Par­tei­spen­den­affäre: Was sagt die AfD selbst dazu und was steckt in Wahrheit dahinter?

Seit einer Woche ver­suchen die L‑Medien eine Par­tei­spenden-Kam­pagne gegen die AfD zu fahren. Im Mit­tel­punkt der Kritik steht die AfD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende im Deut­schen Bun­destag Alice Weidel. Die AfD hätte eine Spende aus der Schweiz erhalten und diese nicht sofort der Bun­des­tags­ver­waltung gemeldet, was sie aber hätte tun müssen, da die Schweiz nicht zur EU gehöre, so lautet der Vorwurf. Zwar hat die AfD diese Spende, ca. 130.000 Euro, wieder zurück­über­wiesen an den Spender, das Geld also gar nicht behalten, aber so der nächste Vorwurf, auch das nicht schnell genug. Was sagt nun die AfD selbst zu diesen Anschul­di­gungen und was ist von alledem zu halten?
Im fol­genden zunächst drei Mel­dungen des AfD-Bun­des­ver­bandes:

1. Par­tei­spende: Dr. Alice Weidel han­delte in jeder Hin­sicht korrekt

Berlin, Mi. 14. November 2018. AfD meldet Bun­des­tags­ver­waltung Zah­lungs­eingang und Rücküberweisung.

Am gest­rigen Dienstag hat der AfD-Bun­des­ge­schäfts­führer Hans-Holger Mal­comeß die Bun­des­tags­ver­waltung über fol­genden Sach­verhalt in Kenntnis gesetzt:

Ver­treter des Kreis­vor­standes des AfD-Kreis­ver­bandes Boden­see­kreis hatten gestern die Bun­des­ge­schäfts­führung der Alter­native für Deutschland über einen Zah­lungs­vorgang infor­miert und in diesem Zusam­menhang die Kopien zweier Kon­to­auszüge über­mittelt, welche zu einem bei der Spar­kasse Bodensee geführten Konto des Kreis­ver­bandes gehören. Der erste Kon­to­auszug weist einen Geld­eingang in Höhe von 150.000 Euro am 13.02.2018 aus – der Betrag wurde von „STICHTING IDEN­TITEIT EUROPA“ über­wiesen. Die „STICHTING IDEN­TITEIT EUROPA“ ist anscheinend eine nie­der­län­dische Stiftung, die unter fol­gender Adresse eine Web­seite im Internet betreibt: http://www.identiteiteuropa.eu.

Der AfD-Kreis­verband Boden­see­kreis hat aus­kunfts­gemäß zunächst geprüft, ob es sich bei diesem Geld­eingang um eine Spende handeln könnte, die unter § 25 Abs. 2 Nr. 2 PartG fällt. Das erschien aller­dings nicht ein­schlägig, denn wegen der durch §§ 51 bis 68 der Abga­ben­ordnung defi­nierten Zwecke konnte der Tat­be­stand dieser Vor­schrift nicht erfüllt sein. Danach wurde geprüft, ob für die Stiftung eine Aus­nah­me­re­gelung nach § 25 Abs. 2 Nr. 3a PartG zur Anwendung kommen könnte. Dieser Tat­be­stand ist offenbar erfüllt gewesen, weshalb die Zahlung als Spende hätte ange­nommen werden dürfen.

Aller­dings konnte der AfD-Kreis­verband Boden­see­kreis weder die Spen­der­iden­tität noch die Spen­der­mo­ti­vation zwei­felsfrei fest­stellen, weshalb er letztlich beschloss, das Geld von „STICHTING IDEN­TITEIT EUROPA“ nicht anzu­nehmen. Aus diesem Grund erfolgte auch keine Anzeige nach § 25 Abs. 3 S. 2 PartG, sondern am 09.05.2018 eine Rück­über­weisung des Betrages in voller Höhe an den Absender.

Mit der internen Prüfung der Zah­lungs­ein­gänge aus der Schweiz und den Nie­der­landen ist u.a. der Staats­rechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schacht­schneider betraut. Zum Fall der Spende aus der Schweiz hält Prof. Schacht­schneider fest:

„Die Unter­lassung der unver­züg­lichen Anzeige des Zah­lungs­ein­ganges aus der Schweiz war kei­nes­falls fahr­lässig, schon gar nicht vor­sätzlich und somit kein schuld­haftes Zögern.

Der Zah­lungs­vorgang ist Dr. Alice Weidel in keiner Weise anzu­lasten. Im Fall der Stiftung aus den Nie­der­landen hat Dr. Weidel ent­schieden, dass die Spende nicht ange­nommen wird, sondern die Zahlung zurück­über­wiesen wird. Das Handeln von Dr. Weidel war in jeder Hin­sicht korrekt.

