Grillfest unter “Freunden”: Flüchtling miss­braucht zwei kleine Töchter – Trau­ma­ti­siert, gute Sozi­al­pro­gnose = 16 Monate

Ein Umzug einer Familie mit zwei Kindern im baye­ri­schen Land­kreis Erding sollte mit einem netten Grillfest aus­klingen. Mit­ge­holfen hatten Freunde, denn die wenigsten jungen Familien können sich ein Umzugs­un­ter­nehmen leisten. Eine Nach­bars­fa­milie mit drei Kindern half auch beim Kisten- und Möbel­tragen und lud die neu hin­zu­ge­zogene Familie anschließend zum Grillen ein. Was als der Beginn einer schönen, freund­schaft­lichen Nach­bar­schaft aussah, geriet zum Horror.
Die Grill­feier zog sich hin und die Kinder schwärmten fröhlich im Dunkeln noch herum. Man fühlte sich sicher im Familien- und Freun­des­kreis, und so konnte es geschehen, dass am späten Abend auf der Wohn­zim­mer­couch der Gast­geber zunächst unbe­merkt zwei Kinder miss­braucht werden konnten: Ein Freund des Lebens­ge­fährten der neu ange­kom­menen Familie hatte eben­falls beim Umzug mit ange­packt. Es floss wohl reichlich Alkohol. Der drei­und­zwan­zig­jährige Afghane ging nach Aus­sagen mehrfach aus dem Garten ins Wohn­zimmer, um sich zum Schlafen auf die Couch zu legen. Dabei müssen die beiden Töchter der neu hin­zu­ge­zo­genen Familie auch dort zum Sofa gekommen sein. Der Mann betatschte die zehn­jährige Tochter im Brust- und Intim­be­reich, das sie­ben­jährige Schwes­terchen küsste er auf den Mund, saugte ihre Lippen ein und kaute darauf herum.
Das zehn­jährige Mädchen traf dann ihren Vater auf dem Flur und sagte ihm was vor­ge­fallen war, die kleine Schwester brach in Tränen aus, und die Eltern holten die Polizei.
Der Vater trat in dem jetzt geführten Prozess gegen den Täter als Neben­kläger auf. Er berichtet, dass der Täter auf ihn keinen ver­däch­tigen Ein­druck gemacht habe. Seine beiden Töchter litten aber auch heute noch sehr unter diesem sexu­ellen Über­griff. „Man merkt, es ist noch immer da“, sagte der Vater. Auch die Schule, die von den Vor­fällen nicht unter­richtet worden war, meldete sich bei den Eltern, weil die Lehrer und Mit­schüler merk­liche Ver­än­de­rungen bei den Mädchen wahr­ge­nommen haben.
Der Ange­klagte saß während der gesamten zwei Stunden langen Ver­handlung mit dem Kopf auf die Tisch­platte gelegt da. Er war auf die Über­set­zungen eines Dol­met­schers ange­wiesen. Sein Ver­tei­diger sprach für ihn und über­mit­telte das volle Geständnis.
Mehrere Poli­zisten der Erdinger Polizei und der ein­ge­schal­teten Kri­mi­nal­po­lizei sagten während der Ver­handlung aus, dass der Täter bei der poli­zei­lichen Ver­nehmung nach der Tat dauernd ein­schlief und lange kaum wach zu bekommen war. Diese Tie­fen­ent­spannung weckte die Ver­mutung, er könne betrunken sein, bei einem Alko­holtest um 04:40 Uhr wurden aller­dings nur 0,35 Pro­mille fest­ge­stellt. Das bedeutet, dass er selbst zur Tatzeit unter 0,1 Pro­mille Blut­al­kohol auf­ge­wiesen hat. Auch ein Dro­gentest fiel negativ aus. Eine ver­min­derte Schuld­fä­higkeit auf­grund von Drogen oder Alkohol ist daher kaum anzunehmen.
Ein vom Gericht hin­zu­ge­zo­gener Psych­iater beleuchtete die Vor­ge­schichte des Ange­klagten. Dieser habe als sehr junger Mensch mehrere Todes­fälle in seiner Familie ver­kraften müssen. Er wuchs in einer Bür­ger­kriegszone in Afgha­nistan auf, von wo aus er sich dann durch den Iran in die Türkei durch­ge­schlagen habe. Von dort aus gelangte er in ein Con­tai­ner­lager für Flücht­linge in München. Von da aus wurde er nach Erding verlegt und fand einen Job in der dor­tigen Therme. Seine Arbeits­er­laubnis lief jedoch aus, und er war dann ohne Beschäf­tigung. Der Mann leide, so der Psych­iater, an einer mit­tel­gra­digen Depression. Er ist weit­gehend Analphabet.

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Der Ange­klagte war schon vorher ein­schlägig auf­ge­fallen. In der S‑Bahn stellte er einer Stu­dentin nach und beläs­tigte sie. Als Poli­zei­beamte dazu kamen, leistete er gewaltsam Wider­stand und kas­sierte dafür eine Geld­strafe und einen Eintrag ins Zen­tral­re­gister. Das beendete aber seine Ver­suche nicht, sich Frauen und Mädchen auf­zu­drängen. 2016 und 2017 stellte er im Stadtpark Jugend­lichen und jungen Frauen nach und begrapschte sie. Die fort­ge­setzten sexu­ellen Nöti­gungen blieben aber weit­gehend folgenlos.
Wegen des Kin­des­miss­brauches beim Grillfest sitzt der Ange­klagte seit vier Monaten in Unter­su­chungshaft. Die Ver­tei­digung for­derte eine Bewäh­rungs­strafe, auch mit Blick auf das trau­ma­tische Vor­leben und die Reue und Scham des jungen Mannes über seine Tat. Richter Michael Lef­ka­ditis sah jedoch keine Ver­an­lassung zur Milde. Der Mann habe gesehen, wie jung seine kind­lichen Opfer waren und auch, dass die Tat im geschützten Fami­li­en­be­reich begangen worden ist, müsse als erschwerend gewertet werden. Überdies seien seine zahl­reichen vor­aus­ge­gan­genen Über­griffe auf Mädchen und junge Frauen mit zu berück­sich­tigen. Der junge Afghane sei in Deutschland nach wie vor nicht ver­wurzelt und habe zudem auch keine günstige Sozi­al­pro­gnose. Er wurde zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt.