Von Kin­der­schändern, Merkel-Kri­tikern und Rechts­po­pu­listen – eine Klage aus Verbitterung

Von Peter Helmes
 Wer rechts ist, hat keine Rechte mehr
(Auszug: Meine Lebens­leistung wird heute mit Füßen getreten. Ich war ein wenig stolz auf meine Arbeit. Jetzt finde ich mich in die Reihen von Jugend­ver­führern und Kin­der­schändern ver­setzt, denen man vor­wirft, gegen den Jugend­schutz ver­stoßen zu haben. Dass diese „Klage“ durch nichts gerecht­fertigt wird, trifft mich zusätzlich – als ob ich eine Begründung nicht wert sei. So „ver­spielt“ der Staat die Loya­lität „ehr­barer, unbe­schol­tener Bürger“ – zu denen ich mich bisher zählen durfte.
Dieser Links­staat ver­dient nicht einmal meine Tränen, weder die aus Wut noch die aus Trauer!“)

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Der „Kampf gegen rechts“ tobt und tobt. Aber die gleichen Gestalten, die Aktionen „gegen rechts“ durch­führen, rekla­mieren in vollem Selbst­be­wusstsein Mei­nungs­freiheit, Demo­kratie und Ver­fassung für sich, wollen sie aber bestimmten anderen („nicht kor­rekten“) Men­schen vor­ent­halten. Das geschieht exakt nach dem Vorbild ihrer blu­tigen Ikone Rosa Luxemburg, die stets behauptete, die Mei­nungs­freiheit zu ver­treten. Gemeint hatte sie jedoch nur die Mei­nungs­freiheit Gleich­ge­sinnter, also unter Linken. Wer jedoch nicht links ist, hat kein Lebens­recht und schon gar kein Recht auf eigene Meinung! Er stört die Gemein­schaft der „Guten“.
Per­so­na­li­siert gesehen, ist dies nicht weit von (links-)faschistischem Denken. Die­je­nigen, die nicht voll auf dem Merkel-Linkskurs sind, werden dis­kri­mi­niert, aus­ge­grenzt und im schlimmsten Falle brotlos gemacht. Es wird nicht mehr lange dauern, dann müssen die Beschäf­tigten dieses Staates, die Beamten, einen Amtseid auf die Kanz­lerin abge­geben; denn die Partei – äh die Kanz­lerin – hat immer Recht.Gesin­nungs­schnüffler als Ordnungskraft
Damit das ja jeder kapiert, sorgt inzwi­schen eine ganze Armada von Gesin­nungs­schnüfflern und ‑prüfern für „demo­kra­tische Zucht und Ordnung“. Um die straffe Kon­trolle zu unter­streichen, werden scha­ren­weise bisher unbe­scholtene und ange­sehene Publi­zisten ohne Ansehen der Person oder Lebens­leistung unter hohen Straf­an­dro­hungen „abge­mahnt“.
Heute stehen den Gründern des Mer­kel­schen Hof- und Ver­fol­gungs­staates alte Geister mit neuen Namen zu Diensten:
* Da kann bald die SED (der­zei­tiger Tarnname „Linke“) die Führung wieder über­nehmen – nun nicht mehr im Auftrag Moskaus, sondern der glo­balen Kon­zerne und Milliardäre
* und die „neuen“ Block­par­teien CDU und FDP werden sie in alter Blindheit begleiten. Die von ihnen gestellte Kanz­lerin war einstmals eine Top-Sta­li­nistin, die sich die ganze ehemals christlich-demo­kra­tische, kon­ser­vative und liberale Partei unter­worfen hat, und
* deren geistige Schwes­ter­partei, „Die Grünen“, wittern die Gunst der grünen Stunde und stehen schon in den Start­lö­chern zur Kanzlerübernahme.
* in der SPD möchte Nach­wuchsstar Kühnert gerne den Ulb­richt und den Sozia­lismus neu erfinden.
Das nennen die Bayern eine „gemaahte Wiesn“ – alles ist geerntet, was satt macht.
Wer das kri­ti­siert, darf sich aller­dings nicht auf die – durch Grund­gesetz garan­tierte – Mei­nungs- und Pres­se­freiheit berufen, sondern wird zum Schweigen gebracht, weil er (beliebig und wahl­weise) zum „Rechten“, zum „Rechts­außen“, zum „Rechts­po­pu­listen“ oder gar zum „Rechts­ra­di­kalen“ ernannt wird. Damit wird ein bisher selbst­ver­ständ­licher Grund­pfeiler der par­la­men­ta­ri­schen Demo­kratie – links, Mitte, rechts – obsolet. Es gilt nur noch links, und alle anderen sind rechts, also Bösewichter.
