Für den Sendebetrieb zahlen ARD und ZDF keine Steuern und für die Verwertung des Programms und bei Werbeeinnahmen gilt eine günstige Steuerpauschale als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diesen Vorteil genießen die privaten Sender nicht, was vom Bundesrechnungshof kritisiert wird.
Dazu der Vorsitzende von GenugGEZahlt e.V., René Springer:
„ARD und ZDF leben seit langem sehr privilegiert, was nun auch bei der Besteuerung der beiden Sender deutlich wird. Allein in den letzten zehn Jahren haben die beiden Öffentlich-Rechtlichen gut 55 Millionen Euro durch Steuervorteile eingespart. Zurecht kritisiert der Bundesrechnungshof diese Subventionspolitik, die nicht nur zulasten der Steuerzahler erfolgt, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Jedes Jahr ergeben sich rund 5,5 Millionen Euro an steuerlichen Vergünstigungen, die ARD und ZDF einen Finanzvorteil gegenüber den privaten Sendern verschaffen. GenugGEZahlt fordert die Streichung dieser Bevorzugung, da es dafür keine Rechtfertigung gibt. Außerdem sprudeln die Gebühren so üppig, dass zusätzliche steuerliche Privilegien für ARD und ZDF den Zwangsgebührenzahlern nicht zu vermitteln sind. Im Rahmen unserer geplanten Reform der Öffentlich-Rechtlichen werden wir diese Steuerungerechtigkeit abschaffen.”
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