Alt­par­teien unter Ver­dacht: Bun­destag prüft illegale Par­tei­en­fi­nan­zierung von 2013

Berlin — Im Zusam­menhang mit mut­maßlich ille­galen Wer­be­ak­tionen der Bun­des­tags­frak­tionen im Jahr 2013 führt die Bun­des­tags­ver­waltung mehrere par­tei­recht­liche Prüf­ver­fahren durch. Das bestä­tigte ein Behör­den­sprecher auf Anfrage. Seinen Angaben zufolge seien die Prü­fungen bereits im Mai 2017 auf den Weg gebracht worden. Hin­ter­grund waren Ermitt­lungen des Bun­des­rech­nungshofs (BRH), der sei­nerzeit die Finanzen der Bun­des­tags­frak­tionen unter­sucht hatte.
Dabei hatten die BRH-Kon­trol­leure fest­ge­stellt, dass alle damals im Bun­destag ver­tre­tenen Frak­tionen die ihnen anver­trauten Steu­er­mittel teil­weise “rechts­widrig für Par­tei­auf­gaben” ein­ge­setzt hätten: Union und Grüne in “ein­zelnen Fällen”, SPD und Linke in “meh­reren Fällen”. Besonders heftig war die Zweck­ent­fremdung dem BRH zufolge bei der FDP: Dort seien Steu­er­gelder “in erheb­lichem Umfang” für Par­tei­zwecke miss­braucht worden. Ob es sich bei diesen Prak­tiken jeweils um illegale Par­tei­en­fi­nan­zie­rungen gehandelt hat, wird seit knapp zwei Jahren von der Bun­des­tags­ver­waltung geprüft.
Die “Ver­fah­rens­dauer” bewege sich “im üblichen Rahmen”, so der Sprecher, da es um “eine Vielzahl von Ein­zel­fällen” gehe, die alle indi­vi­duell geprüft werden müssten. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei, ließ die Behörde offen. Sollten die Wer­be­maß­nahmen als unzu­lässige Spenden gewertet werden, drohen den Par­teien Straf­zah­lungen in drei­facher Höhe.


Quelle: dts