Niemand aus den Reihen der poli­tisch Kor­rekten unter­nimmt auch nur ansatz­weise den Versuch, diese Eti­ket­tierung zu begründen und mit Fakten zu unter­legen. Kurz gesagt:
Wer „rechts“ ist, hat keine Rechte mehr.
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Die „Vierte Gewalt im Staat“ – die Medien – ist ver­kümmert, ja ver­kommen. Der weitaus größte Teil der Medi­en­schaf­fenden ist rot-grün infi­ziert und sieht es als vor­nehmste und staats­tra­gende Aufgabe, einer­seits die Herr­schenden zu bejubeln, ihre (Un-)Taten zu feiern und als „gesell­schaftlich zwingend“ dar­zu­stellen, während ande­rer­seits die­je­nigen, die nicht der „kor­rekten“ Linie folgen, an den medialen Pranger gestellt und zuweilen bis zur Exis­tenz­ver­nichtung ver­folgt werden. Medien ver­mi­schen per­manent Fakten und Mei­nungen und bevor­zugen Tri­bunale, bei denen die Zeit­geis­tigen als weise Richter beklatscht und die Opfer zu Opfern einer erbar­mungs­losen Mei­nungs-Inqui­sition gequält werden.
Nur so ist zu erklären (und war es möglich), daß selbst die gra­vie­rendsten Fehler der amtie­renden Herr­scherin Deutsch­lands – Ver­fas­sungs­brüche in Son­derzahl – für sakro­sankt erklärt wurden und noch immer werden. Die Medien ver­sagen total.
Nur wenige, sehr wenige, wagen es, in diesem Zusam­menhang das Märchen von „Des Kaisers neue Kleider“ her­an­zu­ziehen, obwohl die Kai­serin schon seit langem nackt dasteht.
 Bei uns gibt es kein Kind mehr, das in die Menge ruft: „Der Kaiser ist ja nackt!“. Statt­dessen ruft ein Kind der poli­tisch kor­rekten Neuzeit „Kli­ma­schutz!“ und wird vom Papst über Euro­päische Prä­si­denten bis zur deut­schen Kanz­lerin mit Ehrungen über­häuft und zur neuen Licht­ge­stalt ernannt – die Hei­lig­spre­chung (Hl. Greta) ist schon zu Leb­zeiten erfolgt.
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NetzDG – das Meinungsfreiheitverhinderungsgesetz
In unserem neuen, fast abso­lu­tis­ti­schen Staat herrscht natürlich eine vor­ge­fer­tigte Ein­heits­meinung, die in den Küchen der Frank­furter Schule von sta­li­nis­tisch geschulten Köchen ange­rührt wurde und ständig fort­ge­führt wird. Sie heißt heute nur nicht mehr „Ein­heits­meinung“ sondern „poli­tical cor­rectness“ – das klingt harm­loser und vor­nehmer. Aber da gibt es nichts zu vertun: Über jedem, der diese „Einheit“ nicht teilt, schwebt das Fallbeil der Mei­nungs-Dik­ta­toren, ‑Hächer und ‑Henker.
Eines der übelsten Werk­zeuge der poli­tical cor­rectness ist das NetzDG – das Netzwerkdurchsuchungsgesetz.
 Als das Gesetz „unters Volk“ kam, schrieb con­servo u.a.:
„Vor­der­grün­diges Ziel dieses Gesetzes ist es, strafbare Inhalte aus sozialen Internet-Netz­werken wie Facebook und Twitter zu löschen. Dieses Ziel wird mit dem Gesetz von SPD-Jus­tiz­mi­nister Heiko Maas aber nicht erfüllt, im Gegenteil:
Bereits seit zwei Jahren hatte Maas seine Amt als Jus­tiz­mi­nister miß­braucht, um linke NGOs, wie die von einer ehe­ma­ligen Sta­si­mit­ar­bei­terin geführten Amadeu-Antonio-Stiftung, mit poli­ti­schem Druck bei Facebook und Twitter als Experten für „Hate-Speech“ und strafbare Inhalte zu instal­lieren. Dazu hatte Maas in seinem Hause eine soge­nannte Task-Force ins Leben gerufen. Ziel dieser Akti­vi­täten: Kri­tische kon­ser­vative und bür­ger­liche Akti­visten sollten mundtot gemacht werden.
