Die nicht zu Zuge gekommenen Mautbetreiber wollen 560 Millionen Euro Schadenersatz. Die in der “Autoticket GmbH” gebündelte Betreibergesellschaft, ein Joint Venture der Gesellschafter CTS Eventim und Kapsch, teilte am Donnerstag mit, dass Schadenersatzansprüche in dieser Höhe gegen den Bund erhoben werden sollen. Der Schadenersatz solle “in mehreren Schritten geltend” gemacht werden.Die Vertragsparteien hätten für den Fall der Vertragsbeendigung durch den Bund den entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit vereinbart. Weiterhin sehe der Betreibervertrag die Kompensation der Beendigungskosten vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche der beauftragten Unterauftragnehmer gehörten, hieß es in der Mitteilung. Der Betreibervertrag sehe zudem ein ganz bestimmtes Verfahren zur Streitbeilegung vor: “Zunächst wird ein unabhängiger Stichtagsprüfer die Ermittlung des entgangenen Gewinns überprüfen. Schließlich entscheidet ein Schiedsgericht über die Rechtmäßigkeit aller Ansprüche”, heißt es in der Mitteilung. Damit wächst der Druck auf Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der die Verträge womöglich viel zu früh unterschrieben hatte. Die “Süddeutsche Zeitung” berichtete zudem unter Berufung auf eigene Informationen, es habe in den vergangenen Wochen Versuche des Verkehrsministeriums und seiner Anwälte gegeben, die Feststellung der genauen Schadenssumme vorerst abzuwenden. So habe sich der Bund seit Monaten aus formellen Gründen geweigert, an der Benennung des benannten “Stichtagsprüfers” mitzuwirken — wohl um den gesamten Prozess zu verzögern. Nun scheint das Bundesverkehrsministerium allerdings die Flucht nach vorne zu versuchen. Das Ministerium leitete am Donnerstag eine Vorstufe für ein außergerichtliches Schiedsverfahren ein. In einem Schreiben an die Betreiberfirmen teilen die Anwälte des Ministeriums mit, dass sie ein “Verfahren zur internen Streitbeilegung” gestartet hätten, schreiben die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Darin werde ein erstes Treffen für den 13. Januar im Verkehrsministerium angesetzt. Verläuft das interne Streitverfahren ohne Ergebnis, kann das eigentliche Schiedsverfahren beantragt werden. Es dürfte viele Anwälte mehrere Jahre lang beschäftigen. Scheuer ließ laut Funke-Bericht das Verfahren starten, weil die Mautfirmen ohne Erlaubnis mit der Berechnung möglicher Entschädigungsforderungen begonnen haben. “Streitgegenstand ist die Unzulässigkeit des von den Betreiberparteien eingeleiteten Verfahrens zur Bestimmung eines Bruttounternehmenswertes”, heißt es wörtlich in dem Schreiben. Dieser Unternehmenswert ist in den Verträgen zur Pkw-Maut als mögliche Entschädigung genannt, falls die Pkw-Maut an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) scheitert. Tatsächlich untersagte das höchste EU-Gericht am 18. Juni die Maut in der von Scheuer geplanten Form, woraufhin das Ministerium die bereits geschlossenen Verträge kündigte. Nach Auffassung des Verkehrsministeriums kann allein ein Schiedsgericht darüber entscheiden, ob den Mautfirmen eine Entschädigung zusteht und wie hoch sie ist. Die Betreiber hätten sich deshalb gar nicht vorher um deren Berechnung kümmern dürfen. Minister scheuer lehnt eine Entschädigung ohnehin grundsätzlich ab. Er meint, die Firmen hätten die vertraglich vereinbarten Leistungen für die Pkw-Maut nicht oder nur unzureichend erbracht. Scheuer hat aber zwischenzeitlich auch das Urteil des EuGH als Grund für die Kündigung genannt. Daraus könnte sich dann doch noch ein Anspruch auf eine Entschädigung ergeben.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) — Foto: Ausfahrts-Schild an einer Autobahn, über dts Nachrichtenagentur