Ex-Bun­des­ver­fas­sungschef Maaßen wechselt zu Medi­en­rechts­kanzlei Höcker

Zum 1. Oktober 2019 wechselt der frühere Prä­sident des Bun­des­ver­fas­sungs­schutzes, Rechts­anwalt Dr. Hans-Georg Maaßen, als Of-Counsel in das Managing Board der Kölner Medi­en­rechts­kanzlei Prof. Höcker
Die Kölner Kanzlei Höcker gilt als die beste und erfolg­reichste Medi­en­rechts­kanzlei in Deutschland. In einer Pres­se­mit­teilung hat die Kanzlei heute bekannt gegeben, dass sie nun pro­mi­nente Ver­stärkung bekommt: Ex-Bun­des­ver­fas­sungschef Maaßen steigt in die Kanzlei mit ein.
Unge­rech­tigkeit

In der PM heißt es: „Dass sich Dr. Hans-Georg Maaßen nach seiner Ver­setzung in den einst­wei­ligen Ruhe­stand nicht zur Ruhe setzen würde, hatten viele geahnt. Manch einer hat inzwi­schen zu spüren bekommen, dass der frühere Ver­fas­sungs­schutz­prä­sident kei­neswegs beab­sichtigt, in Früh­rente zu gehen.
Was dürfen Staats­an­walt­schaften in Pres­se­mel­dungen über einen Beschul­digten preisgeben?
Im März 2019 lernte Rechts­anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker Dr. Hans-Georg Maaßen auf einer Vor­trags­ver­an­staltung in Köln kennen. Bei diesem und wei­teren Treffen stellten beide fest, wie gut sich ihre Erfah­rungen ergänzen: Die Kanzlei HÖCKER baut gerade – soweit ersichtlich als erste und einzige deutsche Medi­en­rechts­kanzlei – ein Dezernat für öffent­liches Äuße­rungs­recht auf. Was dürfen Staats­an­walt­schaften in Pres­se­mel­dungen über einen Beschul­digten preis­geben? Wie neutral und sachlich müssen sich Minister oder Bür­ger­meister in der Öffent­lichkeit äußern? Fragen wie diesen geht HÖCKER für seine Man­danten nach. Und genau dabei kann Herr Dr. Maaßen die Kanzlei unter­stützen. Denn Maaßen ist nicht nur der bekannte Experte im Bereich der inneren Sicherheit und der geheimen Nach­rich­ten­dienste, sondern auch ein aus­ge­wie­sener Fachmann im öffent­lichen Recht und in der poli­ti­schen Kom­mu­ni­kation. Neben seiner langen Zeit im Nach­rich­ten­dienst und im Bun­des­in­nen­mi­nis­terium war er über 15 Jahre Lehr­be­auf­tragter für Staats- und Ver­wal­tungs­recht sowie Euro­pa­recht an der Freien Uni­ver­sität Berlin und ist Autor zahl­reicher Fach­bücher und Fachveröffentlichungen.
Nicht befasst mit nicht-bür­ger­lichen Parteien
Die Kanzlei HÖCKER ver­tritt jeden, der sich von rechts­wid­riger Bericht­erstattung betroffen sieht. Das gehört zu unserem Berufs­ethos. Zu unseren Man­danten gehören Poli­tiker sämt­licher im Bun­destag ver­tre­tenen Par­teien. Auf Wunsch von Herrn Maaßen wird er per­sönlich jedoch nicht befasst sein mit Man­daten der Linken, der Grünen, der AfD oder von Beob­ach­tungs­ob­jekten des Verfassungsschutzes.
Prof. Dr. Ralf Höcker, Gründer und Partner von HÖCKER, erklärt: „Wir freuen uns, dass wir Herrn Maaßen für unsere Kanzlei begeistern konnten. Herr Maaßen teilt mit uns das Ziel, Opfer rechts­wid­riger Bericht­erstattung juris­tisch zu unter­stützen. Die Kanzlei wird von seiner Berufs­er­fahrung, seinen Fach­kennt­nissen und von seiner Urteils­fä­higkeit pro­fi­tieren können.“

David Berger — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog des Autors www.philosophia-perennis.com