Vera Lengsfeld: Bravo Finanzamt Berlin!

Es kommt nicht oft vor, dass man mit posi­tiven Gefühlen ans Finanzamt denkt. Aber die jüngste Ent­scheidung des Finanzamts Berlin, der Bun­des­ver­ei­nigung der Ver­folgten des Nazi­re­gimes – Bund der Anti­fa­schis­tinnen und Anti­fa­schisten, die Gemein­nüt­zigkeit zu ent­ziehen, ist mehr als begrüßenswert.

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Wie man an der Ergänzung nach dem Gedan­ken­strich schon sehen kann, gibt es in dem Verein kaum noch wirk­liche Ver­folgte, sondern haupt­sächlich so genannte Anti­fa­schisten. Die sehen ihre Aufgabe darin, von ihnen zu „Faschisten“ erklärte Per­sonen aus der Mitte der Gesell­schaft zu ver­folgen. Damit sind sie Teil des staatlich hoch­sub­ven­tio­nierten Kampfes gegen rechts.
Der Verein VVN-BdA ist Träger des Bünd­nisses „Auf­stehen gegen Ras­sismus“, an dem auch DGB, Verdi, Grüne und andere Grup­pie­rungen beteiligt sind. Dieses Bündnis macht seit 2016 bun­desweit auf lokaler und regio­naler Ebene Bil­dungs­arbeit gegen rechts. Maß­geblich beteiligt waren die Anti­fa­schisten vom VVN-BdA an der Ver­hin­derung des Par­teitags der Ber­liner AfD, indem Hotels und Restau­rants unter Druck gesetzt wurden, nicht an die AfD zu vermieten.
Aktuell mobi­li­siert es für Pro­teste gegen den Bun­des­par­teitag der Alter­native für Deutschland am 30. November in Braun­schweig. Zwar ist die AfD aus­drücklich nicht als rechts­ra­dikal ein­ge­stuft, darf nach einem Gerichts­be­schluss nicht einmal „Ver­dachtsfall“ genannt werden, wird aber vom Bündnis trotzdem als rechts­ra­dikal stig­ma­ti­siert. Damit es an Nach­wuchs nicht mangelt, wurden bun­desweit bisher etwa 13.000 „Stammtischkämpfer*innen“ in Work­shops darin geschult, im Alltag angeblich rechts­ra­dikale Grup­pie­rungen oder Per­sonen in die Schranken zu weisen. Die Ent­scheidung des Finanz­amtes erfolgte auf­grund von Erkennt­nissen des baye­ri­schen Ver­fas­sungs­schutzes. Der stellte die VVN-BdA in seinen Berichten von 2016 und danach als links­extre­mis­tisch beein­flusst dar.
Im Klartext: Der Verein, der angeb­lichen Rechten Extre­mismus unter­stellt, hat selbst Ver­bin­dungen zum Links­extre­mismus. Nach der Abga­ben­ordnung können Orga­ni­sa­tionen, die in einem Bundes- oder Lan­des­ver­fas­sungs­schutz­be­richt als extre­mis­tisch auf­ge­führt sind, nicht als gemein­nützig aner­kannt werden. Die Finanz­ver­waltung in Nord­rhein-West­falen hatte eben­falls dem VVN-Lan­des­verband in NRW im Frühjahr ange­droht, ihm die Gemein­nüt­zigkeit abzu­er­kennen – mit Verweis auf die baye­ri­schen Ver­fas­sungs­schützer. Nach Pro­testen von SPD, Links­partei und anderen lenkte die Behörde ein, im Oktober kam ein neuer Frei­stel­lungs­be­scheid. Auch in Berlin werden SPD, Linke und Grüne protestieren.
Es bleibt abzu­warten, ob auch in der Haupt­stadt das Finanzamt wieder einknickt.

Vera Lengsfeld — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog der Autorin www.vera-lengsfeld.de