Von Wilfried Wittkowsky, 2005 - Wilfried Wittkowsk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=23785702

Werner Salzmann (SVP) zum EU-Waf­fen­gesetz: Auf dem Spiel steht das Fun­dament unserer freien Gesellschaft

Dass die EU-Waf­fen­richt­linie Aus­nah­me­be­wil­li­gungen zulässt, ist Augen­wi­scherei. Wahr ist: ein Ja zu dieser schein­hei­ligen Vorlage führt dazu, dass der Staat bald alle Sturm­ge­wehre, Pis­tolen und anderen Waffen einzieht.
Drei Schutz­me­cha­nismen haben sich in der Geschichte als wir­kungsvoll zur Ver­hin­derung von staat­licher Willkür und Men­schen­rechts­ver­let­zungen erwiesen:

  • Die Gewal­ten­trennung
  • Das Recht auf freie Meinungsäusserung
  • Das Recht auf pri­vaten Waffenbesitz.

Diese Schutz­me­cha­nismen waren in der Schweiz immer aus­ser­or­dentlich gut aus­gebaut. Die macht­be­gren­zende Wirkung der Gewal­ten­trennung wird in der Schweiz durch das Refe­rendums- und Initia­tiv­recht ver­stärkt. Die Mei­nungs­äus­se­rungs­freiheit ist nicht durch eine „Hate-Speech“-Zensur wie etwa in Deutschland oder ähn­liches ein­ge­schränkt. Und alle geset­zes­treuen, psy­chisch nicht akut auf­fäl­ligen Bür­ge­rinnen und Bürger konnten in der Schweiz immer alle han­dels­üb­lichen Waffen und Munition dazu kaufen. Mit der vom Par­lament beschlos­senen Über­nahme der EU-Waf­fen­richt­linie würden Erwerb und Besitz von Waffen nun aber grund­sätzlich eingeschränkt.

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Leere Ver­sprechen des Bundes
Für Schützen, die dem Staat ein Bedürfnis für den Besitz Ihrer Waffen nach­weisen können, ver­spricht der Bund Aus­nah­me­be­wil­li­gungen. Aber Achtung:
  1. Die Aus­nah­me­be­wil­ligung ändert nichts daran, dass der Zugang zu Legal­waffen prin­zi­piell auf die Organe des Staates beschränkt würde und die Bürger ihr Recht auf Waf­fen­besitz verlören.
  2. Die Aus­nah­me­be­wil­li­gungen würde es auch für Schützen bald nicht mehr geben. Denn Artikel 17 der EU-Waf­fen­richt­linie enthält einen Kon­troll- und Eva­lua­ti­ons­me­cha­nismus, bei dem es sich de facto um einen auto­ma­ti­schen Ver­schär­fungs­me­cha­nismus handelt.

Schon bei der Erar­beitung der jet­zigen Richt­linie konnte der Bun­desrat ein aus­nahms­loses Verbot für Halb­au­to­maten für Private nur knapp abwenden. Bei der nächsten Ver­schärfung wird ihm das dem­entspre­chend nicht mehr gelingen, und deshalb bedeutet ein Ja am 19. Mai, dass Sturm­ge­wehre, Pis­tolen etc. in wenigen Jahren vom Staat ein­ge­zogen werden.
Die Behauptung, die Annahme dieses Gesetzes sei nötig zur Bekämpfung von Terror oder zur Ver­hin­derung von Miss­brauch, ist lächerlich. Die isla­mis­ti­schen Ter­ror­an­schläge, die die EU zur Legi­ti­mation ihrer Richt­linie vor­schiebt, wurden allesamt mit illegal beschafften Waffen begangen. Ein NEIN zur EU-Waf­fen­richt­linie ist ein NEIN zur suk­zes­siven Ent­waffnung der Bür­ge­rinnen und Bürger in der Schweiz.
Für mehr Infor­ma­tionen: eu-diktat-nein.ch

Abstimmung vom 19. Mai 2019: „Umsetzung der EU-Waf­fen­richt­linie im Schweizer Waffenrecht“

Die Dele­gierten der SVP Schweiz haben an der Dele­gier­ten­ver­sammlung vom 30. März 2019 mit 275 Stimmen und ohne Gegen­stimme bei einer Ent­haltung die Nein-Parole beschlossen. 
Worum geht es?
Die EU hat ihre Waf­fen­richt­linie revi­diert. Die Schweiz als Mit­glied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staat soll diese Änderung der EU-Waf­fen­richt­linie im Schweizer Waf­fen­recht umsetzen. 2005 hat der Bun­desrat noch ver­sprochen, der Bei­tritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen werde zu keinen ein­schnei­denden Ver­schär­fungen des Schweizer Waf­fen­rechtes führen. Dieses Ver­sprechen wird mit der jetzt beschlos­senen Geset­zes­än­derung gebrochen.
Besonders stossend ist, dass das beschlossene Gesetz Auf­lagen wie die Nach­re­gis­trie­rungs­pflicht vor­sieht, die an der Volks­ab­stimmung vom 13. Februar 2011 bereits abge­lehnt worden sind.
Infor­ma­tionen:
> Web­seite des Referendumskomitees