Allgemeine Meinungsverordnung
Das linke Meinungsdiktat in unserer Gesellschaft schreitet voran, die Drohwerkzeuge werden immer schärfer, die Fesseln der freien Meinungsäußerung immer enger geschnürt. Die enge Auslegung des Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB und die Einführung einer neuen Zensurinstanz (NetzDG) sind die sichtbaren Zeichen des linken Meinungsdiktates.
Ziel aller dieser „guten Menschen“, die die „allgemeine Meinungsverordnung“ betreiben, ist die Mobilisierung. Im Internet treiben sie die Radikalisierung ihrer Anhänger voran und versuchen, „mit ihren Ideologien vom Rand in die Mitte der Gesellschaft vorzustoßen“.
Gewaltanwendung gegen Andersdenkende sowie Repräsentanten wird nicht nur geduldet, sondern als „ziviler Ungehorsam“ beschönigt. Damit werden aus den linken Gutmenschen – ungeschminkt ausgedrückt: Extremisten, Linksextremisten!
Die Linksextremisten hantieren mit Begriffen und interpretieren demokratische Werte um. Bei ihnen gehen Werte wie Gleichheit und Gerechtigkeit mit der Einschränkung der persönlichen Grund- und Freiheitsrechte des einzelnen einher, als sei dies das Selbstverständlichste von der Welt.
Rechtsextremistische Straftaten werden oft linksextremistischen gegenübergestellt und sind – nach erstem Augenschein – zahlreicher als linke. Dabei muß man aber berücksichtigen, daß es linksextremistische Propagandadelikte nicht gibt, da kommunistische Symbole nicht strafbar sind. Bei „Rechtsextremisten“ zählen Holocaustleugnung oder Nazi-Symbole zu schweren Straftaten; bei der Mehrzahl der Fälle handelte es sich um Propagandadelikte oder um Volksverhetzung (§ 130 StGB), also keine Gewalttaten.
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Einschub:
„Die Volksverhetzung (abgeleitet von „Hetze“ im politisch-gesellschaftlichen Sinn, von mittelhochdeutsch hetzen „antreiben“, ursprünglich „zum Verfolgen bringen“ und verwandt mit „Hass“[1]) ist in Deutschland ein Äußerungsdelikt nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB).
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Abs. 1 StGB:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
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gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt– oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
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die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Diese aktuelle Fassung trat am 21. Januar 2015 in Kraft.[2]
Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen, in die Strafandrohung ein.
Absatz 3 bezieht Personen in die Strafandrohung ein, die „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 VStGB bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigen, leugnen oder verharmlosen“. Gemeint sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vor allem Völkermord.
Absatz 4 stellt die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, die den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stört, unter Strafe. Dieser Absatz trat am 1. April 2005 in Kraft.[3] Es handelt sich laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 um eine Sonderbestimmung und kein allgemeines Gesetz, die aber angesichts der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes (GG) und der Bundesrepublik Deutschland als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus mit der Garantie der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 und 2 GG zu vereinbaren sei.[4][5]
Grundsätzlich schließt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch das Recht ein, falsche Tatsachen zu behaupten. Jedoch kann der Gesetzgeber das Recht auf die Behauptung falscher Tatsachen durch Gesetze einschränken, zum Beispiel bei den Delikten Verleumdung, üble Nachrede und Betrug.
Außerhalb des Ehrenschutzes und des Jugendschutzes (→ Schrankentrias, Art. 5 Abs. 2 GG) darf die Meinungsfreiheit nur durch solche Gesetze („allgemeine Gesetze“) eingeschränkt werden, „die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen“.[6] Die herrschende Rechtsmeinung sieht § 130 StGB als gerechtfertigt an, weil er dem Schutz des öffentlichen Friedens und der Menschenwürde diene, die durch Vollendung der beschriebenen Tatbestände verletzt werde, und die Meinungsfreiheit gleichsam durch den Schutz des öffentlichen Friedens nur reflexiv betroffen sei. (Quelle: Wikipedia) (Einschub Ende)
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Linksextremistische Zielsetzung: Beseitigung von Rechtsstaat und Demokratie
Schwerpunkte linksextremistischer Agitation sind seit jeher die Themen Anti-Faschismus und Antirassismus. Damit docken sie immer wieder an Veranstaltungen bürgerlicher Initiativen an – und die lassen sich das oft gefallen.
Weitere Themen, die Linksradikale für sich als „Türöffner in die Mitte der Gesellschaft“ entdeckt haben:
Mietpreise, Umwelt- und Klimaschutz. Immer diffamieren Linksextremisten dann den Staat und „das System“ als Hauptverantwortliche für tatsächliche oder angebliche Fehlentwicklungen.
Ihr eigentliches Ziel ist es offensichtlich, die Akzeptanz unseres Rechtsstaates und der Demokratie an sich Schritt für Schritt zu untergraben.
