Ver­fas­sungs­be­schwerde gescheitert: Erika Steinbach kündigt Gang vor den EuGH an

Erika Steinbach, Vor­sit­zende der Desi­derius-Erasmus-Stiftung e.V. (DES), erklärt zur Nicht­an­nahme der Ver­fas­sungs­be­schwerde auf Durch­setzung des Urteils des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts von 1986: „Auf­grund der Nicht­an­nahme unserer Ver­fas­sungs­be­schwerde durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erwägt unsere Stiftung jetzt, eine Indi­vi­du­al­be­schwerde zum Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte in Straßburg auf den Weg bringen.
Wir hatten als Desi­derius-Erasmus-Stiftung e.V. das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) ange­rufen, um die uns auf der Grundlage des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teils von 1986 als poli­tische Stiftung zuste­hende staat­liche För­derung gegenüber der Bun­des­re­gierung und dem Deut­schen Bun­destag ein­zu­klagen. Sowohl die Bun­des­re­gierung als auch der Deutsche Bun­destag igno­rieren bislang das sei­ner­zeitige Urteil, das klarstellt:
„Der Gleich­heits­grundsatz (gebietet es aller­dings), dass eine solche (staat­liche) För­derung alle dau­er­haften, ins Gewicht fal­lenden poli­ti­schen Grund­strö­mungen in der Bun­des­re­publik Deutschland ange­messen berücksichtigt.“
Unsere Stiftung steht der Alter­native für Deutschland nahe. Diese Partei ist seit Jahren in allen 16 Land-tagen, im Deut­schen Bun­destag sogar als stärkste Oppo­si­ti­ons­fraktion und im Euro­pa­par­lament inzwi­schen mit einem Stim­men­zu­wachs von 50% ver­treten. Sie ist somit seit 2013 nicht nur dau­erhaft, sondern auch ins Gewicht fallend.
Die Ent­scheidung des BVerfG ist will­kürlich, da wir uns in unserer Ver­fas­sungs­be­schwerde auf die bis­herige Recht­spre­chung des BVerfG berufen haben, nach der wir ein­deutig einen Anspruch auf staat­liche För­derung haben. Es erstaunt sehr, dass nun das BVerfG selbst die eigene Recht­spre­chung voll­ständig igno­riert und in seiner Abwei­sungs­be­gründung nicht einmal auf diese eingeht.
Statt­dessen stellt die Kammer fest, dass unsere Stiftung durch eine Staats­praxis, die den recht­lichen Vor­gaben des BVerfG seit Jahren Hohn spricht, in ihren Grund­rechten gar nicht betroffen sei. Beschlüsse des Haus­halts­aus­schusses, das Haus­halts­gesetz oder die heim­liche Praxis der soge­nannten „Stif­tungs-gespräche“, in denen die poli­ti­schen Stif­tungen der anderen Bun­des­tags­par­teien sich selber 600 Mil­lionen Euro im Jahr zuschanzen, seien keine taug­lichen Gegen­stände einer Verfassungsbeschwerde.
Dies ist rechtlich nicht richtig, sondern reine Willkür. Unsere Stiftung muss sich vor dem Bun­des­verfas-sungs­ge­richt darauf berufen können, dass sie selbst, gegen­wärtig und unmit­telbar von einer Staats­praxis nach­teilig betroffen ist, die den Vor­gaben des BVerfG selber offen­sichtlich völlig entgegensteht.
Da das BVerfG davor die Augen ver­schlossen hat, werden wir vor­aus­sichtlich den Weg vor den Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte beschreiten.