181 Angriffe auf AfD-Poli­tiker alleine im zweiten Quartal 2019

Die AfD-Fraktion hat erneut die Bun­des­re­gierung zu Angriffen gegen Poli­tiker und Ein­rich­tungen von Par­teien befragt.
Für die Beant­wortung wurde auf Zah­len­ma­terial des Kri­mi­nal­po­li­zei­lichen Mel­de­dienstes in Fällen Poli­tisch moti­vierter Kri­mi­na­lität (KPMD-PMK) zurück­ge­griffen. Die Staats­schutz­dienst­stellen melden unver­züglich dem zustän­digen Lan­des­kri­mi­nalamt (LKA) mel­de­pflichtige Straf­taten, erklärt die Bun­des­re­gierung dazu (19/12638).
Demnach haben die Sicher­heits­be­hörden  im zweiten Quartal 2019 ins­gesamt 372 Angriffe auf Mit­glieder oder Reprä­sen­tanten poli­ti­scher Par­teien regis­triert. 181 Angriffe zielten auf AfD-Poli­tiker. CDU-Reprä­sen­tanten waren in 56 Fällen betroffen, die SPD in 45, die Grünen in 32, die Linke in 20, die FDP in elf und die CSU in vier Fällen.
Das BKA regis­trierte im selben Zeitraum 100 Angriffe auf Par­tei­ge­bäude oder Par­tei­ein­rich­tungen. Von diesen Straf­taten war in 53 Fällen die AfD betroffen, in zwölf die Links­partei, in elf die SPD, in sechs Fällen die Grünen und in einem Fall die CDU. Bei den Straf­taten gegen Gebäude der AfD wurden bis auf vier Fälle die Täter dem linken Spektrum zuge­ordnet. Bei den Angriffen gegen AfD-Mit­glieder wurde eine Straftat mit rechtem Hin­ter­grund bewertet, 22 seien nicht zuzu­ordnen gewesen und 158 von 181 Über­griffen schreibt man dem linken Spektrum zu.