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Nicht das Coro­na­virus – Frau Merkel ist die Zumutung!

Kein Anwalt, sondern ein Richter hat Ver­fas­sungs­be­schwerde erhoben — Die Anzahl der ver­fas­sungs­wid­rigen Gesetze stieg unter dieser Kanzlerin

(von Albrecht Künstle) 

Seit Mitte Dezember sinken die auf Corona positiv reagie­renden Tests, Woche für Woche ohne Aus­reißer nach oben. Ent­gegen dieser vom RKI ver­brei­teten Fakten https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_0/ behauptet die anscheinend ohne Ver­wandt­schafts­kon­takte dahin­le­bende Kanz­lerin pene­trant, die Corona-Zahlen seien gestiegen, weil sich „ihre“ Unter­ge­benen einfach nicht an ihre Order gehalten hätten, über Weih­nachten daheim zu bleiben. Aber das Bal­ken­dia­gramm rechts unten zeigt, wir sind längst „überm Berg“. Seit dieser Woche ist auch Sachsen bei den Inzi­denz­zahlen nicht mehr „rot“.

Je mehr sich die sowieso nicht dra­ma­tische Lage weiter ent­spannt, desto mehr Pres­se­kon­fe­renzen gibt sie, auf denen sie sich wie­derholt in der Aussage, „Das Coro­na­virus ist eine Zumutung“. Nein Frau Merkel, SIE sind die Zumutung! SIE samt Ihrer hörigen Bun­des­re­gierung. Unter Ihrer Herr­schaft wurde das Infek­ti­ons­schutz­gesetz um den § 28a IfSG erweitert, um das bekannte Instru­men­tarium frei­heits­be­schrän­kender Maß­nahmen, die mit dem Rege­lungsziel der Bekämpfung eines Virus nicht mehr zu recht­fer­tigen sind. Es vergeht keine Stunde, in der in den Medien der Kanz­lerin nicht nach­ge­plappert wird, wir hätten eine Pan­demie. Noch nicht einmal in ihrem eigenen Bun­des­gesetz, dem IfSG, ist mit keinem Wort von einer Pan­demie die Rede, sondern von einer Epi­demie.

Rechts­fragen sind Macht­fragen, kon­sta­tierte einmal August Bebel: „Alle poli­ti­schen Fragen, alle Fragen des Rechts, sind im Grunde nur Macht­fragen.“ Bebel war als Mit­be­gründer der SDAP in einer völlig anderen Partei als Merkel, aber „vom Gegner lernen, heißt siegen lernen“. Sie beherrscht diese poli­tische Kla­viatur inzwi­schen recht gut. Doch 15 Jahre Macht­aus­übung riefen auch einige Wenige auf den Plan die sich fragen, erlaubt die poli­tische MACHT auch, das RECHT beliebig zu schmieden, wenn das Eisen so heiß ist wie jetzt?

Ein Richter hatte nun den Mut zu einer Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen die Corona-Ver­ord­nungen. Ihm ist ein langes Leben zu wün­schen, denn in letzter Zeit gab es einige unge­klärte Todes­fälle bei Poli­tikern, die nicht mehr alles mit­tragen und vor Gericht ziehen wollten. Die Kla­ge­schrift von Richter Dr. Pieter Schleiter umfasst 190 Seiten, die auch gegen die Corona-Ver­ord­nungen der Länder gerichtet ist, welche das IfSG aus­führen und prak­tisch umsetzen.

Diesem Richter, wie auch mir, ist bekannt, dass die größte Hürde für eine Ver­fas­sungs­be­schwerde die Zulassung durch das Ver­fas­sungs­ge­richt ist. In frü­heren Jahren war mir als Rechts­se­kretär und ehren­amt­licher Lan­des­ar­beits­richter die Pro­ble­matik ver­traut. Und jetzt fiebre ich als Bei­sitzer der Bun­des­ver­ei­nigung gegen Schie­nenlärm e.V. der Zulassung einer Ver­fas­sungs­be­schwerde ent­gegen, die wir dieser Tage erheben ließen. Ist die Hürde Zulassung über­wunden, geht es ans Ein­ge­machte. Und das ver­an­lasste mich zur Prüfung, was die Regie­rungen dieser Kanz­lerin so alles auf dem Kerbholz haben – mit inter­es­santem Ergebnis …

Unter den Merkel-Regie­rungen nahm die Zahl der ver­fas­sungs­wid­rigen Gesetze zu! Seit Bestehen der Bun­des­re­publik erließen die Regie­rungen mit Zustimmung der Bun­destage in Bonn und im Reichstag Berlin bis zur Macht­über­tragung an Merkel 2005 im Durch­schnitt jedes Jahr fünf ver­fas­sungs­widrige Gesetze. In der 16. Wahl­pe­riode, der ersten Merkels, waren es in vier Jahren 25 ver­fas­sungs­widrige Gesetze – die ver­fas­sungs­wid­rigen Ver­ord­nungen habe ich nicht geprüft. In ihrer zweiten Amtszeit stiegen solche ver­fas­sungs­wid­rigen Gesetze auf 27. Zu Beginn der dritten Amtszeit 2013 hörte das Sta­tis­tische Bun­desamt auf zu zählen. Ob dieses Bun­desamt ent­spre­chende Order von oben bekam?

In dieser Amts­pe­riode waren es alleine bis Juni 2019 wieder acht nicht koschere Gesetze. Rechnet man das bis zum Ende der hof­fentlich letzten Amtszeit dieser Regie­rungs­chefin weiter, werden es wieder 20 Gesetze werden, über die das Ver­fas­sungs­ge­richt den Stab bricht. So geht es beim besten Willen nicht! Weitere Gesetze liegen zur Über­prüfung per Vor­la­gen­be­schluss bei Euro­päi­schen Gerichten. Hinzu kommen weitere Ent­schei­dungen der Ordent­lichen Gerichts­barkeit, welche Merkels Geset­zes­klempner das Handwerk legten, ohne dass die obersten Richter belästigt werden mussten.

Schröder scheint Recht behalten zu haben, als er in seinem letzten Wahl­kampf pro­phe­zeite, „Sie kanns nicht“. Wer der Meinung ist, sie kanns doch, kann nur zum Ergebnis kommen, „sie wills nicht“. Auch fragt sich der juris­tische Laie ange­sichts der Vielzahl von Gesetzen, die vom Stapel gelassen wurden und dem Grund­gesetz nicht stand­hielten, ob sich die Ver­fas­sungs­feinde unseres Landes nur in Par­teien tummeln oder auch im Ber­liner Reichstag?

Hoffen wir auf die höchsten Gerichte zur Sicherung des Rechts­staates, indem sie in der Corona-Beschwerde auch andere renom­mierte Gut­achter anhören als die hand­ver­le­senen Gönner der Merkel-Regierung. Ich wünsche der Dritten Gewalt (Judi­kative) Mut zu sach­ge­rechten Ent­schei­dungen, zumal die Erste Gewalt (Legis­lative) so oft die Lega­lität ver­lassen hat und die Vierte Gewalt (die Medien) jäm­merlich versagt und als Hof­be­richt­erstatter der Merkel-Regierung auftritt.

Wen es inter­es­siert, in welchen Fällen das Rechts­emp­finden der Kanz­lerin gestört war, siehe

https://www.bundestag.de/resource/blob/274408/55f0885b7fb0f4a39cdc69a96ecb664d/Kapitel_10_06_F__r_nichtig_oder_verfassungswidrig_erkl__rte_Bundesgesetze-pdf-data.pdf