Empört: Claudia Roth

Die selektive Justiz in Deutschland — Pro­minenz und Geld ist nicht hin­derlich, um Recht zu bekommen

In einem Zei­tungs­ar­tikel las ich, dass ein Jäger, der von der „ekel­haften Claudia Roth“ gesprochen hatte, wegen „Her­ab­setzung“ Roths und Belei­digung zu 3.000 Euro und den Verlust seines Jagd­scheines ver­ur­teilt wurde. Das gab mir zu denken, dann ich kann von einem Jus­tiz­ver­fahren berichten, das ganz anders ausging.
Als Autor des Buches „Der Krieg gegen den Iran“ bin ich es gewohnt, Kritik zu erfahren und darauf sachlich zu ant­worten. Dann tauchte da aber eine Seite im Internet auf, in der ich beschuldigt wurde, einem kleinen Mädchen die Freiheit vor­ent­halten zu wollen, weil ich es unter das Kopftuch zwingen würde. Er nannte mich unter anderem einen christ­lichen „Nazi“, und er würde mir „auf die häss­liche Glatze spucken“. Nun habe ich schon viele Belei­di­gungen erfahren und nie irgend­welche recht­lichen Schritte ein­ge­leitet. Es war mir als Auf­wertung erschienen, solchen Belei­di­gungen über­haupt Auf­merk­samkeit zu schenken, und letztlich gibt es ja auch den Streisand-Effekt.

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Aber dann erin­nerte ich mich daran, dass die neuen Gesetze zur Regu­lierung des Internets ja angeblich gemacht worden waren, um uns, die nor­malen Nutzer, besser zu schützen. Und ich wollte das einmal über­prüfen und erstattete Anzeige. Zunächst Online, jedoch schien das Pro­gramm nicht richtig zu funk­tio­nieren, daher schickte ich ein Fax an meine zuständige Polizeidienststelle.
Tat­sächlich erhielt ich nach einigen Wochen einen Anruf. Der freund­liche Polizist erklärte mir, man sähe leider keine Mög­lichkeit, etwas zu unter­nehmen, da der Pro­vider, auf dessen Seiten die Angaben erschienen waren, im Ausland wäre und man da keine Mög­lich­keiten hätte… Als Tipp erklärte er mir, ich könnte ja selbst an den Pro­vider schreiben und ver­suchen, die Seite löschen zu lassen. Kurze Zeit später erhielt ich die Bestä­tigung über die Ein­stellung des Verfahrens.
Nur aus Neu­gierde schrieb ich also dem Pro­vider über die zur Ver­fügung gestellte Beschwer­de­seite an. Aber auch nach Monaten erhielt ich kei­nerlei Antwort. Für mich war der Selbst­versuch damit abge­schlossen. Dabei erin­nerte ich mich an Mel­dungen, in denen berichtet wurde, wie Rechts­an­wälte Gerichts­ur­teile gegen aus­län­dische Pro­vider durch­ge­setzt hatten, und wie Regie­rungen inter­na­tionale Pro­vider dazu ver­pflich­teten, bestimmte Inhalte für ihre Länder auszublenden.
Für mich ergeben sich daraus fol­gende Erkenntnisse:
  1. Wer in Deutschland offen mit seinem Namen seine Meinung kundtut, muss befürchten, die volle Macht der Justiz zu spüren zu bekommen, sobald er den kleinsten Fehler macht.
  2. Wer pro­minent ist, und/oder Geld hat um Rechts­an­wälte zu beschäf­tigen, oder wer die Inter­essen einer Regierung ver­tritt, kann sein Recht durch­setzen, auch wenn die Justiz es angeblich nicht kann.