Irish Defence Forces - flickr.com - CC BY 2.0

Gibt es ein “Umsied­lungs­pro­gramm” für Afri­kaner nach Europa?

Migration ist natürlich in unseren Tagen ein heikles Thema. Umso inter­es­santer ist, dass die Bun­des­re­gierung tau­sende Migranten aus Afrika und dem Nahen Osten ganz bequem mit dem Flugzeug nach Deutschland bringt. Was steckt dahinter?
In diesen Tagen bin ich mehrmals auf ein Video eines Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten der AfD auf­merksam gemacht worden, der dort darüber berichtet, denn er hat als Abge­ord­neter der Bun­des­re­gierung eine Anfrage dazu gestellt und die Antwort hat ihm nicht gefallen.

Es geht mir hier nicht um das Für und Wider der Migration. Mir geht es um die Hin­ter­gründe dessen, was vor sich geht und um die Frage, warum das in aller Heim­lichkeit und nicht offen und trans­parent geschieht. Auch ist dies kein Plä­doyer für irgendeine Partei, ich halte keine der deut­schen Par­teien für wählbar. Mir geht es nur um Tat­sachen. Welche Schlüsse Sie als Leser daraus ziehen, bleibt Ihnen überlassen.
Ich habe die Angaben des Abge­ord­neten Steffen Kotre über­prüft. Und ja, alles was er erzählt, stimmt. Aber es stimmt auch, dass er es stark ver­ein­facht darstellt.
Es gibt zwei Ansätze, diese Geschichte zu ver­stehen und beide müssen wir uns anschauen.
Die offi­zielle Version ist, dass die EU im Zuge der Flücht­lings­krise 2015 gezwungen war, zu handeln. Sie erinnern sich viel­leicht noch, dass immer wieder von Ein­rich­tungen in Afrika die Rede war, wo Flücht­linge sich regis­trieren und um einen Flücht­lings­status bemühen sollten. Wer einen posi­tiven Bescheid bekam, sollte dann geregelt, also legal und per Flugzeug, in die EU kommen dürfen.
Mit dieser Maß­nahme wollte man das Sterben der Flücht­linge im Mit­telmeer beenden, man wollte damit die unhalt­baren Zustände in den liby­schen Lagern beenden und den Flücht­lingen die Mög­lichkeit bieten, ihr Ziel auch ohne diese Gefahren und Kosten zu erreichen. Auch sollte damit den Schleppern das Wasser abge­graben werden. Der Hin­ter­grund war also ein humanitärer.
Die Kri­tiker behaupten, dass solche Maß­nahmen nichts bringen und dass sie lediglich ein „Umsie­de­lungs­pro­gramm“ der EU sind, mit dem Afri­kaner in der EU ange­siedelt werden sollen. Es ginge ihrer Meinung nach einig um Umsie­delung von Afri­kanern nach Europa. Der Grund könnte sein, dass man billige Arbeits­kräfte für die Industrie bekommen will, es sind aber noch andere Erklä­rungen im Gespräch. Sei es drum, da wird es spe­ku­lativ und ich will hier bei den Fakten bleiben.
Und die Fakten sind tat­sächlich, dass die EU und auch die Bun­des­re­gierung in allen offi­zi­ellen Beschlüssen und Anwei­sungen, die ich dazu gefunden habe, von huma­ni­tären Gründen schreiben. So gibt es als Bei­spiel die „Anordnung des Bun­des­mi­nis­te­riums des Innern vom 11. Januar 2017 für die huma­nitäre Auf­nahme (…) von Schutz­be­dürf­tigen aus der Türkei“ oder auch die „Anordnung des Bun­des­mi­nis­te­riums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. Juli 2018 für Auf­nahme von Schutz­be­dürf­tigen aus Libyen“ um nur zwei Bei­spiele zu nennen. In diesen Anord­nungen wird geregelt, nach welchen Kri­terien Men­schen aus diesen Ländern nach Deutschland aus­ge­flogen werden können.
