Der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf hat die globale Erwärmung als möglichen „Asylgrund“ anerkannt. In einem seltenen Auswuchs kompletter Verantwortungs- und Gedankenlosigkeit wird damit der Status von „Klimaflüchtlingen“ erstmalig legitimiert. Es ist ein weiteres Wahnsinnsurteil mit Signalwirkung, bei dem man – im eigenen, nationalen und europäischen Interesse – nur inständig hoffen kann, dass es sich in bestimmten Erdteilen nicht herumspricht. Zynisch auf den Analphabetismus der Begünstigten zu hoffen, hilft jedoch wenig. Unsere einschlägigen NGO’s werden schon dafür sorgen, dass die Profiteure dieser UNHCR-Wahnsinnsjurisdiktion alsbald von ihren künftigen Möglichkeiten erfahren. Daniel Matissek berichtet.
(von Daniel Matissek)
Auswirkungen des Klimawandels / anderer Naturkatastrophen sollen ab nun eine Grundlage für den Asylschutz darstellen können
Konkret ging es bei der Entscheidung um den Fall Ioane Teitiota, einen aus dem Inselstaat Kiribati (siehe Titelbild) stammenden Mikronesier, der 2013 in Neuseeland einen Asylantrag stellte – mit der Begründung, sein Leben und das seiner Familie sei „durch den Anstieg des Meeresspiegels akut bedroht“. Weil es Frischwassermangel gäbe und Landwirtschaft immer problematischer würde, bliebe ihm nur die Flucht. Die neuseeländischen Richter erkannten die Gründe nicht an und schoben den Mann ab. Aus gutem Grund: Zwar ist Teitiotas Heimat sehr wohl von den Folgen eines erderwärmungsbedingten Meeresspiegelanstiegs betroffen. Doch wie so oft kann die Lösung nicht darin liegen, individualrechtliche Instrumente westlicher Verfassungsstaaten zum Vehikel von Massenevakuierungen zu machen. Denn dann stünde dasselbe Recht auch allen anderen 110.000 Kiribatis zu, übrigens ebenso wie ein bis zwei Milliarden weiteren, akut vom „Klimawandel“ bedrohten Menschen.
Doch die Genfer Hüter der „Menschenrechte“ sahen es anders und urteilten: Menschen, die wegen des Klimawandels in ihren Heimatländern lebensbedrohlichen Risiken ausgesetzt seien, dürfen von den Regierungen nicht abgeschoben werden. Das Komitee hält die Gerichte der UN-Entsendestaaten daher an, fortan bei Entscheidungen über den Asylstatus einer Person zu berücksichtigen, dass „die Auswirkungen des Klimawandels oder anderer Naturkatastrophen eine Grundlage für den Schutz darstellen können“, so die Urteilsbegründung. Künftig sollten „alle Lebensumstände individuell“ geprüft werden – eben „auch der Klimawandel“.
Eine direkte Routenempfehlung in den Untergang des Abendlandes
Was das potentiell bedeutet, wird angesichts des in entsprechenden Klimastudien postulierten Datenmaterials deutlich, die die UN teilweise selbst in Auftrag gab und verbreitet: Erst im Oktober legte die US-Nichtregierungsorganisation „Climate Central“ in einer vom Magazin Nature verbreiteten Studie dar, dass ab 2050 „mindestens 300 Millionen Menschen“ wegen anhaltender Überschwemmungen infolge des Meeresspiegelanstiegs „heimatlos“ würden. Wenn davon auch nur 10 Prozent „Klima-Asyl“ in Europa – heißt vermutlich, angesichts der hiesigen Alimentierungspräferenzen: in Deutschland – beantragen würden, wäre dies über 30 Millionen! Mehr als das 15-fache aller sogenannten „Flüchtlinge“, die Deutschland seit 2015 aufgenommen hat. Hinzu kämen dann noch „Klima-Asylbewerber“ aus Afrika in mindestens ebenso hoher Zahl. Angesichts solcher Dimensionen ist das Genfer Urteil eine direkte Routenempfehlung in den Untergang des Abendlandes, diesmal aber ohne Wenn und Aber.
