Ich habe schon über $146 Gerichtsverfassungsgestz (GVG) berichtet. Der unscheinbare Inhalt des Paragrafen 146 GVG lautet:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Was so unspektakulär klingt, bedeutet nichts anderes, als dass Deutschland kein Rechtsstaat ist. Denn der folgende Paragraf 147 (GVG) regelt, wer der Vorgesetzte der Staatsanwaltschaft ist: Der jeweilige Justizminister. Und das wiederum bedeutet, dass der Justizminister entscheiden kann, in welchen Fällen die Staatsanwaltschaft ermitteln darf und in welchen nicht.
Und davon wird fleißig Gebrauch gemacht. Der spektakulärste Fall war der Fall Barschel, wo heute allgemein bekannt ist, dass die Lübecker Staatsanwaltschaft nicht ermitteln durfte, stattdessen machte das ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Ein möglicher Mord wurde in Deutschland strafrechtlich nicht aufgeklärt, man überließ dies Politikern, die weder dafür ausgebildet waren, noch ein Interesse an der Aufklärung hatten.
So etwas geschieht ständig in Deutschland, man muss nur genau hinschauen. Im Zuge der Berateraffäre im Verteidigungsministerium wurden mindestens zwei Strafanzeigen gegen Ursula von der Leyen gestellt, denen die Staatsanwaltschaft jedoch nicht nachgehen darf. Auch hier macht das wieder ein Untersuchungsausschuss.
Der Spiegel, der selbst sowohl über die erste, als auch die zweite Strafanzeige berichtet hatte, schreibt heute dazu:
„Im Verteidigungsministerium sollen millionenschwere Verträge unter Umgehung des Vergaberechts vergeben worden sein. Auch der Vorwurf der Vetternwirtschaft steht im Raum. Mit der Aufklärung der Vorgänge befasst sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.“
Von den Strafanzeigen gegen von der Leyen wegen Untreue, über die der Spiegel selbst berichtet hat, steht in dem Artikel kein Wort mehr. Der Spiegel scheint völlig vergessen zu haben, dass es diese Anzeigen und Ermittlungsverfahren gab, bevor sie still und heimlich im Schrank verschwanden. Stattdessen findet man seit einiger Zeit im Spiegel das Wort „Vetternwirtschaft“. Auch kein schönes Wort, es klingt schmuddelig, aber es ist kein Straftatbestand. Untreue dagegen wird gemäß §266 StGB mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.
Aber die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht, wie es in einem Rechtsstaat zu erwarten wäre. Dafür sorgen die Justizminister und sie dürfen das gemäß $146 und $147 GVG. Wenn es um führende Politiker der etablierten Parteien geht, geschieht entweder gar nichts oder, wenn es nicht anders geht, dürfen die Politiker gegen ihre Kollegen in einem Untersuchungsausschuss ermitteln. Und da gilt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Erfahrung zeigt, dass diese Untersuchungsausschüsse keine praktischen Ergebnisse bringen und schon gar keine Konsequenzen haben.
Bei Frau von der Leyen wollte man anscheinend noch sicherer gehen, dass ihr nichts geschieht. So wurde eine Frau, gegen die Staatsanwaltschaft ermitteln würde, wenn sie dürfte, schnell nach Brüssel weggelobt. Und da ist sie unantastbar. Im Spiegel kann man heute dazu lesen:
„Ein Untersuchungsausschuss zu der Affäre prüft, ob die frühere Ministerin auch als EU-Kommissionschefin vorgeladen werden kann. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Hellmich (SPD) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, er lasse derzeit juristisch prüfen, ob die CDU-Politikerin in ihrer neuen Funktion „als Zeugin vorladbar“ sei. „Einen solchen Fall gab es noch nie.“
Aber es gibt Hoffnung, wie man im Spiegel auch lesen kann:
„Von der Leyen ist allerdings bereits für die letzte ordentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses kurz vor Weihnachten dieses Jahres als Zeugin terminiert. Diesen Termin wird sie nach eigenen Angaben auch wahrnehmen.“
Da habe ich mir eine Notiz im Kalender gemacht. Wollen wir doch mal abwarten, ob Ursula von der Leyen im Dezember tatsächlich dort aussagt oder ob diese Sache bis dahin bereits vergessen ist. Wenn für Skandale verantwortliche Minister nicht mehr im Amt sind, wird es erfahrungsgemäß um ihre Skandale erstaunlich ruhig in den Medien. Vielleicht ist die Berateraffäre bis Dezember längst vergessen.
Fortsetzung folgt im Dezember.
Thomas Röper — www.anti-spiegel.ru
Thomas Röper, Jahrgang 1971, hat als Experte für Osteuropa in verschiedenen Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet, bevor er sich entschloss, sich als unabhängiger Unternehmensberater in seiner Wahlheimat St. Petersburg niederzulassen. Er lebt insgesamt über 15 Jahre in Russland und betreibt die Seite www.anti-spiegel.ru. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.
Thomas Röper ist Autor des Buches „Vladimir Putin: Seht Ihr, was Ihr angerichtet habt?“
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