Seit der letzten Bundestagswahl tummeln sich 709 Abgeordnete im Plenarsaal. Ohne eine Wahlrechtsreform könnten es bald über 800 sein. Aber die Altparteienvertreter scheinen kein rechtes Interesse an einer Reform zu haben.
Der Deutsche Bundestag soll sich laut aktuellem Wahlrecht aus 598 Abgeordneten zusammensetzen: 299 werden als Direktkandidaten aus den Wahlkreisen entsendet (Erststimme), die zweite Hälfte zieht über die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) ins Parlament ein. So weit die Theorie. Bei der letzten Bundestagswahl gab es allerdings so viele Überhang- und Ausgleichmandate, dass der Bundestag auf 709 Parlamentarier aufgebläht wurde. Mit Mühe und Not gelang es, die beengten Räumlichkeiten im Reichstag umzubauen, damit alle Abgeordneten einen Platz finden konnten. Mehr aber dürfen es nicht werden.
Zudem hat sich herausgestellt, dass mehr Parlamentarier nicht unbedingt auch mehr erledigte Arbeit oder mehr Qualität im Parlament bedeuten. Eher das Gegenteil ist, wenn man so manchen Erguss des einen oder anderen Altparteienvertreter anschaut, der Fall. Und: ein derart großes Parlament verschlingt jede Menge Steuergeld. Geld, das an anderer Stelle vermutlich deutlich mehr Nutzen erbringen könnte.
Alle Parteien hatten daher nach der letzten Wahl unisono erklärt, eine Wahlrechtsreform voran zu treiben. Kommt die nicht, besteht die durchaus realistische Gefahr, dass der nächste Bundestag aus über 800 Abgeordneten besteht. Doch wie so oft folgen bei den Altparteien nach vollmundigen Willenserklärungen keine Taten. Ein Knackpunkt ist die Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 . Dagegen verwehrt sich die Union mit Händen und Füßen, konnte sie bei der letzten Wahl doch deutlich mehr Direktkandidaten in den Bundestag senden als ihr laut Stimmenanteil der Zweitstimme zustanden.
Einfach ausgedrückt: käme die Wahlrechtsreform noch rechtzeitig vor der kommenden Bundestagswahl, müssten vor allem einige Unions-Abgeordnete ihren Platz im Parlament räumen und zukünftig auf die Rundum-Vollversorgung auf Kosten des Steuerzahlers verzichten.
Quelle: freiewelt.net
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