Menschliches Blut ist eine knappe und sehr wertvolle Ressource. Ein Mensch kann nur von Zeit zu Zeit spenden, denn der Körper produziert nur geringe Mengen neues Blut. Aber viele sind auf diese magische Flüssigkeit angewiesen: Pharmahersteller (die daraus Blutgerinnungsmittel und Impfseren herstellen), Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungssanitäter und Notärzte. Naja, und Vampire und Satanisten.
Blut rettet Leben. Viele schwer kranke Patienten oder Schwerverletzte würden ohne das Blut von Spendern nicht überleben. Auch Krebspatienten haben einen hohen Bedarf an Blut. Dabei muss genau auf die passende Blutgruppe geachtet werden. Besonders Blut der Gruppe mit Rhesus 0 ist sehr begehrt und teuer, weil jeder Blutspende-Empfänger es komplikationslos erhalten kann. Überdies ist es auch eine sehr seltene Blutgruppe.
Nur drei Prozent der Deutschen spenden überhaupt Blut. Dadurch kommt es immer wieder zu Engpässen. Der Münchner Medizinethiker Georg Marckmann schlägt vor, die Bereitschaft zur Blutspende dadurch zu erhöhen, dass der Spender für den begehrten Stoff auch grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung erhält. Man würde ja sehen, ob sich die Spendenbereitschaft dadurch erhöht.
Es ist aber nicht so, als dass es nicht schon Möglichkeiten gibt, gegen Geld sein Blut zu verkaufen. Aus gesetzlichen Gründen darf zwar nicht mit Geld für Blut‑, Plasma- oder Thrombozytenspenden geworben werden. Bei vielen Blutspendediensten gibt es aber nach der zweiten Spende eine geldliche Aufwandsentschädigung. Zum Beispiel bei staatlich-kommunalen Diensten, Pharmaunternehmen, Universitätskliniken, und anderen Krankenhäuser sowie unabhängigen Blutspendediensten.
Die Seite „Nebenjob Zentrale“ gibt genaue Auskünfte, wie das vonstatten geht. Sie gibt Auskunft über die vorhergehende medizinische Untersuchung, dass man nur vier bis sechs Mal pro Jahr spenden darf, Männer häufiger als Frauen. Meistens wird ein halber Liter Blut abgezapft und mit einer Aufwandsentschädigung von 20 bis 25 Euro oder bisweilen auch mit Einkaufsgutscheinen belohnt.
Die Blutspende selbst dauert nur etwa fünf bis zehn Minuten. Die Spender müssen allerdings dorthin gehen oder fahren, sich dann einer Gesundheitsüberprüfung stellen und öfter auch Wartezeiten einkalkulieren. Meist dauert die Prozedur selbst eine Stunde. An- und Abfahrt, sowie Fahrtkosten nicht eingerechnet. Da sind 25 Euro kein attraktiver „Verdienst“.
Nur das Deutsche Rote Kreuz gibt grundsätzlich kein Geld, sondern Saft, Snacks und vielleicht ein kleines Präsent. Dennoch ist das DRK der Löwe in der Manege. 70 Prozent der Blutspenden werden über das Rote Kreuz eingesammelt … und teuer verkauft. Zwar verkaufen auch die anderen Blutspendedienste den menschlichen Lebenssaft oder sparen sich durch eigene Spendenaufrufe die Kosten beim Roten Kreuz, aber immerhin bekommt auch der Spender dort etwas davon ab.
Fünf Liter Menschenblut kosten ca. 1000 Euro. Selbst, wenn man den erforderlichen zehn Spendern dafür insgesamt 250 Euro bezahlt, bleibt noch viel Raum nach oben für den eigenen Verdienst.
Trotzdem versucht das DRK, per Klage zu verbieten, dass für Blutspenden Geld gezahlt wird. Dadurch werde ein „Nebenjob Blutspende“ geschaffen, argumentiert der Geschäftsführer des DRK-Blutspendedienstes West, Jürgen Bux schon 2012. Die Aufwandsentschädigung werde von den Spendern sehr wohl als „Bezahlung“ empfunden. Und er fügte hinzu, werde eine Spende bezahlt, dann sei es ja keine Spende mehr. Eine seltsame Beweisführung, die implizit voraussetzt, dass man überhaupt zur Blutspende verpflichtet ist, wofür es keine rechtliche Grundlage gibt.
Der Gesetzgeber erlaubt übrigens laut §10 des Transfusionsgesetzes ausdrücklich eine Aufwandsentschädigung für den Spender. Daran ist also nichts Verwerfliches. Aufgrund der Seltenheit der Spende – eben maximal sechsmal pro Jahr – ist es ausgeschlossen, daraus einen Vollzeitjob zu machen.