Nicht einmal nach eigener Logik der Klima-Alarmisten ergibt das Genfer Urteil Sinn: Da, wie wir wissen, Australien (der Zielstaat im konkret verhandelten Fall) ja bereits „klimabedingt“ halb abgebrannt ist und, nach Lesart der EU, sogar Europa selbst mittlerweile „Klima-Notstandsgebiet“ ist, somit also quasi die gesamte Menschheit selbst in den wohlhabenden Restzonen der Ersten Welt dem Untergang geweiht ist, wie die heilige Gretel gerade aktuell in Davos verkündete, gibt es theoretisch auch nirgends mehr Sicherheit. Wieso dann Asylanträge aus dem einen Vorhof der Hölle heraus beim anderen Vorhof der Hölle stellen? Die Konsequenzen der politischen Hysterie selbst lassen die Genfer Entscheidung inkonsistent erscheinen.
Der metaphysische Hintergrund: Westler wollen ein der Dritten Welt gegenüber angeblich begangenes Unrecht an sich selbst rächen
Diese UN-Juristen und ihre politischen Delegierten haben ganz offenkundig den Verstand verloren. Ein verantwortungsloseres, verstrahlteres und ignoranteres Handeln ließe sich gar nicht mehr denken. Ohnehin spielen Folgenabschätzungen und praktische Auswirkungen politischen Tuns, insbesondere beim Thema Klima, eine immer geringerere Rolle bei politischen Grundsatzentscheidungen. Wer solche Beschlüsse fasst, nimmt die endgültige Zerstörung der Sozialsysteme, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der letztlich auch der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit der europäischen Staaten nicht mehr nur billigend in Kauf, er treibt diese aktiv voran.
Das Schlimme daran ist, dass damit auch alles sozioökonomische, technologische, zivilisatorische Kapital der Industriestaaten vernichtet wird. Und damit deren Fähigkeiten, Menschen in unterentwickelten Krisengebieten materiell und politisch überhaupt noch zu helfen. Lustvoll wird der als anstößig empfundene Vorsprung des Westens an Wissen und Wohlstand auf dem Altar einer vermeintlichen welthistorischen „ausgleichenden Gerechtigkeit“ geopfert, die endlich das Unrecht einstiger Sklaverei, kolonialer Ausplünderung und angeblich bis heute fortbestehender notorischer wirtschaftlicher Ausbeutung rächt. Motto: Unsere Lebensweise hat den Drittwelt-Küstenbewohnern ihre Heimat genommen, deshalb jammert nicht, wenn sie herkommen. Der Menschenrechtsausschuss sorgt jetzt dafür, dass diese „Rache“ gewiss nicht ausbleiben wird. Damit steht er übrigens in geistiger Kontinität zum UN-Migrationspakt.
Diejenigen, die vorgeben, im Namen der Menschenrechte zu sprechen, verhöhnen diese
Auch wenn das Urteil des Menschenrechtsausschusses keine juristische Bindungswirkung für die nationalen Gerichte entfalten mag, so bildet es noch eine weitere, fatale Tendenz ab: Gremien, die einst gegründet wurden, um himmelschreiende Ungerechtigkeiten, von Folter, staatlicher Willkür und Hinrichtungen bis hin zum Genozid, anzuprangern und zu verhindern, weiten die ursprüngliche Bedeutung ihres Schutzauftrags – eben Menschenrechte – in inflationärer Verfälschung auf ideologisch geführte Debatten an. So werden unveräußerliche Menschenrechte und ihre Verletzung lächerlich gemacht.
Wenn Wetterereignisse und eine wissenschaftlich weder verstandene noch monokausal auf menschliches Tun rückführbare Klimaveränderungen mit Kriegsverbrechen, Greueltaten und Unterdrückung auf eine Stufe gestellt werden, ist dies eine Verhöhnung von zivilisatorischen und rechtlichen Errungenschaften wie der Genfer Konvention oder der UN-Charta.
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Daniel Matissek, Jg. 1972, ist freier Journalist, Publizist und Unternehmer. 1990 bis 2004 gab er das regionale Monatsmagazin „t5 Journal“ für Saarland, Pfalz und Rhein-Neckar heraus und verlegte mehrere Theater- und Kulturpublikationen (u.a. „Rotunde“). Neben seiner unternehmerischen Tätigkeit in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und Gastronomie ist er seit 25 Jahren sporadisch als freier Autor und Kolumnist für diverse Periodika, Tageszeitungen sowie als Gastautor für mehrere Online-Magazine tätig. Matissek betreibt einen politischen Facebook-Blog und war deshalb wiederholt von willkürlichen Sperren durch diese Plattform betroffen.
Jürgen Fritz — Erstveröffentlichung auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com
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