Die Süddeutsche Zeitung beschreibt es sehr schön. Die Caritas der Diözese Würzburg sei verwundert über das Urteil des Landesarbeitsgerichtes zur fristlosen Kündigung einer politisch rechten Kinderpflegerin. Da die Caritas nicht vorher eine Abmahnung erteilt habe, hätte eine fristlose Kündigung nicht erfolgen dürfen, sondern nur eine normale Kündigung.
Die Verwunderung der Caritas wiederum verwundert den wachen Zeitgenossen keinesfalls, im Gegenteil: Hier zeigt sich die Grundeinstellung der Bessermenschen, die überhaupt kein Verständnis dafür aufbringen, dass Gesetze für und gegen jedermann wirksam sind. Parteizugehörigkeiten, Meinungsverschiedenheiten, weltanschauliche Differenzen haben im Arbeitsrecht kein Gewicht. Hier geht es einzig und allein darum, ob der Arbeitnehmer seine Arbeit und seine Pflichten wahrgenommen und ausgeführt hat. Hat er in der Ausübung seiner Aufgaben versagt, kann er abgemahnt werden. Damit erhält er die Gelegenheit, seine Arbeitshaltung und Arbeitsweise zu überdenken und den Fehler auszumerzen. Lässt er sich ein zweites Mal etwas zuschulden kommen, gibt es wieder eine Abmahnung und bei der dritten Abmahnung kann er dann gekündigt werden.
Fehler in Ihrer Arbeit konnten der Kinderpflegerin nichts nachgewiesen werden. Im Gegenteil, der Caritasverband erklärte, die junge Frau habe sich in ihrem Dienstalltag nichts zuschulden kommen lassen, auch nicht bei Kindern mit Migrationshintergrund. Sie hat also ihren angeblichen Rassismus in keiner Weise am Arbeitsplatz gezeigt. Offensichtlich hatte auch niemand in ihrem Umfeld bemerkt, dass sie einer „rechten Gesinnung“ anhing: „Bis zu den Hinweisen der Eltern haben die Vorsitzenden des Trägervereins keine Indizien auf die rechte Gesinnung der Frau gehabt.“
Diese „hinweisgebenden“ Eltern hatten in Sozialen Medien Fotos und Videos mit rechtsextremem Inhalt auf dem Account der Kinderpflegerin gefunden. Dabei soll die junge Frau auf einer rechtsextremen Demonstration zu sehen gewesen sein. Die Eltern informierten die Kita-Leitung und daraufhin erfolgte sofort die fristlose Kündigung.
Um welche rechte Gruppe oder Partei es sich dabei handelte, wollte die Caritas nicht verraten. Es könnte sich also von der konservativ-bürgerlichen AfD bis zu echten Neonazis erstrecken, die ja sowieso von linken Bessermenschen alle in einen Topf geworfen werden. Ob die Caritas bei einer Angestellten, die als aktive Antifa auf der Straße fotografiert wurde, wohl auch so gehandelt hätte?
Wäre die Caritas nicht eine an die katholische Kirche angeschlossene Organisation, hätte sie überhaupt nicht mit einer Kündigung durchgekommen dürfen, weil politische Überzeugungen, ob tiefrot oder braun oder bürgerlich den Arbeitgeber nichts angehen, solange sie sich nicht auf das Dienstverhältnis auswirken. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet das. Und genau um die weltanschauliche Ausrichtung geht es hier ja:
„Bei der Caritas stieß das Urteil auf Unverständnis, da es sich nicht um einen einzelnen Verstoß gehandelt hätte, sondern um eine ‚Grundhaltung in der Person, die mit den Erfordernissen der Caritas nicht vereinbar sei‘.“
Es gibt allerdings Ausnahmen. Der „§ 9 des AGG präzisiert die zulässige Ungleichbehandlung speziell für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen. Arbeitgebern ist eine unterschiedliche Behandlung aufgrund von Religion oder Weltanschauung hier ausnahmsweise gestattet, wenn die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder eine bestimmte Weltanschauung eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“
Andererseits gilt das wiederum nicht, wenn die Tätigkeit als solche nicht mit der religiösen Überzeugung des Arbeitgebers konform gehen muss. Der Gärtner für die Grünanlagen an der katholischen Kirche muss dafür nicht katholisch sein.
