Dass die EU-Waffenrichtlinie Ausnahmebewilligungen zulässt, ist Augenwischerei. Wahr ist: ein Ja zu dieser scheinheiligen Vorlage führt dazu, dass der Staat bald alle Sturmgewehre, Pistolen und anderen Waffen einzieht.
Drei Schutzmechanismen haben sich in der Geschichte als wirkungsvoll zur Verhinderung von staatlicher Willkür und Menschenrechtsverletzungen erwiesen:
- Die Gewaltentrennung
- Das Recht auf freie Meinungsäusserung
- Das Recht auf privaten Waffenbesitz.
Diese Schutzmechanismen waren in der Schweiz immer ausserordentlich gut ausgebaut. Die machtbegrenzende Wirkung der Gewaltentrennung wird in der Schweiz durch das Referendums- und Initiativrecht verstärkt. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht durch eine „Hate-Speech“-Zensur wie etwa in Deutschland oder ähnliches eingeschränkt. Und alle gesetzestreuen, psychisch nicht akut auffälligen Bürgerinnen und Bürger konnten in der Schweiz immer alle handelsüblichen Waffen und Munition dazu kaufen. Mit der vom Parlament beschlossenen Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würden Erwerb und Besitz von Waffen nun aber grundsätzlich eingeschränkt.
Leere Versprechen des Bundes
Für Schützen, die dem Staat ein Bedürfnis für den Besitz Ihrer Waffen nachweisen können, verspricht der Bund Ausnahmebewilligungen. Aber Achtung:
- Die Ausnahmebewilligung ändert nichts daran, dass der Zugang zu Legalwaffen prinzipiell auf die Organe des Staates beschränkt würde und die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitz verlören.
- Die Ausnahmebewilligungen würde es auch für Schützen bald nicht mehr geben. Denn Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie enthält einen Kontroll- und Evaluationsmechanismus, bei dem es sich de facto um einen automatischen Verschärfungsmechanismus handelt.
Schon bei der Erarbeitung der jetzigen Richtlinie konnte der Bundesrat ein ausnahmsloses Verbot für Halbautomaten für Private nur knapp abwenden. Bei der nächsten Verschärfung wird ihm das dementsprechend nicht mehr gelingen, und deshalb bedeutet ein Ja am 19. Mai, dass Sturmgewehre, Pistolen etc. in wenigen Jahren vom Staat eingezogen werden.
Die Behauptung, die Annahme dieses Gesetzes sei nötig zur Bekämpfung von Terror oder zur Verhinderung von Missbrauch, ist lächerlich. Die islamistischen Terroranschläge, die die EU zur Legitimation ihrer Richtlinie vorschiebt, wurden allesamt mit illegal beschafften Waffen begangen. Ein NEIN zur EU-Waffenrichtlinie ist ein NEIN zur sukzessiven Entwaffnung der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz.
Für mehr Informationen: eu-diktat-nein.ch
Abstimmung vom 19. Mai 2019: „Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht“
Die EU hat ihre Waffenrichtlinie revidiert. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staat soll diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht umsetzen. 2005 hat der Bundesrat noch versprochen, der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen werde zu keinen einschneidenden Verschärfungen des Schweizer Waffenrechtes führen. Dieses Versprechen wird mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung gebrochen.
Besonders stossend ist, dass das beschlossene Gesetz Auflagen wie die Nachregistrierungspflicht vorsieht, die an der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 bereits abgelehnt worden sind.
Informationen:
> Webseite des Referendumskomitees