Weil Pass abge­laufen ist: Bru­taler Ver­ge­wal­tiger einer 16-Jäh­rigen kann nicht abge­schoben werden

Sechs Jahre ist es her, dass ein grau­sames Ver­brechen die Öffent­lichkeit scho­ckierte. Drei Männer fielen 2012 über ein sech­zehn­jäh­riges Mädchen her, einer davon war der Türke Ali B., der schon 19 Jahre in Deutschland wohnte und dessen Haltung Frauen gegenüber die Rich­terin, vor der er stand, als „archaisch“ beschrieb. Er nannte das Mädchen vor Gericht eine „Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit meh­reren Männern gleich­zeitig treibe“. Der Grund: Sie kleidete sich modisch, benutzte Make-up und war ohne Begleitung unterwegs. Das reichte, um sie fast zu Tode zu vergewaltigen.
Das Mädchen geht ahnungslos mit Ali B. und zwei seiner Bekannten in ein Lokal in der Wormser Innen­stadt. Die drei Männer machen das naive Mädchen betrunken und bringen sie in ein Parkhaus. Dort wird sie dann immer und immer wieder ver­ge­waltigt, ver­prügelt, mit einer abge­bro­chenen Flasche zer­schnitten, bis die Fol­terer genug haben. Dann lassen sie das Mädchen einfach zum Sterben liegen.
Der Poli­zei­be­richt schildert in knappen Worten, dass gegen 23:30 eine ver­letzte Frau im Parkhaus Fried­richs­straße in Worms gemeldet wurde. Die am Tatort ein­tref­fenden Beamten fanden das Mädchen nackt im Trep­penhaus. Sie hatte starke Ver­let­zungen im Geni­tal­be­reich erlitten und war nicht ansprechbar. Das Mädchen hatte viel Blut ver­loren und war stark unter­kühlt. Eine Not­ope­ration rettete ihr gerade noch das Leben.
Sechs Jahre hat der 26-jährige Ali B. im Gefängnis gesessen. Als er wieder aus der Haft­an­stalt kam, klagte er sofort beim Ver­wal­tungs­ge­richt gegen seine nun anste­hende Abschiebung in die Türkei. Die Koblenzer Rich­terin Dagmar Wünsch fällte jedoch ein klares Urteil: Ver­ge­wal­tiger Ali B. (26) kann und muss in die Türkei abge­schoben werden. Es gehe auch darum, andere poten­zielle Täter abzu­schrecken, also eine „gene­ral­prä­ventive Maßnahme“.
Damit ist jetzt durch das mutige Urteil einer Rich­terin ein Prä­zen­denzfall geschaffen worden: Die Aus­weisung des in Deutschland auf­ge­wach­senen Türken wegen einer schweren Sexu­al­straftat auf­grund eines frau­en­ver­ach­tenden Welt­bildes ist recht­mäßig. Durch die Aus­weisung werde, so die Rich­terin, „einer Vielzahl junger Männer ver­deut­licht, dass der deutsche Staat nicht nur Straf­taten gegen die sexuelle Selbst­be­stimmung bestraft, sondern auch auf­ent­halts­be­en­dende Maß­nahmen ergreift.“
Aber einen Monat nach dem Abschiebe-Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richtes Rheinland-Pfalz ist der Mann immer noch in Deutschland. Er lebt bei seinen Eltern bei Worms und steht unter „Füh­rungs­auf­sicht“. BILD schreibt: Eine Füh­rungs­auf­sicht ist bei schweren Sexu­al­straf­taten nach der Haft üblich, wird aber sehr unter­schiedlich gehandhabt – bis hin zum Tragen einer elek­tro­ni­schen Fuß­fessel. Das zuständige Land­ge­richt Mainz wollte auf BILD-Anfrage nicht sagen, wie Ali B. konkret über­wacht wird.“ 
Warum kann er nicht in die Türkei abge­schoben werden? Weil während der Haftzeit sein tür­ki­scher Pass abge­laufen war. Die Türkei weigert sich aber, ihn ohne gültige Papiere aufzunehmen.Sollte Ali B. den neuen Pass nicht selbst bean­tragen, müssen dies deutsche Behörden beim tür­ki­schen Gene­ral­kon­sulat tun.
Der zweite Täter und Mit­ver­ge­wal­tiger bei der Tat ist heute 24 Jahre alt, eben­falls aus der Haft ent­lassen worden und wurde bereits im März in die Türkei abge­schoben. Der dritte Mit­täter soll Deut­scher sein und „Schmiere“ gestanden haben. Er hat eine Haft­strafe von drei Jahren zu verbüßen.