Aber Fakt ist auch, dass es sich um eine Umsie­delung handelt, die hinter diesen huma­ni­tären Maß­nahmen ver­steckt wird. Das kann man zum Bei­spiel an der „Anordnung des Bun­des­mi­nis­te­riums des Innern, für Bau und Heimat für die Resett­lement-Ver­fahren in den Jahren 2018 und 2019 (…) zur Auf­nahme bestimmter Flücht­linge unter­schied­licher Staats­an­ge­hö­rigkeit oder staa­ten­loser Flücht­linge aus Ägypten, Äthiopien, Jor­danien, und aus dem Libanon sowie ggf. über den UNHCR-Eva­ku­ie­rungs­me­cha­nismus aus Libyen vom 11. Dezember 2018“ sehen. Hier wird zwar ver­schämt nicht von „Umsie­delung“ gesprochen, sondern das eng­lische Wort „Resett­lement“ ver­wendet, aber die Bedeutung ist die gleiche.
Grundlage für all diese und noch andere Pro­gramme sind Ent­schei­dungen der EU. So hat die Euro­päische Kom­mission im Sep­tember 2017 „Schritte hin zu einer ent­schlos­se­neren, wirk­sa­meren und gerech­teren Migra­tions- und Asyl­po­litik der EU“ vor­ge­stellt. Dort kann man unter anderem ganz offen lesen:
„Die Kom­mission stellt heute – auf­bauend auf den bis­he­rigen Erfolgen – eine Reihe neuer Initia­tiven in Schlüs­sel­be­reichen vor: ein neues Neu­an­sied­lungs­pro­gramm für min­destens 50 000 Flücht­linge, Pilot­pro­jekte für eine legale Migration, deren Finan­zierung und Koor­di­nierung die Kom­mission unter­stützen kann, und neue Maß­nahmen, um die Rück­kehr­po­litik der EU wir­kungs­voller zu gestalten.“
Die EU spricht also ganz offen von einer „Neu­an­siedlung„. Es geht also nicht um Flücht­linge, denen man Schutz gewährt und die wieder nach Hause fahren, wenn sich die Lage dort ver­bessert hat, sondern es geht ganz offen um die „Neu­an­siedlung“ von Afri­kanern aus vielen afri­ka­ni­schen Ländern in der EU.
Das war 2017 und das Pro­gramm ist „erfolg­reich“ abge­schlossen worden. Das Pro­gramm wurde 2017 mit fol­gender Begründung ins Leben gerufen:
„Das neue System wird bis Oktober 2019 ein­ge­führt werden und auf den der­zei­tigen erfolg­reichen Neu­an­sied­lungs­me­cha­nismen auf­bauen, die nun – nachdem mehr als 23 000 Men­schen durch sie in der EU ein neues Zuhause gefunden haben – auslaufen.“
Die EU hat also beschlossen, immer mehr Men­schen aus Afrika in Europa „neu anzu­siedeln“. Das kann man gut oder schlecht finden, ich lege nur die Fakten dar.
Da jedoch bekannt ist, dass die ost­eu­ro­päi­schen EU-Staaten dabei nicht mit­machen wollen, wurde mit Geld gewunken:
„Die Kom­mission hat 500 Mio. EUR zur Unter­stützung der Neu­an­sied­lungs­be­mü­hungen der Mit­glied­staaten bereitgestellt.“
Das sind, so steht es in einem anderen Dokument aus­drücklich, 10.000 Euro die ein EU-Staat für die Auf­nahme eines Neu­ein­wan­derers von der EU-Kom­mission bekommt.
Wir müssen uns vor Augen führen, dass die EU dies laut allen offi­zi­ellen Doku­menten vor allem aus einem Grunde tut:
„Die Neu­an­siedlung aus der Türkei und dem Nahen Osten muss fort­ge­setzt werden. Zugleich sollte aber die Neu­an­siedlung gefähr­deter Men­schen aus Nord­afrika und vom Horn von Afrika stärker in den Fokus rücken, vor allem aus Libyen, Ägypten, Niger, Sudan, Tschad und Äthiopien. Dies wird zur wei­teren Sta­bi­li­sierung der Migra­ti­ons­ströme entlang der zen­tralen Mit­tel­meer­route beitragen“
Angeblich sollen diese Schritte die illegale Migration und auch die gefähr­liche Über­fahrt über das Mit­telmeer ein­dämmen. Aber ich frage mich, wie das gehen soll. Alleine in der Türkei sind 3,6 Mil­lionen Syrer in Lagern, Afghanen und Iraker nicht ein­ge­rechnet. Und es sind auch Mil­lionen in Jor­danien und Libyen. Da sind die 50.000, die die EU auf­nehmen will, nur ein Tropfen auf den heißen Stein und dürften kaum den Migra­ti­ons­druck redu­zieren. Die EU redet in ihren Doku­menten jedoch davon, dass genau das pas­siert wäre.