Zur Begründung hat das Meinungskartell einen eingängigen Begriff gefunden, der jedem – auch arglosen – Bürger die „Gefahr von rechts“ drastisch, ja dramatisch vor Augen führt und ihm so die unumgehbare „political correctness“ mit all ihren finsteren Konsequenzen klarmachen soll:
„Haß und Hetze“ – so unkonkret wie dieser Begriffszwilling ist auch die Willkür, die die „politisch Korrekten“ als Maßstab bei der Beurteilung von Meinungsäußerungen anlegen, wobei per se alles, was nicht links ist, unter Haß und Hetze-Verdacht gestellt wird.
Das aber macht einen freien Diskurs in unserer Gesellschaft unmöglich – was durchaus als gewollt erscheint. Auf Dauer wird dies zu der von links erstrebten Einheitsmeinung und damit Einheitsgesellschaft führen. Damit ist nicht nur eine Gleichschaltung der Medien verbunden, sondern damit werden Andersdenkende mundtot gemacht. „Wahrheit“ ist nur noch, was links definiert ist.
Indymedia-Hetze
Ein drastisches Beispiel linker Hetze habe ich bei „Indymedia“ gefunden – einer linksradikalen Internetplattform, deren Hauptanliegen „Hetze gegen rechts“ zu sein scheint. Typisch für die Arbeit dieses Mediums ist z. B. der folgende Text:
„Schwarze Scharen
Wir sind keine Linken, wir sind keine Rechten, wir sind nicht aus der Mitte, wir sind die Schwarze Schar, hochintelligente, bewaffnete, organisierte Freigeister die hiermit kundtun was nun nottut.
Linke, demonstrieren gegen Nazis, aber demonstrieren ist verschwendete Zeit und Kraft.
Nazis lassen sich nicht durch Gegenargumente, Wissenschaft, Fakten usw. bekämpfen oder gar überzeugen.
Einzig Gewalt ist der Schlüssel, denn Faschismus zu zerschlagen heißt eben zuschlagen, im Idealfall so, dass sich der braune Parasit danach nie wieder regt.
Militarismus wird dann zum Werkzeug des antifaschistischen Widerstandes, sobald das (wenn auch nur repräsentativ) demokratische System zu kippen droht, denn wenn es bereits gekippt ist, ist es nahezu sinnlos sich zu wehren und es bleibt wie schon einst nur noch die Flucht oder der Tod.
Die Massen fallen schon jetzt den Neonazis zu, wie es vor nicht einmal hundert Jahren bereits der Fall gewesen ist, die Muster sind erschreckend identisch, eine evolutionäre Entwicklung scheint in den wenigsten Gehirnen stattgefunden zu haben!
Die staatlichen Institutionen sind durseucht vom braunen Abschaum, sei es in Polizei und Bundeswehr, in den Landtagen und dem Bundestag, sei es in der Verwaltung oder der Juristerei, sei es innnerhalb der Geheimdienste oder den Gremien der Konzerne, den religiösen Vereinigungen, den Schulen und Universitäten.
Der deutsche Faschismus ist längst wieder Alltag!
Es wird kein Tag X kommen, Tag X ist bereits da!
Die Machtergreifung der Faschisten geschieht nicht vom einen auf den anderen Tag, sie geschieht schleichend, langsam frisst sie sich wie ein Krebs durch den Körper und erst dann zu handeln wenn die Wucherungen überall vorhanden sind ist zu spät, die Folgen sind großes Leid, Schmerzen und Tod!
Dies ist ein Aufruf zur Gewalt, zur Gewalt gegen Nazideutschland, welches niemals aufgehört hat zu existieren!
Bewaffnet euch, nein nicht mit Zwillen und Molotovcocktails, sondern mit Schusswafen, scharfer Munition und Sprengstoff, denn uns steht ein Krieg bevor, ja er hat bereits begonnen!
Erwartet keinen Widerstand gegen den Naziterror aus der sogenannten Zivilbevölkerung, denn er wird nicht kommen, es wird sein wie damals, denn Faschismus ist immer gleich.
Dieser Krieg bedeutet Verlust, eventuell Verlust geliebter Menschen oder gar des eigenen Wohles oder Lebens…
Organisiert euch, vergeschwistert euch, denn es wird keine Organisationen geben die euch schützen und es wird niemand außerhalb der Schar geben der sich mit euch vergeschwistert!
Dies soll die Wiedergeburt der Schwarzen Scharen sein, die Renaissance des real existierenden Antifaschismus, das große Aufbegehren gegen die größte aller menschlichen Verfehlungen!
