Junge Muslima ver­klagt kana­dische Flug­ge­sell­schaft wegen Sicher­heits­über­prüfung am Flughafen

Die kana­dische Flug­ge­sell­schaft Air Canada for­derte ein 13-jäh­riges Mädchen am Flug­hafen von San Fran­cisco auf, sein Kopftuch vor anderen Pas­sa­gieren abzu­nehmen. Eine Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sation reichte gegen die Airline eine Klage ein.
Die 13-jährige Fatima Abdel­rahman wollte am 1. August gemeinsam mit ihrem Sportteam nach Toronto fliegen, um an einem Squash-Turnier teil­zu­nehmen. Es war ihr erster Flug ohne die Begleitung ihrer Familie. Fatima hatte sich gerade zum Boarding ange­stellt, als ein Mit­ar­beiter der Flug­linie Air Canada auf sie zukam und sie auf­for­derte, ihr Kopftuch abzu­nehmen, da Fatima auf ihrem Passfoto ohne Kopf­be­de­ckung zu sehen sei. Die Erklärung des Mäd­chens, sie trage das Kopftuch aus reli­giöser Über­zeugung, half nicht. Ihr Wunsch, von einer weib­lichen Mit­ar­bei­terin in einem Pri­vat­be­reich kon­trol­liert zu werden, wurde ebenso abge­lehnt. Die Ange­stellten eskor­tierten sie zu einem nahe gele­genen Gate, wo sie ihr Kopftuch abnehmen musste – vor den Augen anderer Pas­sa­giere. Später warf sie der Airline Dis­kri­mi­nierung vor.
Fatimas ältere Schwester hatte sich noch am selben Tag via Twitter über den Vorfall beschwert. Air Canada drückte ihr Bedauern aus und fragte nach den Rei­se­de­tails der Pas­sa­gierin, um den Fall zu prüfen. Aller­dings trat die Airline erneut ins Fett­näpfchen und ver­wech­selte die Schwester mit der Mutter: “Könnten Sie uns in einer pri­vaten Nach­richt die Buchungs­de­tails Ihrer Tochter zukommen lassen, damit wir den Fall unter­suchen können?”, ant­wortete Air Canada auf den erbosten Beitrag der Schwester.
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Wie es auf der offi­zi­ellen Web­seite der US-Trans­port­si­cher­heits­be­hörde heißt, müssen die für die Flug­ha­fen­kon­trolle ver­ant­wort­lichen Mit­ar­beiter Anfragen zu einer indi­vi­du­ellen Pas­sa­gier­kon­trolle ernst nehmen. “Während des gesamten Pro­zesses können Sie jederzeit eine private Sicher­heits­kon­trolle in Begleitung einer Person Ihrer Wahl bean­tragen. Ein zweiter Beamter des gleichen Geschlechts ist immer anwesend”, heißt es auf der Webseite.
Die isla­mische Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sation CAIR reichte im Namen des Mäd­chens eine Klage gegen die Airline ein. Sie fordert eine Ent­schä­digung für den ver­ur­sachten emo­tio­nalen Stress, eine Änderung der Unter­neh­mens­grund­sätze in Bezug auf Dis­kri­mi­nierung und Beläs­tigung sowie kul­tur­be­zogene Schu­lungen für die Ange­stellten der Airline.


Quelle: deutsch.rt.com