Vera Lengsfeld: Ein Jahr Petition gegen den Migra­ti­onspakt – der Peti­ti­ons­aus­schuss blockt ab

Diese Woche ist es genau ein Jahr her, dass der Peti­ti­ons­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­tages gezwungen war, innerhalb weniger Wochen eine öffent­liche Anhörung zur Frage der Mas­sen­ein­wan­derung in Deutschland zu ver­an­stalten. In beiden Fällen war das Quorum von 50.000 Unter­schriften von Unter­stützern von den Petenten weit über­boten worden.

Hier bestellen!

Die beiden Anhö­rungen, zuerst die Anhörung zur „Gemein­samen Erklärung“ für die Wie­der­her­stellung der Rechts­staat­lichkeit an unseren Grenzen und die Petition von Dr. Eng­l­meier gegen den UN-Migra­ti­onspakt, der ursprünglich prak­tisch hinter dem Rücken der Öffent­lichkeit für Deutschland ver­bindlich werden sollte, fanden ein breites Echo, vor allem in den freien Medien. Aber auch der Par­la­ments­kanal hatte selten eine so hohe Ein­schalt­quote wie bei der Über­tragung der beiden Anhörungen.

Aller­dings stellte sich schon bei der Anhörung raus, dass die Petenten stark in ihren Mög­lich­keiten, der Öffent­lichkeit ihre Position zu erklären, beschnitten wurden. Bei den strengen Regeln, hatte jede Fraktion die Mög­lichkeit Fragen zu stellen, die jeweils in einer Minute beant­wortet werden mussten. Aller­dings wurden die meisten Fragen an die Bun­des­re­gierung gerichtet, obwohl die Frak­tionen jederzeit die Mög­lichkeit haben, die Regierung schriftlich und mündlich zu befragen. In jeder Par­la­ments­woche gibt es extra eine Stunde „Regie­rungs­be­fragung“. In der Anhörung dienten also die Fragen an die Regierung vor allem dazu, die Zeit für die Petenten so weit wie möglich einzuschränken.

Nach der Anhörung hätten die Bericht­erstatter der Frak­tionen die Pflicht, ihre Voten zur Petition abzu­geben. Erst wenn alle Bericht­erstatter dies getan haben, wird die Petition wieder auf die Tages­ordnung gesetzt und über sie beschlossen. Im Falle unser beiden Peti­tionen haben die Bericht­erstatter auch nach einem Jahr noch kein Votum abge­geben. Wer beim Peti­ti­ons­aus­schuss nach­fragt – und das haben neben den Petenten auch viele Unter­stützer getan, bekommt man die lako­nische Antwort, die Voten der Bericht­erstatter seien noch nicht voll­ständig. Ohne dem könne es keine weitere Bear­beitung gebe. Offen­sichtlich haben die Par­la­men­tarier Angst davor, ein Votum abgeben zu müssen. Also scheint der Plan zu sein, die Sache bis zum Ende der Legis­la­tur­pe­riode zu ver­schleppen. Dr. Eng­l­meier, Ulrich Vos­gerau als unser juris­ti­scher Berater und ich hatten uns deshalb ent­schlossen, eine Petition zur Ver­än­derung des Peti­ti­ons­rechts auf­zu­setzen. Aller­dings wei­gerte sich der Peti­ti­ons­aus­schuss mit faden­schei­nigen Argu­menten, diese Petition auf der Bun­des­tags­seite zu ver­öf­fent­lichen. Sie kann deshalb nur hier unter­stützt werden. Kern der gefor­derten Ver­än­derung des Peti­ti­ons­rechts ist, dass die Par­la­men­tarier ver­pflichtet werden, eine Petition innerhalb eines ange­mes­senen Zeit­raums zu bear­beiten, sodass Ver­schlep­pungen, wie wir sie gegen­wärtig erleben, nicht mehr möglich sind. In Anhö­rungen soll es nur noch Fragen an die Petenten geben dürfen, weil die Bun­des­re­gierung von den Frak­tionen auf andern Wegen befragt werden kann.

Nachdem wir ein Jahr lang Geduld bewiesen haben, der Peti­ti­ons­aus­schuss sich bisher aber tot stellt, sind Dr. Eng­l­meier, Ulrich Vos­gerau und ich bereit, für die not­wendige Ver­än­derung vor das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu ziehen.

Es ist höchste Zeit unseren Abge­ord­neten klar zu machen, dass sie Volks­ver­treter sind und sich um die Anliegen des Sou­veräns zu kümmern haben.

Petition für ein bes­seres Petitionsrecht