Von wegen gemein­nützig: Handelt die Deutsche Umwelt­hilfe betrügerisch?

In Essen ist ein Teil­stück der viel­be­fah­renen A40 für die meisten Die­sel­fahr­zeuge bald tabu. Erstmals gilt damit ein Diesel-Verbot auf einer deut­schen Autobahn. So will es das Ver­wal­tungs­ge­richt Gel­sen­kirchen, das in der abge­lau­fenen Woche Fahr­verbote für Essen und Gel­sen­kirchen ver­fügte. Diese wurden von den Gerichten bereits für Stuttgart, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Aachen, Köln und Bonn aus­ge­sprochen. In Kürze stehen die Ent­schei­dungen für Darm­stadt und Wies­baden an. Stets ging den Fahr­ver­boten eine Klage der Deut­schen Umwelt­hilfe voraus, die in ganz Deutschland dafür sorgen will, dass mög­lichst viele Autos aus den Städten ver­bannt werden. Der Name ist aller­dings irre­führend, denn bei den Akti­vi­täten des grünen Kla­ge­ve­hikels handelt es sich weniger um eine Hilfe für die Umwelt, als vielmehr um einen Feldzug gegen die indi­vi­duelle Mobi­lität. Das gemein­wohl­schäd­liche Gebaren der radi­kalen Auto­hasser, die Richter auf­grund poli­tisch fest­ge­legter Schad­stoff­grenz­werte zwingen, sich zu Kom­plizen einer irren Ideo­logie zu machen, fügt Mil­lionen von Die­sel­fahrern schweren Schaden zu. Der gerichtlich erstrittene Wert­verlust für deren Kraft­fahr­zeuge kommt dabei einer staat­lichen Ent­eignung gleich. Das inter­es­siert aber weder Politik noch Justiz. Auf Gedeih und Verderb sollen Grenz­werte durch­ge­setzt werden, deren Fest­legung kei­nerlei wis­sen­schaft­lichen Stan­dards genügt und deren Erhebung über eine mög­lich­weise bewusst gegen EU-Vor­gaben ver­sto­ßende Plat­zierung von Mess­sta­tionen zwei­felhaft ist.

In kaum einem Land Europas gibt es ein derart dichtes Netz ver­kehrs­naher Mess­sta­tionen und so viel poli­ti­schen Messeifer

Nun ist es vielen Die­sel­fahrern zu bunt geworden. Immer mehr Bürger und sogar Teile der Leit­medien hin­ter­fragen die Akti­vi­täten des dubiosen Abmahn­vereins, der Deutschland unter dem Deck­mantel des Umwelt­schutzes drang­sa­liert. Da fühlte sich selbst die Bun­des­re­gierung ver­pflichtet zu reagieren: Am ver­gan­genen Freitag ver­ab­schiedete das Kabinett eine gesetz­liche Regelung, nach der Die­sel­fahr­verbote ein­ge­schränkt werden können. Sie sollen nur noch bei einer deut­lichen Über­schreitung des Grenz­werts ver­hängt werden. Erst, wenn der zulässige euro­päische Stickoxid-Höchstwert von 40 Mikro­gramm pro Kubik­meter an einer der rund 500 Mess­sta­tionen im Jah­res­mittel um mehr als 25% über­schritten wird, sollen Diesel-Verbote in Betracht kommen. Aller­dings haben auch nach der aktu­ellen Modi­fi­zierung des Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­setzes wei­terhin die Städte das letzte Wort. Und so wird es auch in Zukunft Fahr­verbote hageln. Der Beschluss des Bun­des­ka­bi­netts dient offenbar allein dem Ziel, den “schwarzen Peter” am Ende wei­ter­reichen zu können. Statt sich gegen will­kür­liche Brüs­seler Vor­gaben zu stellen, wird der bequemste Ausweg gesucht, sich der Ver­ant­wortung zu ent­ziehen. Andere EU-Länder sind da kon­se­quenter: Zum einen gibt es in kaum einem Land Europas ein derart dichtes Netz an soge­nannten ver­kehrs­nahen Mess­sta­tionen, zum anderen wird im Ausland vielfach in einer Höhe gemessen, in der die will­kür­liche EU-Vorgabe mit Leich­tigkeit ein­zu­halten ist. Je weiter vom Ort des Geschehens ent­fernt man misst, desto nied­riger logi­scher­weise die Stickoxidkonzentration.

Ein Staat, in dem Richter Fahr­verbote auf Auto­bahnen anordnen müssen, ist voll­kommen außer Kon­trolle geraten

Den deut­schen Plan­über­erfüllern käme so viel Prag­ma­tismus niemals in den Sinn. Sie messen – ganz im Gegenteil – an vielen Sta­tionen in einer derart nied­rigen Höhe und so nah an der Fahrbahn, dass eine Grenz­wert­über­schreitung prak­tisch zwangs­läufig ist. Sie scheint man­cherorts geradezu gewollt. Derweil treibt die Deutsche Umwelt­hilfe weiter ihr Unwesen. Doch der vom japa­ni­schen Auto­her­steller Toyota mit­fi­nan­zierte Verein gerät zunehmend unter Druck. Eine Online-Petition fordert gar die Aberkennung der Gemein­nüt­zigkeit. Ein durchaus nach­voll­zieh­bares Anliegen, dem sich innerhalb weniger Tage rund 80.000 Bürger ange­schlossen haben. Zwar dürfte die For­derung rechtlich kaum durch­setzbar sein, doch eröffnet sie die Mög­lichkeit zu einer breiten öffent­lichen Debatte darüber, ob die Deutsche Umwelt­hilfe nicht viel­leicht in Kenntnis der metho­di­schen Mängel der Mes­sungen agiert. Mancher Jurist spe­ku­liert bereits darüber, dass der Tat­be­stand des Betrugs erfüllt sein könnte. Dann kämen gege­be­nen­falls ganz erheb­liche Scha­den­er­satz­for­de­rungen auf die grünen Fahr­ver­bots­er­zwinger zu. Mil­lionen geschä­digte Die­sel­fahrer sind bei­leibe kein Pap­pen­stiel. Niemand weiß, wie sie ihren Schaden ersetzt bekommen sollen. Eines ist aber sicher: Ein Staat, in dem Richter Fahr­verbote auf Auto­bahnen anordnen müssen, ist voll­kommen außer Kon­trolle geraten. Es ist höchste Zeit, den grünen Gesell­schafts­feinden von der Deut­schen Umwelt­hilfe und ihren dreisten poli­ti­schen Gehilfen die Herr­schaft über das Recht wieder zu entreißen.
 

 
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