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Scharen
Geschrieben in Liebe zur Menschlichkeit
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien:
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webadresse: https://de.wikipedia.org/ … “
Quelle: https://de.indymedia.org/node/57113?fbclid=IwAR1CcCWEW7jxN7BaASMIO_YJTKbim7WsuZHaBNVr0w1vLGzB_6wdNpL_fLo
(von mir nicht korrigierter Originaltext)
Wie gesagt, das ist ein Beispiel für die Arbeit von Indymedia. Falls da jemand meint, dies sei linke Hetze, irrt er sich. Die Damen und Herren vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – also der Maas/Kahane-Zensurbehörde – finden offensichtlich nichts Anstößiges dabei. Wäre ein solcher Text (mit umgedrehten Vorzeichen) auf einer „rechten“ Seite erschienen, wäre ein (politisch korrekter) „Aufschrei der Empörung“ gewiß die geringste Konsequenz. Aber den vorstehenden Text von indymedia hat bis jetzt niemanden in diesen Kreisen gestört.
Da ist wohl jeder Kommentar überflüssig.
Klage-Androhungen gegen mich
Die Auswirkungen dieses gesteuerten „Trends nach links“ bekomme auch ich zunehmend zu spüren. Es ist nicht nur die „Abmahnung wegen Jugendgefährdung“ (nach dem NetzDG), die mich im letzten Jahr erreicht hat. (Ich habe die strafbewehrte Mahnung „beherzigt“ und alle inkriminierten Artikel komplett aus conservo gestrichen.)
Wesentlich lästiger und – da mit Anwaltskosten verbunden – auch teurer sind die immer zahlreicher werdenden Klagedrohungen, die ich erhalte. Allein im jetzt abgelaufenen Jahr habe ich mehr als 20 „Klageandrohungen“ erhalten, meist von Grünen-Jüngern, weil ich Aussagen von Grünen „verfälscht wiedergegeben“ hätte oder (wahlweise) ohne Quellenangabe „erfundene Zitate“ (gegen die Grünen) abdrucke oder – wenn ihre Authenzität nicht zu bestreiten war – sie „aus dem Zusammenhang gerissen“ hätte…
Solchen Beschuldigungen liegen oft Zeitungsartikel bei, in denen „berichtet“ wird, „man“ (gemeint ist dann die jeweilige Grünen-Ortsgruppe o.ä.) habe Strafanzeige gegen (wieder wahlweise) „einen rechten Hetzer“, einen „rechtsradikalen Schmierfinken“ o.ä. gestellt und „ihn“ (also mich) „zum Widerruf“ aufgefordert.
Typisch z.B: Einer an der Ostsee erscheinenden Zeitung war der „rechte Hetzer“ fast eine halbe Seite wert, und es wurden Photos ergänzt, auf denen Zettel mit den angeblichen „Lügenzitaten“ von mir zu sehen waren, die „die Rechtsextremen an die Bäume geklebt“ hätten. Kein einziger Versuch der Beweisführung, daß ich dies oder jenes ge- oder verfälscht hätte oder gar, daß diese Zettel von mir stammten.
Das geht seit Jahren so. Und das war´s dann auch; denn es gab in 50 Jahren meiner publizistischen Tätigkeit bisher keine einzige Anklage gegen mich, schon gar kein gerichtliches Techtelmechtel.
Vermutlich dienen solche Aktionen der Befriedung der eigenen grünen Brut; denn geschehen ist bis heute nichts. Nicht mal ein einziger Zeitungsmann hat jemals bei mir angefragt, woher meine „Lügengeschichten“ stammen. Was wiederum zeigt, daß viele Journalisten heute nichts von ihrem Handwerk verstehen, aber ihre Machwerke als authentisch darstellen.
Ich kann sie alle – für die Vergangenheit und für die Zukunft – bescheiden: Wenn ich Zitate (nicht nur) von Grünen bringe, sind sie sauber recherchiert und belegt. Daß manche Zitate die geistig arme Urheberschaft der Grünen nicht verleugnen können, sollte man nicht mir anlasten. Wie so oft: Diese Krakeeler verwechseln den Boten mit der Botschaft – und ich grins´ mir eins. Traurig: Das geistige Niveau der Grünen ist kein Zerrbild, sondern die unverfälschte Spiegelung ihres Bildungsniveaus – und ein Armutszeugnis der sog. „Bildungspolitik“ von heute.
Meine besondere Erkenntnis aus der Geschichte:
Die „Patentlösung“ der Linksextremisten ist immer dieselbe: die Beseitigung von Rechtsstaat und Demokratie. Denn nichts anderes verbirgt sich hinter ihrer Forderung, „das System“ zu zerstören.
Linke sind grundsätzlich Gutmenschen, und sie kennen keinen Haß. Sie „hetzen“ auch nicht, sondern „warnen“ vor der „rechten Gefahr“.
Es ist das übliche Verfahren: Was man selbst tut, wirft man dem Gegner vor, obwohl der das gar nicht tut. Der Umgang mit der AfD sei hier als beispielhaft angeführt.
Dieser lesenswerte Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Peter Helmes – www.conservo.wordpress.com
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