Dies bestä­tigte sich in den letzten Monaten immer mehr, denn links­extreme und isla­mis­tische Gewalt­aufrufe wurden von Facebook, Twitter & Co. so gut wie nie gelöscht. Das vor einigen Monaten von Maas ein­ge­brachte Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz (NetzDG) soll diese unhalt­baren Zustände nun auch noch gesetzlich legi­ti­mieren: Nicht mehr unab­hängige Gerichte sollen darüber ent­scheiden, welche „Posts“ in den sozialen Netz­werken rechts­widrig oder gar strafbar sind, sondern die Internet-Kon­zerne selbst, die dabei natürlich auf die bereits ein­ge­richtete Infra­struktur aus linken NGOs und SPD-nahen Jour­na­listen wie „Cor­rectiv“ zurück­greifen werden (…)
…Unge­wöhnlich deutlich, stellte der Wis­sen­schaft­liche Dienst in einem neuen Gut­achten fest, dass das NetzDG ver­fas­sungs­widrig sei. Da das Gesetz eine Vielzahl unbe­stimmter Rechts­be­griffe ent­halte und die Buß­gelder von bis zu 50 Mil­lionen Euro für unter­lassene Löschungen unver­hält­nis­mäßig hoch seien, befürchtet der Wis­sen­schaft­liche Dienst vor­aus­ei­lende Löschungen von Ein­trägen, die in Wahrheit nicht gegen gel­tendes Recht ver­stoßen würden. Diese Ein­griffe in die Mei­nungs­freiheit seien daher nicht gerecht­fertigt. Der Gesetz­entwurf sei mate­riell ver­fas­sungs­widrig und ver­stoße gegen Artikel 5 des Grund­ge­setzes. Ein­geholt hatte dieses Gut­achten die CSU-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Iris Eberl aus Aichach.“ (16.6.17, con­servo)
Soweit die Geset­zeslage, wobei ich gerne darauf hin­weise, dass an der dama­ligen Bun­des­tags­sitzung nur sehr wenige Abge­ordnete teil­nahmen, und das zu später Stunde – eine Steil­vorlage für die Befür­worter des NetzDG.
Und eine ganz bittere Nach­be­trachtung: Trotz der uner­müd­lichen War­nungen des FKA (heute Wer­te­Union) hat die Uni­ons­führung die Gefahr für die Mei­nungs­freiheit bis heute nicht erkannt.
Anders die AfD – auch wenn sie sich wegen der feh­lenden par­la­men­ta­ri­schen Unter­stützung der anderen nicht durch­setzen kann:
UN-Son­der­be­richt­erstatter: Rechts­staat­liche Prin­zipien wie die rich­ter­liche Kon­trolle über Mei­nungs­äu­ße­rungen sollten nicht an private Unter­nehmen aus­ge­lagert werden
Die AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete und stell­ver­tre­tende Obfrau im Aus­schuss Digitale Agenda, Joana Cotar, fühlt sich in ihrer Kritik am Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz durch den UN-Son­der­be­richt­erstatter für Mei­nungs­freiheit, David Kaye, bestätigt. Kaye hatte fest­ge­stellt, dass in Deutschland bei der Umsetzung des DetzDG rechts­staat­liche Kern­prin­zipien wie die rich­ter­liche Kon­trolle über Mei­nungs­äu­ße­rungen an private Unter­nehmen aus­ge­lagert würden.
Über­ra­schend ist die Unter­stützung des EU-Parlamentes:
EU-Par­lament warnt, die Freiheit im Internet einzuschränken.
In einem Bericht des EU-Par­la­ments werden die Mit­glied­staaten und die Euro­päische Kom­mission davor gewarnt, die Freiheit im Internet ein­zu­schränken. AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Joana Cotar begrüßt die klaren Worte:
„Im aktu­ellen Bericht zur Medi­en­freiheit wird auch Deutschland deutlich kri­ti­siert. Zu Recht mahnt das EU-Par­lament an, dass jede Maß­nahme zur Beschränkung von Inhalten im Internet nur unter klaren Bedin­gungen und unter strikten juris­ti­schen Kon­trollen getroffen werden darf. Genau das ist jedoch beim Maa­schen Zen­sur­gesetz nicht der Fall. Das NetzDG pri­va­ti­siert das Recht. Es macht private Unter­nehmen zu Anklägern, Richtern und Vollstreckern.