2. Alice Weidel: Ich weise Vor­würfe mit Ent­schie­denheit zurück

Berlin, 16. November 2018. Bun­des­vor­stands­mit­glied Dr. Alice Weidel:
„Die gegen mich erho­benen Vor­würfe im Zusam­menhang mit angeblich ille­galen Par­tei­spenden sind mir bislang nur aus den Medien bekannt. Ich weise diese Vor­würfe mit Ent­schie­denheit zurück. Sie ent­behren jeder Grundlage und stellen den Versuch dar, mich per­sönlich und poli­tisch zu dis­kre­di­tieren.
Die in den Medien berich­teten Sach­ver­halte sind in wesent­lichen Punkten falsch, unvoll­ständig und ten­denziös. Ich werde – auch im Interesse meiner Partei – mit allen mir zur Ver­fügung ste­henden Mitteln an der Auf­klärung der betref­fenden Sach­ver­halte mit­wirken. Ich habe einen Rechts­anwalt mit der umfas­senden Auf­ar­beitung des Sach­ver­halts und der Vor­be­reitung einer detail­lierten Stel­lung­nahme gegenüber den Behörden beauf­tragt. Im Hin­blick auf die offenbar beab­sich­tigten Ermitt­lungen der Behörden bitte ich um Ver­ständnis dafür, dass ich mich zum jet­zigen Zeit­punkt nicht zu ein­zelnen Sach­ver­halten in der Öffent­lichkeit äußern werde.“

3. Par­tei­spenden: Bun­des­vor­stand sieht kei­nerlei Ver­schulden bei Frau Dr. Weidel

Berlin, 16. November 2018. Stel­lung­nahme des Bundesvorstandes:
Der Bun­des­vor­stand der AfD hat sich in seiner gerade tagenden Sitzung in Mag­deburg u.a. mit der Causa „Spenden an den KV Boden­see­kreis“ befasst und hält fest:

  1. Frau Dr. Alice Weidel hat heute eine per­sön­liche Erklärung zu der Ange­le­genheit abgegeben.
  2. Momentan wird der Sach­verhalt auf allen Ebenen der Partei sehr intensiv auf­ge­klärt. Ein Rechts­anwalt wurde mit der umfas­senden Auf­ar­beitung des Sach­ver­halts und der Vor­be­reitung einer detail­lierten Stel­lung­nahme gegenüber den Behörden beauftragt.
  3. Alle vor­über­gehend ein­ge­gan­genen Zah­lungen sind – und zwar ohne öffent­lichen Druck – zurück­ge­zahlt worden!
  4. Der Bun­des­vor­stand sieht kei­nerlei Ver­schulden bei Frau Dr. Alice Weidel.

Kom­mentar von Jürgen Fritz

Wahr­scheinlich liegt hier ein kleines Fehl­ver­halten seitens der AfD vor, jedoch wirkt alles so, dass hier wirklich etwas völlig über Gebühr auf­ge­bauscht wird. Wenn diese Angaben so stimmen, dass Weidels Kreis­verband am Bodensee zwi­schen Juli und Sep­tember 2017 Euro 130.000 aus der Schweiz erhalten hat, gestü­ckelt und mit dem Ver­wen­dungs­zweck „Wahl­kampf­spende Alice Weidel“, welches von der Züricher Firma PWS Phar­ma­w­ho­lesale Inter­na­tional AG über­wiesen worden war, „treu­hän­de­risch für einen Geschäfts­freund“, und diese nicht sofort, sondern erst im April 2018 zurück­über­wiesen hat, so reden wir über einen Zeitraum von maximal sieben bis neun Monaten.
Da das Geld zurück­über­wiesen wurde, kann bes­ten­falls von einem Zins­vorteil die Rede sein, denn die AfD hätte ja im August 2017 auch einen Kredit über acht Monate auf­nehmen können in Höhe von 130.000 Euro. Legen wir einen Zinssatz von 2 Prozent zu Grunde, so beliefe sich der Zins­vorteil auf ca. 1.700 Euro. Selbst wenn wir einen Zinssatz von 5 Prozent zu Grunde legen, so beliefe sich der Vorteil auf gerade einmal 4.300 Euro. Wenn also der AfD eine Strafe in drei­facher Höhe auf­erlegt werden sollte, so handelt es sich um eine Summe von ca. 5.000 bis 13.000 Euro. Mehr nicht.

Die Frage der Verhältnismäßigkeit

Zum Ver­gleich: Zwi­schen 1974 und 1980 flossen 1,562 Mio. DM an Rainer Barzel, als „Ver­gütung“, dass er Helmut Kohl den Weg an die CDU-Spitze frei­ge­macht hat, die er dann für sich ein­steckte. Dieses Geld stammte aus ille­galen schwarzen CDU-Kassen, also aus ille­galen Par­tei­spenden, die teil­weise wie­derum aus Betrü­ge­reien stammten. Und diese 1,562 Mil­lionen waren höchst­wahr­scheinlich nur ein Klacks ange­sichts dessen, was sich in diesen schwarzen CDU-Kassen befand. Hier die Details dazu.
Bei der AfD reden wir nicht von vielen Mil­lionen aus Betrü­ge­reien, sondern einem kleinen Zins­vorteil von 1.700 bis 4.300 Euro aus einer Par­tei­spende, die zurück­über­wiesen wurde. Recht­fertigt das eine derart intensive Bericht­erstattung? Über die von einem syri­schen Asy­lanten mehrfach ver­ge­wal­tigte seh­be­hin­derte Frau in Chemnitz werden ARD und ZDF, Zeit, Spiegel, SZ und FAZ dagegen wohl wieder einmal kein Wort melden. Warum wohl?
 


Dieser Beitrag von Jürgen Fritz erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com