Foto: Dächer von Berlin-Kreuzberg, über dts Nachrichtenagentur

Ex-Ver­fas­sungs­ge­richts­prä­sident: Ent­eignung ist aussichtslos

Berlin — Der frühere Prä­sident des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, Hans-Jürgen Papier, hält das Ber­liner Volks­be­gehren für Ent­eig­nungen großer Woh­nungs­un­ter­nehmen für aus­sichtslos. “Um es klar zu sagen: Ent­eig­nungen hielte ich in diesem Fall für ver­fas­sungs­rechtlich ein­deutig unzu­lässig”, sagte Papier der “Welt”. Zwar sei es zwei­fellos eine Frage des Gemein­wohls im Sinne von Artikel 14 Grund­gesetz, dass Wohnen auch für den Durch­schnitts­bürger bezahlbar sein müsse. “Aber dieses Ziel kann mit viel mil­deren Mitteln ver­folgt werden als dem Schwert des totalen Entzugs von Eigentum.
Zum Bei­spiel über die Sozi­al­bindung des Grund­ei­gentums und durch mehr Woh­nungsbau”, so der Staats­rechts­lehrer. Auch Artikel 15 Grund­gesetz sieht Papier nicht als trag­fähige Grundlage für Ent­eig­nungen. “Der Artikel 15 ist 1949 vom Par­la­men­ta­ri­schen Rat als Aus­druck der Offenheit in Bezug auf die künftige Wirt­schafts­ver­fassung Deutsch­lands ein­ge­führt worden. Damals wollte man auch plan­wirt­schaft­liche Ent­wick­lungen nicht aus­schließen”, so der frühere Ver­fas­sungs­ge­richts­prä­sident. “Nur: Dieser Sozia­li­sie­rungs­ar­tikel ist noch nie zur Anwendung gekommen. Und mit der Ent­wicklung der sozialen Markt­wirt­schaft sollte er sich erledigt haben.” Die Initiative in Berlin ziele im Übrigen nicht auf eine all­ge­meine Änderung der Eigen­tums­ordnung von Grund und Boden im Sinne von Artikel 15 ab, sondern “auf den Entzug von Eigentum bestimmter Unternehmen”.


Quelle:  dts Nachrichtenagentur