Für Inter­net­nutzer, die zu Unrecht gelöscht wurden, gibt es zudem keinen Schutz. Ein Unding, aber nur kon­se­quent, wenn man bedenkt, dass die Bun­des­re­gierung mit der Umsetzung des NetzDGs aus­ge­rechnet den Emp­feh­lungen der „Vor­zei­ge­de­mo­kratien“ China und Iran gefolgt ist. Dieses unfassbare Detail wurde erst vor kurzem durch einen Staa­ten­be­richt der Bun­des­re­gierung bekannt und von Reportern ohne Grenzen völlig zu Recht kritisiert.“
Zuvor hatte die AfD im Bun­destag eine Kleine Anfrage zum NetzDG eingebracht:
Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz birgt Gefahr für ver­brieftes Recht auf Meinungsfreiheit.
Der Arbeits­kreis ‚Digitale Agenda‘ der AfD-Bun­des­tags­fraktion hat eine Kleine Anfrage zum Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz (NetzDG) in den Bun­destag ein­ge­bracht. Darin fragen die Abge­ord­neten unter anderem, ob die Bun­des­re­gierung es als ord­nungs­widrig ein­schätzt, wenn der Zustell­be­voll­mäch­tigte der sozialen Netz­werke regel­mäßig die Annahme von Zustel­lungen ver­weigert, die unter das NetzDG fallen.
Zudem wird gefragt, wie die Bun­des­re­gierung auf die Tat­sache reagieren will, dass beim Jus­tiz­mi­nis­terium bis zum 23. Juli 2018 lediglich 558 Beschwerden wegen nicht erfolgter Löschung von rechts­wid­rigen Bei­trägen ein­gingen – die Bun­des­re­gierung rechnete für das Jahr 2018 ursprünglich mit etwa 25.000 Beschwerden.
Dazu die AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete und stell­ver­tre­tende Obfrau im Aus­schuss Digitale Agenda, Joana Cotar:
„Wenn die Anzahl der ein­ge­gan­genen Beschwerden bislang nur bei etwa zwei Prozent des von der Bun­des­re­gierung erwar­teten jähr­lichen Beschwer­de­auf­kommens liegt, dann legt dies nahe, dass die Bun­des­re­gierung mit ihrer Warnung vor ‚Hassrede‘ im Internet einen völlig über­trie­benen und hys­te­ri­schen Popanz auf­gebaut hat.Ange­sichts dieser mas­siven Fehl­kal­ku­lation fragen wir in unserer Anfrage auch, ob die dafür zustän­digen Arbeits­stellen im Jus­tiz­mi­nis­terium unein­ge­schränkt erhalten bleiben sollen – zumal das Minis­terium bisher kaum mit Buß­geld­ver­fahren gegen Facebook vorging.
Wir lassen bei unserer kri­ti­schen Aus­ein­an­der­setzung mit dem Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz nicht locker, denn wir haben es hier vor allem mit einer ernst­haften Gefahr für unser grund­ge­setzlich ver­brieftes Recht auf Mei­nungs­freiheit zu tun. Was nicht strafbar ist und vom Recht auf Mei­nungs­freiheit nach Artikel 5 des Grund­ge­setzes abge­deckt ist, darf auch nicht gelöscht werden. Die Mei­nungs- und Tugend­wächter des herr­schenden poli­ti­schen Zeit­geists erkennen jedoch sehr wohl, welche Gefahr ihnen durch die Tat­sache droht, dass soziale Netz­werke die alten Infor­ma­tions- und Mei­nungs­mo­nopole ins Wanken bringen. Ver­zweifelt ver­suchen sie deshalb, den Geist der neuen Infor­ma­ti­ons­vielfalt wieder in die Flasche zu drücken. Dabei haben sie jedoch die Rechnung ohne die Bürger und ohne die AfD gemacht!“
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Der Bürger als Sünder
Der (geneigte) Leser mag es mir ver­zeihen, daß ich jetzt von mir selbst rede. Denn ich kann mit meiner „Geschichte“ ver­ständlich machen, wie nun mit Bürgern umge­sprungen wird. Ich schreie jetzt auf, weil sich der Mer­kelsche neue Links­staat zu einem neuen Stasi-Staat aus­weitet – mit all den blinden „Zuar­beitern“, die weiland das Arbeiter‑, Bauern und Erdrü­ckungs­pa­radies errichten wollten. Und nun bin ich selbst in dieses apo­ka­lyp­tische Mei­nungs­frei­heit­ver­hin­de­rungs­gesetz (NetzDG) geraten:
Ich, ein Kinderschänder?
Abmahnung wegen angeb­lichen Ver­stoßes gegen den Jugendschutz
Vor einigen Wochen erhielt ich ein inhalts­schweres Schreiben, in dem mir eine Unzahl von „Jugend­schutz­ver­stößen auf ihrem (also meinem) Angebot“ vor­ge­worfen werden.
