Familie und Corona-Krise: Hilfe wieder nur für regie­rungs­ge­normte Eltern?

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Verband Fami­li­en­arbeit fordert die Gleich­stellung von Erzie­hungs- und Pfle­ge­arbeit gegenüber her­kömm­licher Erwerbsarbeit.

In der Corona-Pan­demie werden viele Mil­li­arden für die Wirt­schaft locker gemacht. An Eltern, die jetzt ihre Kinder sogar selbst beschulen sollen, wird dagegen kaum gedacht. Nur beim Elterngeld strebt Minis­terin Giffey eine kleine Kor­rektur an: Wird im Jahr vor einer Geburt wegen Corona Kurz­ar­bei­tergeld bezogen, soll das das Elterngeld nicht mindern.

Aller­dings macht dieses Ansinnen einen Kon­struk­ti­ons­fehler des Eltern­gelds deutlich: Warum sinkt das Elterngeld über­haupt, wenn zuvor Kurz­ar­bei­tergeld bezogen wurde? Warum ist es bei vor­an­ge­gan­gener Krankheit oder Arbeits­lo­sigkeit geringer? Warum ist es geringer, wenn im Jahr vor der Geburt bereits ältere kleine Kinder in der Familie betreut wurden, trotz des höheren Bedarfs?Der Kon­struk­ti­ons­fehler des Eltern­geldes liegt darin, dass die Betreuung eines Säug­lings wie eine Krankheit behandelt wird, für die „Lohn­ersatz“ zu zahlen ist. 

Tat­sächlich ist aber die Erziehung von Kindern eine Leistung, die heute allen zugu­te­kommt, weil ohne Kinder unser gesamtes Sozi­al­system zusam­men­brechen muss und auf lange Sicht auch unsere Wirt­schaft. Eltern brauchen keinen „Lohn­ersatz“, sondern einen „Lohn“ für ihre Arbeit.

Die Corona-Krise sollte ver­deut­lichen, dass die Erziehung von Kindern wie auch die häus­liche Pflege von Ange­hö­rigen „sys­tem­re­levant“ und nicht zu ersetzen ist. Corona hat auch die Risiken gezeigt, die mit der Heim­un­ter­bringung von alten Men­schen ver­bunden sind. Die Krise sollte endlich einen Ein­stieg in die Hono­rierung der häus­lichen Kin­der­er­zie­hungs- und Pfle­ge­arbeit bringen, um durch Aner­kennung dieser gesell­schaftlich unent­behr­lichen Leistung den Familien und besonders den Allein­er­zie­henden das Über­leben zu sichern.

Schon vor über 10 Jahren hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in meh­reren Urteilen die ver­fas­sungs­widrige Miss­achtung der elter­lichen Erzie­hungs- und Betreu­ungs­leistung fest­ge­stellt, ohne dass seither eine ent­spre­chende Kor­rektur erfolgte.

Wenn Familien zunehmend ver­sagen, muss auch das Gemein­wesen ver­sagen. Selbst eine flo­rie­rende Wirt­schaft wird ohne die Leis­tungen auf fami­liärer Ebene zu keiner sta­bilen Gesell­schaft führen. Funk­tio­nie­rende Familien sind ebenso wie eine leis­tungs­fähige Wirt­schaft Grundlage für ein sta­biles Gemein­wesen. Beides darf weder gegen­ein­ander aus­ge­spielt, noch darf das eine gegenüber dem anderen ver­nach­lässigt werden.

Der Verband Fami­li­en­arbeit fordert die Gleich­stellung von Erzie­hungs- und Pfle­ge­arbeit gegenüber her­kömm­licher Erwerbs­arbeit. (Quelle: https://familienarbeit-heute.de/)


Dieser lesens­werte Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Peter Helmes – www.conservo.wordpress.com