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BAMF stoppt Asy­l­ent­scheide für viele Syrer

Das Bun­desamt für Migration und Flücht­linge (BAMF) hat seit meh­reren Wochen die Asy­l­ent­schei­dungen für einen beträcht­lichen Teil der Syrer vorerst gestoppt. Das bestä­tigte das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium auf Nach­frage der Zei­tungen der Funke-Medi­en­gruppe (Sams­tag­aus­gaben). Laut Innen­mi­nis­terium werden derzeit Ent­schei­dungen über Asyl­ver­fahren “zurück­ge­stellt, in denen die vor­ge­se­henen Ände­rungen der Leit­sätze für das BAMF ent­schei­dungs­re­levant” wären.
Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tionen befürchten, dass das Bun­desamt künftig deutlich stärker Asyl­su­chende aus Syrien ablehnt, weil laut Bun­desamt nicht mehr in allen Regionen des Landes ein bewaff­neter Kon­flikt herrsche. Nach Infor­ma­tionen der Funke-Zei­tungen geht es vor allem um Antrag­steller aus Syrien, die vom Bun­desamt den “sub­si­diären Schutz” nach Paragraf 4 des Asyl­ge­setzes zuge­sprochen bekommen. An dieser Stelle hatte das BAMF bereits Mitte März die amts­in­ternen Leit­sätze aktua­li­siert und somit die Sicher­heitslage in dem Land neu bewertet. Als vor­ge­setzte Behörde hat das

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Innen­mi­nis­terium nach eigenen Angaben “noch keine abschlie­ßende Ent­scheidung” über die neuen Leit­sätze getroffen. “Diese soll zeitnah erfolgen”, sagte ein Sprecher des Minis­te­riums. Noch würden die “aktua­li­sierten Leit­sätze” nicht ange­wandt, gab auch das BAMF auf Nach­frage bekannt. Nach Infor­ma­tionen der Funke-Zei­tungen strebt das Innen­mi­nis­terium noch in der kom­menden Woche eine Abstimmung mit dem Außen­mi­nis­terium über die Ein­schätzung der Sicher­heitslage in Syrien an. Das Aus­wärtige Amt hatte Ende 2018 einen “Lage­be­richt” zur Situation in Syrien vor­gelegt und darin auch fest­ge­halten, dass “in keinem Teil Syriens ein umfas­sender, lang­fris­tiger und ver­läss­licher Schutz für ver­folgte Per­sonen” bestehe. Eine offi­zielle Neu­be­wertung des Kon­flikts in dem Kriegs­gebiet gibt es durch das Außen­mi­nis­terium bisher nicht. 2018 erteilte das BAMF nach eigenen Angaben 17.411 Men­schen aus Syrien diesen “sub­si­diären Schutz”. Ist ein Antrag­steller einer ernst­haften Gefahr wie etwa Kriegs­hand­lungen, Todes­strafe oder Folter in seiner Heimat aus­ge­setzt, so bekommt die Person vom Bun­desamt vor­rü­ber­gehend “sub­si­diären Schutz” zuge­sprochen. Ins­gesamt ent­schied das Bun­desamt 2018 über 43.875 Anträge von Syrern. 18.245 Antrag­steller wurden als ver­folgte Flücht­linge und Asyl­su­chende aner­kannt. 69 Syrer wurden abge­lehnt. Über Anträge von Syrern wird laut Innen­mi­nis­terium auch derzeit wei­terhin ent­schieden, wenn diese als ver­folgte Flücht­linge oder Asyl­su­chende aner­kannt werden. Auch Fälle, in denen nach der soge­nannten “Dublin-Ver­ordnung” ein anderer euro­päi­scher Staat für das Asyl­ver­fahren eines Syrers zuständig ist, werden demnach weiter ent­schieden. Die nun von den Ände­rungen in den Leit­sätzen betrof­fenen Asyl-Fälle würden “bis zur Ent­schei­dungs­reife” bear­beitet, aber jedoch noch nicht end­gültig beschieden, so das Minis­terium. Die amts­in­ternen “Leit­sätze” seien wichtig, damit ein Ent­scheider beim Bun­desamt “Ori­en­tierung” über die Sicher­heitslage wie etwa poli­tische Ver­folgung in einem Land wie Syrien habe, schreibt das BAMF auf Nach­frage. “Die Leit­sätze ersetzen jedoch nicht eine indi­vi­duelle Prüfung und Bewertung der Asyl­an­träge.” Noch gilt zudem ein Abschie­be­verbot, das die Innen­mi­nister auf ihrer gemein­samen Kon­ferenz im November zunächst bis Ende Juni ver­längert hatten. Flücht­lings­helfer und Asyl­an­wälte befürchten nun, dass das BAMF ver­mehrt Syrern einen vor­über­ge­henden Schutz­status in Deutschland ver­wehrt und Anträge von Schutz­su­chenden aus Syrien ablehnt oder nur noch ein “natio­nales Abschie­bungs­verbot” aus huma­ni­tären Gründen nach der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­vention aus­spricht, etwa weil die Ver­sor­gungslage in Syrien desolat ist. In einem nega­tiven Asyl­be­scheid einer syri­schen Frau von Ende März, der den Funke-Zei­tungen vor­liegt, heißt es bei­spiels­weise: “Nach Erkennt­nissen des Bun­des­amtes kann derzeit nicht mehr in allen Lan­des­teilen Syriens von einem inner­staat­lichen bewaff­neten Kon­flikt aus­ge­gangen werden.” Abseits von den syri­schen Metro­polen Idlib, Teilen Aleppos, Raqqas und Deir ez-Zors sowie den Kur­den­ge­bieten seien Kampf­hand­lungen beendet.
 

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Bun­desamt für Migration und Flücht­linge, über dts Nachrichtenagentur