Der Absender des Briefes fir­miert als „Jugendschutz.net“, es gibt aber kein Impressum mit dem Namen eines Ver­ant­wort­lichen – was höchst unge­wöhnlich ist. Ist der Fuß­zeile des Brief­bogens steht lediglich der Zusatz: „Jugendschutz.net ist das gemeinsame Kom­pe­tenz­zentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugend­lichen im Internet“.
Mit jeder Zeile, die ich da lesen musste, stieg meine Empörung, die schließlich in Wut umschlug. Zum Glück bin ich so gebaut, dass ich nie sofort auf Pro­vo­ka­tionen reagiere, sondern sie erst einmal „sacken“ lasse. Denn sonst wäre ich auf der Stelle in die Wallstr. 11, 55122 Mainz, gefahren und hätte laut­stark protestiert.
Im Schreiben finde ich eine Auf­listung (auf vier Schreib­ma­schi­nen­seiten) von auf con­servo abge­druckten Artikeln – dar­unter keiner von mir, sondern nur von Gast­au­toren – zurück­gehend bis zum Jahre 2014(!), also sechs Jahre zurück, für die ich jetzt in Haftung genommen werde.
Man haut mir sodann eine Reihe von Para­graphen um die Ohren, räumt mir eine Kor­rek­tur­frist von zwei Wochen ein und stellt mir bei Zuwi­der­handlung – hier „Verstoß gegen Bestim­mungen des JMStV“ – eine Geldbuße in Aussicht.
Eine Unter­schrift trägt der Brief nicht, lediglich eine Kenn­zeichnung mit Namen „P. Kramer“; wer der oder die Kramer ist, bleibt wohl Betriebsgeheimnis.
Ich bin empört, was nicht unbe­dingt bemer­kenswert wäre. Schlimmer ist:
ICH BIN TIEF GETROFFEN – GETROFFEN IN MEINER EHRE UND MEINER LEBENS­LEISTUNG, DIE HIER MIT FÜßEN GETRETEN WERDEN!
Ich bin für „inter­na­tionale Jugend­ver­stän­digung“ aus­ge­zeichnet und finde mich als Sünder wider den Jugend­schutz gebrand­markt und an den Pranger gestellt.
Die erste Hälfte meines Lebens habe ich vor allem der Jugend­arbeit und der Ver­stän­digung zwi­schen (jungen) Men­schen gewidmet. Ich war Mit­in­itiator vieler inter­na­tio­naler Jugend­ein­rich­tungen wie dem Euro­päi­schen Jugendwerk (Brüssel) und dem Euro­päi­schen Jugend­zentrum (Straßburg), saß als Jugend­ver­treter in vielen wei­teren natio­nalen und inter­na­tio­nalen Orga­ni­sa­tionen, war mehrmals Prä­sident des DNK (Deut­sches Natio­nal­ko­mitee für Inter­na­tionale Jugend­arbeit), saß im Kura­torium des Deutsch-Fran­zö­si­schen Jugend­werkes und setzte mein Enga­gement nach Ende meiner Jugend­arbeit fort, z.B. als Vize­prä­sident der Deutsch Chi­ne­si­schen Gesell­schaft auf Taiwan, als Prä­sident der Deutsch-Chi­le­ni­schen Freund­schafts­ge­sell­schaft (Prä­sident Eduardo Frei war ein lang­jäh­riger Freund von mir), als Gene­ral­se­kretär der „Euro-Alliance“ (Paris) usw. usf.
Aus den Händen des dama­ligen EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­denten Gaston Thorn erhielt ich den „Pour le Mérite Européen“ mit dem Wid­mungstext „Für seine Ver­dienste um die Völ­ker­ver­stän­digung und die inter­na­tionale Zusam­men­arbeit besonders mit jungen Men­schen“. Meine Lebens­leistung wird heute mit Füßen getreten.
Kurz, ich war ein wenig stolz auf meine Lebens­leistung. Jetzt finde ich mich in die Reihen von Jugend­ver­führern und Kin­der­schändern ver­setzt, denen man pau­scha­liter vor­wirft, gegen den Jugend­schutz ver­stoßen zu haben. Dass diese „Klage“ durch nichts gerecht­fertigt wird, trifft mich zusätzlich – als ob ich eine Begründung nicht wert sei.
So „ver­spielt“ der Staat die Loya­lität „ehr­barer, unbe­schol­tener Bürger“ – zu denen ich mich bisher zählen durfte.
Dieser Links­staat ver­dient nicht einmal meine Tränen, weder die aus Wut noch die aus Trauer!

Quelle: con­servo