Diese Woche ist es genau ein Jahr her, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gezwungen war, innerhalb weniger Wochen eine öffentliche Anhörung zur Frage der Masseneinwanderung in Deutschland zu veranstalten. In beiden Fällen war das Quorum von 50.000 Unterschriften von Unterstützern von den Petenten weit überboten worden.
Die beiden Anhörungen, zuerst die Anhörung zur „Gemeinsamen Erklärung“ für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an unseren Grenzen und die Petition von Dr. Englmeier gegen den UN-Migrationspakt, der ursprünglich praktisch hinter dem Rücken der Öffentlichkeit für Deutschland verbindlich werden sollte, fanden ein breites Echo, vor allem in den freien Medien. Aber auch der Parlamentskanal hatte selten eine so hohe Einschaltquote wie bei der Übertragung der beiden Anhörungen.
Allerdings stellte sich schon bei der Anhörung raus, dass die Petenten stark in ihren Möglichkeiten, der Öffentlichkeit ihre Position zu erklären, beschnitten wurden. Bei den strengen Regeln, hatte jede Fraktion die Möglichkeit Fragen zu stellen, die jeweils in einer Minute beantwortet werden mussten. Allerdings wurden die meisten Fragen an die Bundesregierung gerichtet, obwohl die Fraktionen jederzeit die Möglichkeit haben, die Regierung schriftlich und mündlich zu befragen. In jeder Parlamentswoche gibt es extra eine Stunde „Regierungsbefragung“. In der Anhörung dienten also die Fragen an die Regierung vor allem dazu, die Zeit für die Petenten so weit wie möglich einzuschränken.
Nach der Anhörung hätten die Berichterstatter der Fraktionen die Pflicht, ihre Voten zur Petition abzugeben. Erst wenn alle Berichterstatter dies getan haben, wird die Petition wieder auf die Tagesordnung gesetzt und über sie beschlossen. Im Falle unser beiden Petitionen haben die Berichterstatter auch nach einem Jahr noch kein Votum abgegeben. Wer beim Petitionsausschuss nachfragt – und das haben neben den Petenten auch viele Unterstützer getan, bekommt man die lakonische Antwort, die Voten der Berichterstatter seien noch nicht vollständig. Ohne dem könne es keine weitere Bearbeitung gebe. Offensichtlich haben die Parlamentarier Angst davor, ein Votum abgeben zu müssen. Also scheint der Plan zu sein, die Sache bis zum Ende der Legislaturperiode zu verschleppen. Dr. Englmeier, Ulrich Vosgerau als unser juristischer Berater und ich hatten uns deshalb entschlossen, eine Petition zur Veränderung des Petitionsrechts aufzusetzen. Allerdings weigerte sich der Petitionsausschuss mit fadenscheinigen Argumenten, diese Petition auf der Bundestagsseite zu veröffentlichen. Sie kann deshalb nur hier unterstützt werden. Kern der geforderten Veränderung des Petitionsrechts ist, dass die Parlamentarier verpflichtet werden, eine Petition innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten, sodass Verschleppungen, wie wir sie gegenwärtig erleben, nicht mehr möglich sind. In Anhörungen soll es nur noch Fragen an die Petenten geben dürfen, weil die Bundesregierung von den Fraktionen auf andern Wegen befragt werden kann.
Nachdem wir ein Jahr lang Geduld bewiesen haben, der Petitionsausschuss sich bisher aber tot stellt, sind Dr. Englmeier, Ulrich Vosgerau und ich bereit, für die notwendige Veränderung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Es ist höchste Zeit unseren Abgeordneten klar zu machen, dass sie Volksvertreter sind und sich um die Anliegen des Souveräns zu kümmern haben.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.