Dabei ist die Migration nach 2015 zurück­ge­gangen, weil die Grenzen zum Teil strenger kon­trol­liert werden oder weil die EU der Türkei und Libyen Geld bezahlt, damit diese Länder die Flücht­linge an der Wei­ter­reise hindern. Die „Umsie­de­lungs­pro­gramme“ dürften hin­gegen keinen Ein­fluss gehabt haben. Man fragt sich also, wozu es diese Pro­gramme gibt.
In den Pro­grammen kann man auch etwas über die „Rück­führung“ von Flücht­lingen aus der EU lesen. Nur wurde das nicht allzu sehr for­ciert, wie Zahlen aus Deutschland zeigen, wo abge­lehnte Asyl­be­werber trotzdem bleiben dürfen. Von Rück­führung kann da kaum die Rede sein. Wie ich hier aus­ge­führt und belegt habe, sind in Deutschland von über 5.000 abge­lehnten Asyl­be­werbern aus Marokko keine 500 tat­säch­liche abge­schoben worden.
Während also die Rück­führung eher schleppend läuft, läuft die Umsie­delung nach Europa hin­gegen nach Plan und wird eher übererfüllt.
Und anscheinend sind die huma­ni­tären Gründe auch eher vor­ge­schoben, denn es gibt bereits eine euro­päische „Blue Card“, mit der aus Afrika „qua­li­fi­zierte Arbeits­kräfte“ in die EU geholt werden sollen. Und wenn man genau hin­schaut, dann sieht man, dass es sich bei diesen huma­ni­tären „Neu­an­sied­lungen“ in Wahrheit um Ein­wan­derer mit „Blue Card“ handelt.
In einem Infor­ma­ti­ons­blatt über die „Blue Card“, deren Sinn eine Migra­ti­ons­po­litik ist, in deren Folge „qua­li­fi­zierte“ Arbeits­kräfte nach Europa geholt werden sollen, kann man nämlich sehen, dass all die oben genannten Maß­nahmen in Wahrheit für die „Blue Card“ gedacht sind: Die 500.000 Mil­lionen Euro der EU-Kom­mission sind für die „Blue Card gedacht, die 23.000 Neu­an­sied­lungen in 2016 waren eben­falls eine Erfolgs­story der „Blue Card“. All das steht in dem Info­blatt ganz offen.
Eine kleine Anfrage des Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten Dr. Christian Wirth hat 2018 ergeben, dass Deutschland von den 50.000 „Neu­an­siedlern“ 10.200 auf­nehmen wollte. Wer sich für das genaue Ver­fahren und weitere Details inter­es­siert, der sei auf extra dafür ange­legte Seite resettlement.de ver­wiesen, wo noch einiges mehr an Details und Quellen zu finden ist, was ich hier jetzt nichte erwähnt habe.
Nun kann das wie gesagt jeder gut oder schlecht finden, das über­lasse ich Ihnen. Wenn Sie Arbeit­geber sind, wird es Sie sicher freuen, dass „frische“ und recht anspruchslose poten­zielle Arbeits­kräfte kommen, die keine hohen Gehalts­for­de­rungen stellen. Wenn Sie sich wegen der zuneh­menden Zahl von „Fremden“ in Ihrer Stadt eher Sorgen machen, werden Sie diese Nach­richten wohl etwas ver­störend finden.
