Berlin — Im Zusammenhang mit mutmaßlich illegalen Werbeaktionen der Bundestagsfraktionen im Jahr 2013 führt die Bundestagsverwaltung mehrere parteirechtliche Prüfverfahren durch. Das bestätigte ein Behördensprecher auf Anfrage. Seinen Angaben zufolge seien die Prüfungen bereits im Mai 2017 auf den Weg gebracht worden. Hintergrund waren Ermittlungen des Bundesrechnungshofs (BRH), der seinerzeit die Finanzen der Bundestagsfraktionen untersucht hatte.
Dabei hatten die BRH-Kontrolleure festgestellt, dass alle damals im Bundestag vertretenen Fraktionen die ihnen anvertrauten Steuermittel teilweise “rechtswidrig für Parteiaufgaben” eingesetzt hätten: Union und Grüne in “einzelnen Fällen”, SPD und Linke in “mehreren Fällen”. Besonders heftig war die Zweckentfremdung dem BRH zufolge bei der FDP: Dort seien Steuergelder “in erheblichem Umfang” für Parteizwecke missbraucht worden. Ob es sich bei diesen Praktiken jeweils um illegale Parteienfinanzierungen gehandelt hat, wird seit knapp zwei Jahren von der Bundestagsverwaltung geprüft.
Die “Verfahrensdauer” bewege sich “im üblichen Rahmen”, so der Sprecher, da es um “eine Vielzahl von Einzelfällen” gehe, die alle individuell geprüft werden müssten. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei, ließ die Behörde offen. Sollten die Werbemaßnahmen als unzulässige Spenden gewertet werden, drohen den Parteien Strafzahlungen in dreifacher Höhe.
Quelle: dts