Kürzlich berichtete ich auf JFB von dem schrecklichen Verbrechen, das sich an Pfingsten in Roßlau-Dessau zutrug, wo ein neunjähriges Mädchen Opfer eines schweren sexuellen Missbrauchs wurde, begangen in aller Öffentlichkeit. Tatverdächtig ein Afrikaner aus dem Niger (94 Prozent Muslime). Nun gleich ein weiterer Fall, dieses Mal in Dresden, bei dem ein solcher, der jetzt auch hier ist, auf eine Weise auffällig wurde, die einige als Bereicherung und Geschenk empfinden mögen, vielleicht aber doch nicht alle.
Bei einem Anschlag auf eine Moschee geht alles ruckzuck
Dresden: Nur eine Woche nachdem drei Fensterscheiben der Fatih Camii Moschee (deutsch: Eroberer-Moschee) in Dresden-Cotta mit mehreren faustgroßen Steinen eingeworfen worden waren, war der Täter gefasst und stand in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht, wie dieSÄCHSISCHE (SZ) berichtet. Bei Anschlägen auf Moscheen geht das offensichtlich alles unglaublich schnell.
„Der Anschlag auf das aus der Türkei finanzierte Gotteshaus in Cotta“ wäre „wohl auch der Grund für die hohe Akribie, mit der nun nach dem Täter gesucht wurde“, schreibt die SZ. Nur ein Tag nach der Tat wurde der 30-jährige Tunesier Hosni S. festgenommen und innerhalb einer Woche stand er schon vor Gericht – und wurde abgeurteilt!
Vor Gericht gab Hosni S. alles ohne Umschweife sofort zu. Auch dass er zwei Stunden nach den Steinwürfen auf die Moschee mehrere Steine auf einen türkischen Döner-Imbiss geworfen und zwei Schaufensterscheiben demoliert hatte. Ein 46-jähriger Imbiss-Mitarbeiter sagte, er habe Todesangst ausgestanden.
„Die haben den Koran falsch ausgelegt – Allah hat mir befohlen, die Steine zu werfen“
Auch sein Motiv gestand Hosni S. freimütig ein. Das, worauf er die faustgroßen Steine geworfen hat, sei „keine richtige Moschee“, eher eine Kirche. Die türkische Eroberer-Moschee ist dem Tunesier also wohl noch viel zu mild und moderat. Er sei dort gewesen, habe mehrfach mit den Leuten gesprochen. Der Glaube, der dort praktiziert werde, sei „nicht richtig“, so der muslimische Tunesier. Er habe die Stimme Allahs gehört. „Die haben den Koran falsch ausgelegt. Allah hat mir befohlen, die Steine zu werfen“, zitiert ihn die BILD wörtlich.
Auch im Fall des Döner-Ladens sagte Hosni S., warum er die Steine werfen musste. Die Leute würden dort „vergiftetes Essen“ bekommen. Das habe er den Gästen angesehen. Dann habe er die Steine auf der Straße aufgelesen und sie geworfen, eben wegen des falschen Essens. Gut, da muss man ja was machen, wenn die Leute ganz falsches Zeug essen.
Richterin: Bewährungsstrafe reicht doch
Die Richterin – irgendwie ist man meist beruhigt, wenn es Frauen sind, da fallen die Urteile irgendwie noch milder aus, hat man das Gefühl – verurteilte den Mohammedaner wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Sachbeschädigung zu fünf Monaten – auf Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert – auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der Tunesier habe aus Ausländerfeindlichkeit gegenüber Türken gehandelt. Gut, er ist ja aber kein Deutscher. Insofern kann man seine Ausländerfeindlichkeit ja nicht mit der deutschen solchen vergleichen. Außerdem habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, Menschen zu verletzen, als er Steine in den Laden warf, so der Staatsanwalt.
Sehr böser Mann, so etwas zu unterstellen! Wenn man große Steine in einen Laden rein wirft, wo Leute drin sind, heißt das doch nicht, dass man in Kauf nimmt, die zu verletzen oder das sogar beabsichtigt. Um Allahs willen, nein, nein! Den Vorwurf einer versuchten gefährlichen Körperverletzung sah die Richterin, die liebe Frau, deshalb auch für nicht nachgewiesen. Nee, nee, jemanden verletzten, das wollte der Muslim auf keinen Fall!
Das ist bei uns verboten, fremde Sachen zu beschädigen und Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen
„Ich glaube Ihnen, dass sie niemanden verletzen wollten“, sagte die feinfühlige, gütige Richterin in ihrer Urteilsbegründung zu dem Angeklagten. Das heiße aber nicht, dass sie die Tat gutheiße. Nein, nein, das nicht. Das hat sie ihm schon auch gesagt, die gute Frau. Es sei nämlich bei uns verboten, fremde Sachen zu beschädigen und Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen, erklärte sie dem armen Mann.
Nein, sie glaube nicht, dass der 30-jährige Islam-Anhänger ein politisches Motiv gehabt habe, als er die Moschee, die er für eine Kirche hielt, angriff. Der Islam ist ja auch eine Religion, also keine politische Ideologie, nicht wahr? Das hat die kluge Richterin schon ganz richtig erkannt. Der liebe Mann habe eben nur einen „vermeintlichen Auftrag“ erfüllen wollen.
Staatsanwalt und Richterin waren sich aber einig, dass die Angaben des Tunesiers, Stimmen gehört und auf einen Befehl Allahs hin gehandelt zuhaben, zwar schon psychisch ein wenig auffällig seien. Dennoch sahen beide keine Hinweise auf eine ernste Störung.
Störung?! Das ist doch völlig normal, dass religiöse Menschen Stimmen von oben hören! Das ist doch gerade das Essentielle des Religiösen, also bitte!
Seit sechs Jahren in der EU unterwegs und schon drei Asylanträge gestellt, die wohl alle abgelehnt wurden
Der muslimische Tunesier reist übrigens nach eigenen Angaben schon seit sechs Jahren durch die EU. In Deutschland stellte er bereits seinen dritten Asylantrag. Dieser wurde zwar abgelehnt, aber Hosni S., doch nicht ganz so schlicht, wie manche vielleicht meinen, legte raffinierterweise Widerspruch dagegen ein. Und das geht dann nicht so schnell, bis darüber entschieden ist. Über so einen Widerspruch wird nicht innerhalb von einer Woche geurteilt, ob er zu Recht oder zu Unrecht eingelegt wurde. Nein, das kann sich ziehen.
Und bis über seinen Widerspruch entschieden ist, die Kosten für das Verfahren trägt natürlich der deutsche Steuerzahler, kann Hosni S. schon wieder woanders sein. Da finden sich bestimmt noch mehr Moscheen, die in Wahrheit Kirchen sind, oder sogar Kirchen, die zugeben, nur Kirchen zu sein. Und wenn dann zufällig irgendwo Steine in der Nähe am Boden liegen und plötzlich wieder die Stimme von oben zu sprechen beginnt, dann …
Und ich bin ganz sicher: Bestimmt findet sich dann auch dort wieder eine ganz liebe und kluge, feinfühlige Richterin, die ihm dann in aller Ruhe nochmals erklärt, was man bei uns in Europa darf und was nicht.
Sie bekommen alle neuesten Artikel per E-Mail zugesendet.