Hans Tolzin: “So stürmte die Polizei mein Haus!”

Unser Land wird von einer neuen Art von Faschismus regiert und unsere Demo­kratie ist am Ende. Dies musste ich am 10. Dezember am eigenen Leib erfahren: Etwa ein Dutzend Poli­zisten stürmten mein Haus, um eine ihrer Ansicht nach ver­botene Ver­sammlung auf­zu­lösen. Ist unser Grund­gesetz noch das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde?

(von Hans Tolzin, 15.12.2020)

Audio-Mit­schnitt des Über­falls (MP3, 23 Min.)
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Nai­vität oder eine super Idee?

Ich hielt das eigentlich für eine super Idee: Das Ver­samm­lungs­verbot im Rahmen der ein­deutig ver­fas­sungs­wid­rigen Corona-Maß­nahmen zu umgehen, indem man sich als Selbst­hil­fe­gruppe in Pri­vat­woh­nungen trifft. Als Men­schen, die phy­sisch, psy­chisch und sozial unter den Corona-Maß­nahmen leiden. Das Grund­gesetz schützt das Ver­samm­lungs­recht, ins­be­sondere über­dachte Ver­samm­lungen — für diese gibt es im Grund­gesetz keinen direkten Hinweis auf die Mög­lichkeit der Ein­schränkung. Und in der Corona-Ver­ordnung von Baden-Würt­temberg sind Ver­samm­lungen, die der sozialen Für­sorge dienen, aus­drücklich vom Verbot aus­ge­nommen (§ 9, Abs. 2).

Doch es zeigte sich, dass ich zu naiv gewesen war. Zum einen hätte ich den Termin nicht in einer Telegram-Gruppe zur Demo-Orga­ni­sation posten sollen, in der sich nach großer Wahr­schein­lichkeit auch Antifa- und/oder Poli­zei­spitzel auf­halten. Zum anderen prak­ti­zierte ich bei den Selbst­hil­fe­treffs in meiner Wohnung eine Politik der offenen Tür. Es war nicht abge­schlossen und an der Ein­gangstür hing ein Zettel, wonach man zum Treffen gleich rechts die Treppe hoch­gehen solle.

Unge­betene Gäste

Und so waren wir am Don­nerstag, den 10. Dezember 2020, irgendwann nach 20 Uhr, etwa 10 Per­sonen, und jeder, der etwas über seine aktuelle Situation mit­zu­teilen hatte, konnte darüber sprechen.

Plötzlich klingelt es. Da Teil­nehmer der Selbst­hil­fe­gruppe nicht klingeln, sondern gleich die Treppe hoch­kommen würden, ahnte ich nichts Gutes und ging zur Tür. Es kamen gerade drei oder vier Poli­zisten die Treppe herauf. Ich würde hier eine ver­botene Ver­sammlung durch­führen, und sie würden die Per­so­nalen auf­nehmen und die Ver­sammlung auflösen.

Ich for­derte sie unter Zeugen nach­drücklich und unmiss­ver­ständlich dazu auf, mein Haus unver­züglich zu ver­lassen und ihr Anliegen vor der Tür mit mir zu klären statt im Haus. Weitere Beamte kamen hinzu. Es waren ins­gesamt 5 Fahr­zeuge, dar­unter wenigstens zwei Mann­schafts­wagen, also ins­gesamt min­destens 10 Beamte.

“Nein, Sie sind kein Journalist”

Es gab eine längere Dis­kussion am Fuß der Treppe, in und vor der offenen Haustür, während ich auf meine Grund­rechte beharrte. Der lei­tende Beamte, der sich als Poli­zei­haupt­kom­missar Ludwig aus Her­renberg vor­stellte, berief sich teils auf die Corona-Ver­ordnung, teils auf das Infek­ti­ons­schutz­gesetz, wonach die Unver­letz­lichkeit der Wohnung bei Ver­dacht auf eine ver­botene Ver­sammlung auf­ge­hoben sei. Er bezwei­felte auch, dass ich Jour­nalist bin, als ich die Audio-Auf­nahme meines Smart­phones ein­schaltete und das weitere Gespräch aufzeichnete.

Im Übrigen übernahm Ludwig die volle Ver­ant­wortung für sein gewalt­sames Ein­dringen in mein Haus. Nein, er handle nicht auf Anweisung eines Vor­ge­setzten. Siehe auch Audio-Mitschnitt.

Im eigenen Haus in Handschellen

Um meinen maxi­malen ver­balen Wider­stand gegen diesen Angriff auf meine Grund­rechte und die Grund­rechte meiner Freunde aus­zu­drücken, betonte ich, dass sie mein Haus nur über meine Leiche betreten dürften. Dar­aufhin legten sie mir Hand­schellen an und nahmen die Per­so­nalien meiner Freunde auf und schickten sie nach Hause. Nach ins­gesamt etwa 30 Minuten war der Spuk vorbei. Davon habe ich knapp 23 Minuten mit meinem Smart­phone audio­mäßig auf­ge­nommen (ich emp­fehle, die Datei für alle Fälle auf der eigenen Fest­platte zu sichern).