Das wäre also auch möglicherweise in der Causa mit der Kinderpflegerin der Fall. Die Caritas selbst sagte aus, die Kinderpflegerin habe keinerlei Dienstpflichten verletzt, ihre Aufgabe gut erledigt, sich nichts zuschulden kommen lassen und man habe bis zu der Denunziation durch die Eltern nicht einmal eine Ahnung gehabt, welcher rechten Weltanschauung die junge Frau anhing. Ihre Arbeit als solche stand also in keinem Konflikt mit der religiösen Ausrichtung des Arbeitgebers.
Wahrscheinlich ist dieser Fall als Grenzsituation einzustufen, in der der Arbeitgeber als religiöse Einrichtung sich gegen bestimmte Überzeugungen berechtigterweise abzugrenzen das Recht hat. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass die Caritas eine Kinderpflegerin, die muslimischen Glaubens ist, abgelehnt oder fristlos gekündigt hätte. Obwohl man rechtsextrem und dennoch gläubiger Katholik sein kann, aber nicht Muslim und gläubiger Katholik.
Die Verwunderung der Caritas über das Landgerichtsurteil ist aus ihrer subjektiven Sicht verständlich. Nach der allgemeinen, blinden Hexenjagd auf alles „Rechte“, wähnte sich die Caritas so einhundertprozentig auf der Seite des Guten und die junge Frau auf der Seite des absoluten Bösen, dass man davon ausgehen zu können glaubte, für jemanden mit rechter Gesinnung gelten grundsätzlich keine Gesetze mehr. Wer als „rechts“ gilt, geht in den Augen der Bessermenschen jeden Menschenrechtes und Bürgerrechtes verlustig und wird quasi als vogelfrei erklärt. Die Hypermoral ersetzt sofort alle Gesetze eines Rechtsstaates und man glaubt ernsthaft, sich im Kampf gegen das Böse über alle Rechtsnormen hinwegsetzen zu dürfen, ja, zu müssen.
Die Seite „Katholisch.de“ zitiert den Domkapitular Clemens Bieber:
„‘Wir mussten an dieser Stelle die Reißleine ziehen‘, stellte der Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes, Domkapitular Clemens Bieber, klar. Die Caritas stehe für ein christliches Welt- und Menschenbild und für Integration statt Ausgrenzung. Gerade in der Erziehung und Begleitung von Kindern spielten diese Werte eine zentrale Rolle, so Bieber weiter: ‚Ethnozentrismus, Nationalismus und Islamophobie haben dort nichts zu suchen.‘ In der Arbeit mit Kindern brauche es ein Wertefundament, das Demokratie und Menschenwürde uneingeschränkt achtet.“
Genau das. Und aufgrund dieses Wertefundamentes hätte man auch die Menschenwürde der jungen Frau wahren müssen und ihr lediglich eine normale Kündigung aussprechen. Wie durch das Gerichtsurteil erwiesen, hat die Caritas die Menschenwürde der jungen Frau missachtet. Es stünde der Caritas und dem Domkapitel gut an, hier einmal vor sich selbst Rechenschaft abzulegen und sich zu fragen, ob nicht vielmehr die Außenwirkung des sich in der Öffentlichkeit als von „wahrer, politisch korrekter Gesinnung“ zu profilieren, der Antrieb war.
Echte, christliche, mitmenschliche Gesinnung wäre es gewesen, sich der jungen Frau anzunehmen und ihr vielleicht aus diesem Umfeld heraus zu helfen. Aber irgendwie neigt der Katholizismus wohl eher zur „Hexenverbrennung“.
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