Reform der Asyl­be­wer­ber­leis­tungen: Kom­munen für harte Gangart — CSU fürchtet Fehlanreize

Die CSU warnt ange­sichts der Pläne von Bun­des­ar­beits­mi­nister Hubertus Heil (SPD) zur Reform der Leis­tungen für Asyl­be­werber vor Fehl­an­reizen. “Wir werden uns diesen Gesetz­entwurf sehr genau anschauen”, sagte CSU-Gene­ral­se­kretär Markus Blume dem “Redak­ti­ons­netzwerk Deutschland” (Don­ners­tags­aus­gaben). “Wir dürfen nicht die fal­schen Anreize setzen.”
Zunächst sei zwingend not­wendig, dass die SPD dem “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” von Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer (CSU) zustimme. “Denn Huma­nität und Ordnung gehören für uns untrennbar zusammen”, so der CSU-Gene­ral­se­kretär. Blume übte scharfe Kritik am Kurs der SPD beim Thema Flücht­linge und Inte­gration: “Bun­des­fi­nanz­mi­nister Scholz muss sich fragen lassen, warum die SPD für eine Taschen­geld­erhöhung für Asyl­be­werber ist, aber ande­rer­seits die Inte­gra­ti­ons­mittel für die Kom­munen radikal zusam­men­streichen will. Das passt nicht zusammen. Wir dürfen die Kom­munen bei der lang­fris­tigen Gene­ra­tio­nen­aufgabe der Inte­gration nicht alleine lassen.”
Auch die Kom­munen pochen bei der Reform des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes auf eine harte Gangart gegenüber Flücht­lingen, die bei der Fest­stellung ihrer Iden­tität nicht mit­wirken. “Mit der Anpassung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes werden die vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein­ge­for­derten Vor­gaben zur Sicher­stellung des Exis­tenz­mi­nimums umge­setzt. Diese Vor­gaben stehen nicht zur Dis­kussion”, sagte Gerd Landsberg, Haupt­ge­schäfts­führer des Deut­schen Städte- und Gemein­de­bundes, dem “Redak­ti­ons­netzwerk Deutschland” (Don­ners­tags­aus­gaben).
“Dennoch erwarten wir, dass Asyl­be­werber, die nicht zur Iden­ti­täts­fest­stellung bei­tragen und diese sogar ver­hindern, stärker durch Leis­tungs­kür­zungen sank­tio­niert werden.” Landsberg lobte, dass der vom Arbeits­mi­nis­terium vor­ge­legte Gesetz­entwurf einen redu­zierten Bar­geldsatz für Asyl­be­werber in Gemein­schafts­un­ter­künften vor­sieht: “Grund­sätzlich gilt, dass über das vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gefor­derte Exis­tenz­mi­nimum hinaus keine wei­teren ‘Pull-Fak­toren‘ für eine Zuwan­derung nach Deutschland aus wirt­schaft­lichen Gründen geschaffen werden.”
 


Kommentiert/Bearbeitet durch die Redaktion – Quelle: dts Nach­rich­ten­agentur — Foto: Flücht­linge, über dts Nachrichtenagentur