Eher einleuchtend ist da schon das Argument, dass damit gerade Risikospender, wie Drogenabhängige zur Blutabgabe animiert werden. Weil das Blut nicht auf alle denkbaren Erreger hin untersucht werden könne und frische Infektionen, wie AIDS nach einiger Zeit nachweisbar sind, sei das problematisch.
Allerdings ist das ein grundsätzliches Problem, das nie vollkommen ausgeschlossen werden kann, auch nicht bei unentgeltlichen Blutabgaben.
Auch der Arbeitskreis Blut, ein Expertengremium zu Fragen der Sicherheit bei Blut und Blutprodukten, erklärt: „Es ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen, dass eine Aufwandsentschädigung für Blut- und Plasmaspender in Deutschland die Sicherheit der Blut- und Plasmaprodukte beeinträchtigt.“
Darüber hinaus führte Herr Bux auch ethisch-moralische Gründe ins Feld. „Geld sollte nie ein Anreiz für Blutspende sein“, meinte er. Sein Standpunkt:
Weltweit sei die unentgeltliche Spende die Grundform der Blutspende. Würde diese vergütet, könnte man auch fragen: „Wären Sie bereit, für einen Betrag X eine Niere zu spenden“, meinte Bux. Durch diese Entlohnungspraxis werde die „Kultur des unentgeltlichen Blutspendens“, die sich in Deutschland etabliert habe, gefährdet.
Das wäre ja alles vollkommen richtig und edel, wenn das Rote Kreuz das gespendete Blut selbst auch ausschließlich kostenlos weitergäbe. Dass das DRK aber keinerlei Skrupel hat, sehr viel Geld mit dem edlen, unentgeltlichen Spenderblut zu verdienen, und damit weit mehr als nur einen sehr einträglichen „Nebenjob“ betreibt, den er aber den bezahlten Blutspendern als unmoralisch vorhält, ist ihm wohl nicht bewusst. Geld sollte dann auch nie ein Anreiz für das Einsammeln menschlichen Blutes sein?
Das DRK ging tatsächlich auch juristisch gegen Aufwandsentschädigung bei Blutspenden vor. Beklagte war die Mainzer Universitätsklinik, die für eine Blutspende für das Klinikum wirbt. Dort zahlt man 26 Euro Aufwandspauschale und gibt Getränke und Snacks aus. Das DRK begründete seine Klage ausdrücklich mit wirtschaftlichen Aspekten. Die Vorgehensweise des Uniklinikums Mainz bedeute einen wirtschaftlichen Nachteil für das DRK. Es geht eben doch um das einträgliche Geschäft und nicht um die Ethik.
Die Klage war beim Mainzer Verwaltungsgericht eingereicht worden, das sah die Organisation DRK aber nicht als klageberechtigt an: „Es könne sich mit einer Klage nur auf Rechte beziehen, die ihm selbst zustünden. Die Vorgaben des Transfusionsgesetzes dienten aber dem Schutz der Allgemeinheit (Urt. v. 03.12.2012, Az. 6 K 137/12.Mz).“
Das DRK ging in die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz. Das Argument zur Revision war, dass ein Entgelt für Blutspenden gesetzlich verboten und mit 26 Euro die Grenze einer einfachen Aufwandsentschädigung überschritten sei.
Doch auch dort unterlag das DRK, denn das OVG wertete die beanstandete „Aufwandsentschädigung“ auch genau als das: Die Abgeltung der dem Spender entstandenen Unkosten, des Zeitaufwandes, der Einwilligung des Spenders in den Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung mit Einwilligung). Im Übrigen habe bereits vor 20 Jahren die Aufwandsentschädigung bei 50 DM gelegen, was heute umgerechnet 25,51 € seien. Die Gefahr, dass die Entschädigung in dieser Höhe dazu verleiten könne, trotz der damit verbundenen Risiken Blut zu spenden, nimmt der Gesetzgeber in Kauf, um die Bereitschaft zur Blutspende und damit die Versorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden, heißt es in dem Urteil des OVG (Das Urteil ist hier nachzulesen)
Medizin-Ethiker Marckmann, Leiter des Instituts für Ethik an der Ludwig-Maximilian-Universität München, sieht das alles sehr viel pragmatischer.
In unserer Gesellschaft sei es grundsätzlich zulässig, Waren und Dienstleistungen gegen Geld zu veräußern. Deshalb müsse man nicht den Handel, sondern die Einschränkung des Handels ethisch rechtfertigen. „Blutprodukte bieten dem Empfänger erheblichen Nutzen bis hin zur Lebensrettung – warum sollte der Blutspender nicht im Gegenzug eine Vergütung erhalten?“, fragt der Wissenschaftler.
Obwohl das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Dezember 2013 eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat, unternahm das DRK keine weiteren, juristischen Schritte.
Quelle: connectiv.events
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