Inter­essant ist, dass von allen west­lichen Ländern nur die EU solche Maß­nahmen durch­führt. Die USA bauen eine Mauer, um sich von Migranten abzu­schotten. Und das ist kei­neswegs eine Idee von Trump. Die Mauer war bereits im Wahl­kampf zwi­schen Clinton und Bush Senior im Jahre 1992 ein Thema und es war Bill Clinton, der in den 1990er Jahren in Kali­fornien mit dem Bau der Mauer begonnen hat. Danach hat jeder US-Prä­sident die Mauer aus­gebaut. Warum das nun bei Trump, der nichts anderes tut, als die Arbeit von Bill Clinton, George Bush Junior und Barack Obama fort­zu­setzen, so ein Problem für ein Medien geworden ist, darauf kann sich jeder selbst eine Antwort suchen. Und Obama hat sich, als 2015 Mil­lionen Flücht­linge EU über­rannt haben, lediglich bereit erklärt, 10.000 Syrer auf­zu­nehmen. Aber auch das haben die USA nie umgesetzt.
Aus­tralien und Kanada gehen genauso vor, wie die USA. Sie haben eine sehr strikte Ein­wan­de­rungs­po­litik und lassen keine Umsie­delung in ihre Länder zu. Nur die EU tut das.
Und die Motive werden als sehr edel­mütig for­mu­liert:
„Zen­trales Ziel von Resett­lement ist die Schaffung einer dau­er­haften Lösung und Per­spektive für geflüchtete Men­schen, für die lang­fristig weder eine Rückkehr in ihr Her­kunftsland noch eine Inte­gration im Erst­auf­nah­meland möglich ist.“
Aller­dings fragt man sich dann, warum zum Bei­spiel Syrer unter das Resett­lement fallen. Bei denen besteht bereits eine Per­spektive zur Rückkehr und im letzten Jahr sind hun­dert­tau­sende aus den Nach­bar­ländern in ihre Heimat zurück­ge­kehrt. Der Krieg in Syrien ist weit­gehend vorbei und die syrische Regierung braucht die Rück­kehrer hän­de­ringend für den Wie­der­aufbau des Landes. Aller­dings hat die EU nicht vor, das zu unter­stützen. Im Gegenteil, die anti-syri­schen Sank­tionen der EU gelten noch und von einer För­derung der Rückkehr von Syrern kann keine Rede sein. Sie fallen statt­dessen unter das „Resett­lement“ genannte Umsie­de­lungs­ver­fahren und sollen dau­erhaft in der EU ange­siedelt werden.
Ein wei­teres Kuriosum, auf das der ein­gangs erwähnte Abge­ordnete Steffen Kotre in seinem Video eingeht, ist ein EU-Dokument mit dem Namen „Ent­schließung des Euro­päi­schen Par­la­ments vom 26. März 2019 zu den Grund­rechten von Men­schen afri­ka­ni­scher Abstammung in Europa
In der EU gilt die Euro­päische Men­schen­rechts­kon­vention. Und ich dachte, dass alle Men­schen danach gleich wären und gleiche Rechte haben. Natürlich muss man Men­schen, die – aus welchen Gründen auch immer – dis­kri­mi­niert werden, helfen. Aber das sollte doch eigentlich mit der Men­schen­rechts­kon­vention und den anderen euro­päi­schen Rege­lungen zu Men­schen­rechten, wie zum Bei­spiel auch dem Grund­gesetz, ein­deutig geregelt sein. Wozu braucht es da noch eine extra Ent­schließung zu den Grund­rechten von Men­schen afri­ka­ni­scher Abstammung?
