Tabu-Fakten Zweiter Welt­krieg: So „geheim“ ent­sorgten die Alli­ierten die sterb­lichen Über­reste der Nazi-Hauptkriegsverbrecher!

Bei den Nürn­berger Pro­zessen urteilten die Alli­ierten über das besiegte Deutschland! Zehn Nazi-Haupt­kriegs­ver­brecher wurden von den Alli­ierten hin­ge­richtet! Die „Ent­sorgung“ ihrer sterb­lichen Über­reste blieb lange ein gut­ge­hü­tetes Geheimnis!

Im Oktober 1946 erfuhr die Öffent­lichkeit aus Zei­tungs- und Rund­funk­mel­dungen, dass die Asche der als Haupt­kriegs­ver­brecher zum Tode durch den Strang ver­ur­teilten und hin­ge­rich­teten maß­geb­lichen Militärs und Poli­tiker des Dritten Reiches irgendwo in einem Fluss in Deutschland gestreut worden war.

Zu diesen hin­ge­rich­teten Haupt­kriegs­ver­bre­chern gehörten laut den Urteilen der Nürn­berger Pro­zessen, die vor dem Inter­na­tio­nalen Mili­tär­ge­richtshof (USA, Russland, Frank­reich, Groß­bri­tannien) und zwölf wei­teren Nach­fol­ge­pro­zesse zwi­schen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 durch­ge­führt wurden:

  • Gene­ral­feld­mar­schall Wilhelm Keitel (Ober­kom­mando der Wehrmacht)
  • Gene­ral­oberst Alfred Jodl (Chef Wehrmachtsführungsstab)
  • Hans Frank (Gene­ral­gou­verneur im Gene­ral­gou­ver­nement Polen)
  • Alfred Rosenberg (Reichs­mi­nister Ostgebiete)
  • Wilhelm Frick (Reich­mi­nister des Inneren)
  • Joachim von Rip­pentrop (Reichs­au­ßen­mi­nister)
  • Ernst Kal­ten­brunner (Chef der Sicher­heits­po­lizei und des SD, Leiter Reichssicherheitshauptamt)
  • Fritz Sauckel (Gene­ral­be­voll­mäch­tigter für den Arbeitseinsatz)
  • Arthur Seyß-Inquart (Reichs­statt­halter Öster­reich und Reichs­kom­missar Niederlande)
  • „Stürmer“-Herausgeber Julius Streicher

Diese Haupt­kriegs­ver­brecher wurden in der Nacht zum 16. Oktober 1946 in der Turn­halle des Nürn­berger Gefäng­nisses gehängt. Danach wurden die Leichen heimlich in Holz­kisten nach München-Solln zum US-Kre­ma­torium gebracht. Zur Tarnung mit fal­schen Namensaufschriften.

Nach der Ver­brennung ließ der Chef­be­statter der US-Army, Major Rex S. Morgan, die Asche der ehe­ma­ligen Macht­haber und Militärs des Dritten Reiches, 75 Meter unterhalb des Hauses Nr. 25 der Heil­mann­straße in den kaum drei Meter breiten Con­w­entzbach streuen.

Da die Sol­daten, die dies durch­führten, im Dienste des dor­tigen US-Mor­tua­riums standen, nahmen sie an, dass es sich bei dieser rou­ti­ne­mä­ßigen Arbeit um die Lei­chen­asche tödlich ver­un­glückter ame­ri­ka­ni­scher Kame­raden handelte.

Dabei sagten ihnen die fal­schen Namen der Toten herzlich wenig. Sie ahnten nicht, dass es sich bei diesen tat­sächlich um die gehenkten Nazi-Haupt­kriegs­ver­brecher handelte.

So gehörten die unter „Georg Munger“ geführten sterb­lichen Über­reste in Wirk­lichkeit dem durch Selbstmord aus dem Leben geschie­denen Hermann Göring, Reichs­mar­schall und zweitem Mann im Dritten Reich.

Die als „Abraham Goldberg“ ein­ge­äscherte Leiche war die des eins­tigen Gau­leiters und „Stürmer“-Herausgebers Julius Streicher.

Für zynisch halte ich es, dass er unter einem jüdi­schen Namen geführt wurde, denn Streicher war ein fana­ti­scher Anti­semit übelster Sorte. Was sich die Ame­ri­kaner dabei dachten, erschließt sich mir nicht!

Weder den Ange­hö­rigen der Hin­ge­rich­teten noch den über­le­benden Ange­klagten der Nürn­berger Pro­zesse wurde jemals mit­ge­teilt, wo diese Lei­chen­asche-Aktion geschehen war.

Jede Spur sollte ver­loren sein.

Die Alli­ierten befürch­teten, dass an jener Stelle irgendwann einmal ein „Schrein“ errichtet werden könnte. Dabei wurde in Deutschland weder eine dies­be­züg­liche Hin­rich­tungs­stätte noch eine Gedenk­stätte geschaffen.

Die Sie­ger­mächte lugten jedoch nach Japan, denn dort wurde die Asche der zum Tode ver­ur­teilten Militärs und Poli­tiker auf dem Gipfel des Berges Sangana unter einem gewal­tigen Gedenk­stein beigesetzt.

1952 wurde dort ein Denkmal – „Gräber der sieben Mär­tyrer“ – errichtet. Die Begründung: Dieses sollten die Männer ehren, die während des Pro­zesses alle Ver­ant­wortung für die ihnen zur Last gelegten Ver­brechen in still­schwei­gender Über­ein­kunft auf sich nahmen. Und dabei ihren Kaiser Hirohito ausklammerten.

Anmerkung: „Es gibt keinen wie auch immer gear­teten Grund, der es recht­fer­tigen würde, auch nur ein ein­ziges mensch­liches Leben in einem Krieg zu opfern! Dies allen poli­ti­schen, reli­giösen und ras­sis­ti­schen Fana­tikern der Ver­gan­genheit, Gegenwart und Zukunft zur Mahnung. Nur die Lan­des­ver­tei­digung (Art. 115a Grund­gesetz der Bun­des­re­publik Deutschland) als Akt der Notwehr ist akzeptabel.


Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de