz von 5 Prozent zu Grunde legen, so beliefe sich der Vorteil auf gerade einmal 4.300 Euro. Wenn also der AfD eine Strafe in dreifacher Höhe auferlegt werden sollte, so handelt es sich um eine Summe von ca. 5.000 bis 13.000 Euro. Mehr nicht.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit
Zum Vergleich: Zwischen 1974 und 1980 flossen 1,562 Mio. DM an Rainer Barzel, als „Vergütung“, dass er Helmut Kohl den Weg an die CDU-Spitze freigemacht hat, die er dann für sich einsteckte. Dieses Geld stammte aus illegalen schwarzen CDU-Kassen, also aus illegalen Parteispenden, die teilweise wiederum aus Betrügereien stammten. Und diese 1,562 Millionen waren höchstwahrscheinlich nur ein Klacks angesichts dessen, was sich in diesen schwarzen CDU-Kassen befand. Hier die Details dazu.
Bei der AfD reden wir nicht von vielen Millionen aus Betrügereien, sondern einem kleinen Zinsvorteil von 1.700 bis 4.300 Euro aus einer Parteispende, die zurücküberwiesen wurde. Rechtfertigt das eine derart intensive Berichterstattung? Über die von einem syrischen Asylanten mehrfach vergewaltigte sehbehinderte Frau in Chemnitz werden ARD und ZDF, Zeit, Spiegel, SZ und FAZ dagegen wohl wieder einmal kein Wort melden. Warum wohl?
Dieser Beitrag von Jürgen Fritz erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com