Ent­täu­schende Sitzung des Petitionsausschussses

Nur drei Tage vorher hatte ich im Bun­destag vor dem Peti­ti­ons­aus­schuss meine Petition ver­treten, in der die Ein­richtung einer öffentlich tagenden Exper­ten­kom­mission gefordert wird, in der sowohl Befür­worter als auch Kri­tiker der Corona-Maß­nahmen sitzen. Die Sitzung verlief nicht sehr erfolg­ver­spre­chend. Sehen Sie selbst.

Zudem: Obwohl ich über ein ärzt­liches Attest verfüge, wollte man mich 1,5 Stunden lang ohne ein Mund-Nasen-Bede­ckung nicht ins Gebäude lassen. Erst nachdem ich ein­wil­ligte, eine solche Bede­ckung für fünf Minuten vom Eingang bis zum Sit­zungssaal zu tragen, wurde ich durchgelassen.

Poli­ti­scher Schau­prozess einen Tag vorher

Am Mittwoch, den 9. Dezember, tagte eine Ver­handlung gegen mich vor dem Stutt­garter Amts­ge­richt, weil ich im Mai auf dem Weg zur großen Stutt­garter Grund­recht­edemo in der U‑Bahn keine Mund-Nasen-Bede­ckung getragen hatte.

Im Gerichts­ge­bäude und im Gerichtssaal herrschte aller­s­trengste Maul­korb­pflicht. Obwohl im Gerichtssaal penibel auf Abstand geachtet wurde (es waren nur 5 Zuschauer auf über 60 Plätzen zuge­lassen) und obwohl jeder Betei­ligte sich in eine Kabine aus Ple­xiglas setzen musste. Die Rich­terin, mit ca. 25 eigentlich viel zu jung und uner­fahren, um so ein ver­ant­wor­tungs­volles Amt ausüben zu dürfen, ließ es auch nicht zu, dass mein Anwalt bei seinen Ver­tei­di­gungs­reden seinen Maulkorb (denn das war es in Wahrheit) abnahm. Ich hatte die Mas­ken­pflicht nur deshalb akzep­tiert, um den Gang in die nächste Instanz (Ober­lan­des­ge­richt) nicht zu gefährden. Im Nach­hinein betrachtet, hätte ich das nicht tun sollen sowie die Rich­terin wegen Befan­genheit ablehnen sollen. Es war ein poli­ti­scher Schau­prozess, nicht mehr und nicht weniger. Mein Bericht

Der nächste Schau­prozess gegen mich ist am 8. März 2021

Und um dem Ganzen noch das Sah­ne­häubchen auf­zu­setzen: Weil vor dem Hei­del­berger Amts­ge­richt ein Mann, der beschuldigt wurde, bei der Kund­gebung für die Rechts­an­wältin Beate Bahner die Corona-Ver­ordnung ver­letzt zu haben, sich auf mein eigenes, inzwi­schen ein­ge­stelltes Ver­fahren, berufen hatte, haben die Hei­del­berger Behörden mein eigenes Ver­fahren schnell mal reak­ti­viert. Mein nächster Amts­ge­richts­termin ist also in Hei­delberg, am Montag, den 8. März 2021 um 9 Uhr.

Was kommt als Nächstes?

Da ich nicht bereit bin, frei­willig auf meine Grund­rechte zu ver­zichten, ist abzu­sehen, dass man bald ver­suchen wird, mich zu psych­ia­tri­sieren und mit der Begründung, ich sei sui­zid­ge­fährdet, in eine Zwangs­jacke zu stecken und mit Psy­cho­pharmaka zuzu­dröhnen. Ich erkläre hiermit, dass ich psy­chisch zumindest nicht kränker bin als die überall her­um­lau­fenden Virus­pho­biker und Para­noiker, die in jedem eine töd­liche Gefahr sehen, der keinen Maulkorb trägt oder sonstwie bereit ist, im Namen von Corona auf seine Freiheit zu ver­zichten. Und ich erkläre hiermit, dass ich auch nicht sui­zid­ge­fährdet bin, denn ich möchte noch selbst mit­er­leben, wie die­je­nigen, die sich seit März 2020 am Grund­gesetz ver­gehen, dafür zur Rechen­schaft gezogen werden.

Ihr könnt Euch vor­stellen, dass ich ein paar Tage gebraucht habe, um mir darüber im Klaren zu werden, wie ich mit dieser Situation umgehen soll. Ich habe inzwi­schen eine Ent­scheidung getroffen. Darüber später mehr.

Bitte unter­stützt meinen Klagefonds!

Auch wenn mein Ver­trauen in die deutsche Justiz auf fast Null gesunken ist, sollten wir den bereits begon­nenen Weg durch die Instanzen nicht abbrechen. Wir, d. h. eine Handvoll Bürger aus meh­reren Bun­des­ländern, mein Anwalt Dr. Lipinski und ich, möchten den Instan­zenweg so weit beschreiten, wie es nur geht. Das kostet Geld. Derzeit ist mein Kla­ge­fonds im Minus. Ich freue mich über jede Unterstützung!


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Kon­to­status 30. Nov. 2020
(wird dem­nächst aktualisiert)

Saldo Spen­den­konto: — 7.643,23 Euro

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Aktua­li­sierter AGBUG-Kontoauszug

Ihr
Hans U. P. Tolzin


Quelle: impfkritik.de