Staats­an­walt­schaft prüft Ver­dacht der Volks­ver­hetzung gegen Höcke

Die Staats­an­walt­schaft Dresden hat einen Prüf­vorgang wegen des Ver­dachts der Volks­ver­hetzung gegen Thü­ringens AfD-Chef Björn Höcke ein­ge­leitet. “Der Prüf­vorgang bezieht sich auf die gesamte Pegida-Rede von diesem Montag”, sagte ein Sprecher der Staats­an­walt­schaft Dresden dem “Redak­ti­ons­netzwerk Deutschland” (Don­ners­tag­aus­gaben). Nach Angaben von Ober­staats­anwalt Lorenz Haase liegt bislang eine Straf­an­zeige gegen Höcke wegen des Ver­dachts der Volks­ver­hetzung im Zusam­menhang mit der Rede vor.Der Wort­führer der AfD-Grup­pierung “Der Flügel”, die der Ver­fas­sungs­schutz als Ver­dachtsfall ein­ge­stuft hat, hatte am Montag im Verlauf seiner gut 30-minü­tigen Rede die Bun­des­re­publik unter anderem als “Irrenhaus” bezeichnet. Wörtlich soll Höcke laut RND gesagt haben: “Die Herr­schaft der ver­brauchten Par­teien und Eliten muss abgelöst werden, und wir werden sie ablösen. Das Land steht Kopf. Wir müssen es wieder auf die Füße stellen, wir müssen das Unterste wieder nach unten stellen. Wir werden diesen Kampf gemeinsam führen und gemeinsam gewinnen.” Wenn die AfD an der Macht sei, werde man “die soge­nannte Zivil­ge­sell­schaft, die sich aus Steu­er­geldern speist, leider tro­cken­legen müssen”, kün­digte Höcke an. Ein for­melles Ermitt­lungs­ver­fahren kann die Staats­an­walt­schaft zurzeit nicht gegen Höcke ein­leiten. Zuvor müsste der Thü­ringer Landtag die Immu­nität des Land­tags­ab­ge­ord­neten aufheben.

Dresden (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Björn Höcke, über dts Nachrichtenagentur