Das Dokument ist lang und enthält viele For­derung an die EU-Staaten. Bei­spielhaft will ich nur drei For­de­rungen zitieren. Die erste ist:
„Das Euro­päische Par­lament fordert die EU-Organe und die Mit­glied­staaten auf, die Geschichte der Men­schen afri­ka­ni­scher Abstammung – ein­schließlich ver­gan­gener und andau­ernder Unge­rech­tig­keiten und Ver­brechen gegen die Mensch­lichkeit, z. B. Skla­verei und trans­at­lan­ti­scher Skla­ven­handel, oder Unge­rech­tig­keiten und Ver­brechen, die im Rahmen des euro­päi­schen Kolo­nia­lismus begangen wurden, aber auch der gewal­tigen Errun­gen­schaften und posi­tiven Bei­träge von Men­schen afri­ka­ni­scher Abstammung – in Europa offi­ziell anzu­er­kennen und ihr zu gedenken, indem sie den Inter­na­tio­nalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Skla­verei und des trans­at­lan­ti­schen Skla­ven­handels auf euro­päi­scher und natio­naler Ebene offi­ziell aner­kennen und soge­nannte „Monate der schwarzen Geschichte“ einführen“
Nun bin ich der letzte, der sich gegen die Erin­nerung an Ver­brechen aus der Geschichte sträuben würde. Aber ich frage mich, was die ost­eu­ro­päi­schen Länder damit zu tun haben, die nie Kolonien in Afrika hatten und nicht an dem Skla­ven­handel und anderen Ver­brechen der Kolo­ni­al­mächte beteiligt waren. Mehr noch: Als diese Dinge geschehen sind, exis­tierten die meisten ost­eu­ro­päi­schen Staaten gar nicht, sondern waren Teile euro­päi­scher Groß­mächte. Ungarn und die Bal­kan­staaten gehörten zu Öster­reich-Ungarn, Bul­garien war vom Osma­ni­schen Reich besetzt, Polen zwi­schen Deutschland und Russland auf­ge­teilt, die Bal­ten­staaten gehörten zu Russland und so weiter. Warum sollen diese Staaten sich Schuld­ge­fühle ein­reden lassen für Dinge, die in erster Linie Groß­bri­tannien, die Nie­der­lande, Frank­reich, Spanien und Por­tugal getan haben? Selbst Deutschland hatte mit all dem nichts zu tun. In den nur 30 Jahren, die Deutschland Kolo­ni­al­macht war, hatte Deutschland nichts mit Skla­ven­handel zu tun.
Und wenn wir uns schon Asche auf unser Haupt streuen wollen, warum werden dann nicht auch Regeln über die Grund­rechte der Indianer und Asiaten vom EU-Par­lament ein­ge­fordert? Immerhin haben die Kolo­ni­al­mächte in der neuen Welt ganze Völker rück­sichtslos aus­ge­rottet und dort noch viel grau­samer gehaust, als in Afrika. Und auch in Asien sind die Kolo­ni­al­mächte nicht durch eine huma­nitäre Politik aufgefallen.
Ich denke da auch an die Inder, die von Groß­bri­tannien aus­ge­beutet und unter­drückt wurden oder an die Chi­nesen, gegen die die Briten sogar Kriege geführt haben, damit China im großen Stil Opium kauft, was schreck­liche Folgen für China und die Chi­nesen hatte.
All dies zeigt, dass es bei diesen Dingen kaum um die Ver­brechen der Kolo­ni­alzeit oder Wie­der­gut­ma­chung gehen dürfte, sondern einfach nur darum, mit pro­pa­gan­dis­ti­schen Mitteln eine Akzeptanz für die Umsie­delung aus Afrika und dem Nahen Osten zu schaffen, die ja gemäß Regie­rungs­do­ku­menten nicht nur geplant ist, sondern bereits läuft.
Um das zu erreichen, steht in der EU-Ent­schließung über Grund­rechte der Men­schen afri­ka­ni­scher Abstammung auch:
„Das Euro­päische Par­lament legt den Mit­glied­staaten nahe, die Geschichte der Men­schen afri­ka­ni­scher Abstammung in die Lehr­pläne auf­zu­nehmen und eine umfas­sende Sicht auf die Themen Kolo­nia­lismus und Skla­verei zu bieten, wobei die his­to­ri­schen und gegen­wär­tigen nega­tiven Aus­wir­kungen auf Men­schen afri­ka­ni­scher Abstammung aner­kannt werden, und dafür zu sorgen, dass das Lehr­per­sonal für diese Aufgabe ange­messen aus­ge­bildet und aus­ge­stattet ist, um der Vielfalt im Klas­senraum zu begegnen“
Natürlich darf auch dazu jeder seine Meinung haben, aber ich frage mich, ob es in der EU, in der auf­grund sozialer und wirt­schaft­licher Pro­bleme auch wieder Res­sen­ti­ments zwi­schen euro­päi­schen Völkern ent­stehen, nicht wich­tiger wäre, dass wir den Kindern erst einmal die eigene Geschichte und die Geschichte unserer euro­päi­schen Nachbarn näher bringen, bevor wir den Fokus auf Afrika legen. Aber das ist nur meine Meinung.
Inter­essant zum Schluss ist eine For­derung, die ich als Dis­kri­mi­nierung von Euro­päern ver­stehe. Viel­leicht sehen Sie das aber anders. Man kann dort lesen:
„Das Euro­päische Par­lament fordert die Mit­glied­staaten auf, in Bezug auf Hass­ver­brechen wirksame Gegen­maß­nahmen zu ergreifen, ein­schließlich der Unter­su­chung von Motiven der Vor­ein­ge­nom­menheit bei Straf­taten auf­grund der Rasse oder der natio­nalen oder eth­ni­schen Her­kunft; fordert sie ferner auf, dafür zu sorgen, dass Hass­ver­brechen gegen Men­schen afri­ka­ni­scher Abstammung erfasst, unter­sucht, ver­folgt und bestraft werden“
Das muss man genau lesen. Bisher gilt im Straf­recht, zum Bei­spiel bei Kör­per­ver­letzung, fol­gendes: Jemand hat einem anderen eine Ver­letzung zugefügt und wird dafür bestraft.

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Nach dieser euro­päi­schen For­derung soll in Zukunft fol­gendes gelten: Wenn jemand einen Men­schen afri­ka­ni­scher Her­kunft ver­letzt, wird nicht nur die Kör­per­ver­letzung bestraft, sondern auch noch gefragt, ob der Täter even­tuell gegen Afri­kaner vor­ein­ge­nommen ist. Wenn ja, soll das als „Hass­ver­brechen“ gelten und zusätzlich bestraft werden.
„Hass­ver­brechen“ wäre ein ganz neuer Straf­tat­be­stand. Dagegen habe ich nicht einmal etwas, da ich gegen jede Form von Ras­sismus bin. Nur dann sollte der Straf­tat­be­stand „Hass­ver­brechen“ für alle gelten. Wenn also ein Mensch afri­ka­ni­scher Abstammung einen Europäer ver­letzt und dann her­aus­kommt, dass der Täter gegen Europäer vor­ein­ge­nommen ist, sollte auch das als „Hass­ver­brechen“ geahndet werden.
Dass ich da nichts gegen habe, war ein Scherz.
Wo kommen wir hin, wenn sich Gerichte anmaßen, einen Men­schen nicht „nur“ wegen seiner Tat zu ver­ur­teilen, sondern auch noch wegen des angeb­lichen Motivs? Eine solche Regelung wäre auch Gift für die Inte­gration, die ohnehin schon schlecht genug funk­tio­niert, wenn man solche Trenn­linien in die Gesetze schreibt. Und ist es nicht wirk­licher Ras­sismus, wenn man knapp 80 Jahre nach den Nürn­berger Gesetzen wieder „ras­sische“ Unter­schiede zwi­schen den Men­schen in Gesetzen fest­schreibt? Sind nicht alle Men­schen gleich? Wenn ja, wozu dann solche Trenn­linien nach eth­ni­scher Zuge­hö­rigkeit oder Her­kunft oder sogar Her­kunft der Eltern?
Ich weiß nicht, wie Sie darüber denken, aber ich sehe hier sehr bedenk­liche Ent­wick­lungen, denen wir ent­gegen wirken müssen, wenn uns am sozialen und gesell­schaft­lichen Frieden in Deutschland und Europa gelegen ist. 

Thomas Röper — www.anti-spiegel.ru
Thomas Röper, Jahrgang 1971, hat als Experte für Ost­europa in ver­schie­denen Ver­si­che­rungs- und Finanz­dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen in Ost­europa und Russland Vor­stands- und Auf­sichts­rats­po­si­tionen bekleidet, bevor er sich ent­schloss, sich als unab­hän­giger Unter­neh­mens­be­rater in seiner Wahl­heimat St. Petersburg nie­der­zu­lassen. Er lebt ins­gesamt über 15 Jahre in Russland und betreibt die Seite  www.anti-spiegel.ru. Die Schwer­punkte seiner medi­en­kri­ti­schen Arbeit sind das (mediale) Russ­landbild in Deutschland, Kritik an der Bericht­erstattung west­licher Medien im All­ge­meinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.
Thomas Röper ist Autor des Buches „Vla­dimir Putin: Seht Ihr, was Ihr ange­richtet habt?“