Es gibt Forschungsergebnisse, die man hätte vorhersehen können. Die Bundesregierung berichtet gerade Forschungsergebnisse zu psychologischen Störungen unter Studenten als Antwort auf eine Anfrage der besorgten Fraktion der FDP im Bundestag.
Demnach ist die Anzahl der Studenten, die angeben, “eine psychologische Beeinträchtigung” zu haben, wie die Bundesregierung schreibt, seit 2012 stetig gewachsen, von 3% 2012 auf nunmehr 10% 2020.
Das hätten wir auch so vermutet – ganz ohne Daten, einfach nur durch die Beobachtung dessen, was an Hochschulen vorgeht.
In den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks, aus denen die Bundesregierung die Daten für ihre Antwort extrahiert hat, wird übrigens nicht nach “psychologischen Beeinträchtigungen”, sondern nach PSYCHISCHEN ERKRANKUNGEN gefragt. Das war der Bundesregierung offensichtlich nicht politisch-korrekt genug, weshalb daraus der Euphemismus “psychologischer Beeinträchtigung” gezimmert wurden. In der 21. Sozialerhebung liest sich das Ganze dann wie folgt:
“Der Anstieg des Anteils Studierender mit (sehr) starker Studienerschwernis steht unter anderem mit einem deutlichen Zuwachs an Studierenden mit psychischen Erkrankungen (s. unten) in Zusammenhang, die überdurchschnittlich häufig angeben, (sehr) stark im Studium beeinträchtigt zu sein (63 %) (Seite 36).“
50% der weiblichen Studenten, die im Besitz einer “Studienerschwernis” sind, sind psychisch krank, 41% der männlichen Studenten. Insgesamt sind 11% der Studenten, das sind rund 264.000 Studenten, mit einer “Studienerschwernis” ausgestattet, die sich bei günstiger Gelegenheit zur Studienerleichterung ins Feld führen lässt.
“Frauen”, so die Bundesregierung, “geben etwas häufiger als Männer an, eine psychische Beeinträchtigung zu haben”. “Etwas häufiger” sind 12% bei weiblichen Studenten und 7% bei männlichen Studenten. Die Prozentwerte beziehen sich auf 25.034 Studenten, die in der Sozialerhebung des Studentenwerks befragt wurden. Nehmen wir eine gleiche Geschlechtsverteilung an Hochschulen an, dann ist das “Etwas” in diesem Fall ein Mehr von 626 psychisch Gestörten, (1.502 weibliche Studenten mit psychischer Störung, 876 männliche Studenten mit psychischer Störung).
Auch das hätten wir erwartet. Dass sich weibliche Studenten (und Dozenten) vor allen durch Formen des Umgangs auszeichnen, die man nur als Ergebnis einer psychischen Störung ansehen kann, war schon des öfteren Thema auf ScienceFiles.
Schließlich finden sich die größten Anteile von Studenten mit psychischer Störung in Bremen und in den Geisteswissenschaften. Wen man wissen will, was in der Statistik als Geisteswissenschaft gezählt wird, dann hat das Statistische Bundesamt eine nette Grafik, der man die Fächer, die zu Geisteswissenschaften zählen, entnehmen kann:
Nun ist das Statistische Bundesamt offenkundig nicht im Besitz der vollständigen Kenntnis über die eigenen Klassifikationen, weshalb es wichtig ist, bei der DFG, die dieselbe Klassifikation nutzt, gegen zu checken und siehe da, das Statistische Bundesamt unterschlägt in seiner Abbildung Sprach- und Literaturwissenschaften sowie die Philosophie.
Wir hätten erwartet, dass der Anteil psychisch Gestörter unter Studenten der Gender und Queer Studies am höchsten ist, diese Hypothese kann, aufgrund zu geringer Fallzahlen und der Tatsache, dass Gender Studies wohl statistisch den Sozialwissenschaften und der Ökonomie untergeschoben werden, nicht geprüft werden.
Dass die meisten Studenten mit psychischer Störungen in Bremen und Hamburg zu finden sind, ist keine Überraschung.
Wovon reden wir hier eigentlich? Wir reden von Depression (80% der psychisch gestörten Studenten), Angststörung (39% der psychisch gestörten Studenten), Essstörungen (16% der psychisch gestörten Studenten) und Persönlichkeitsstörungen (12% der psychisch gestörten Studenten). Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort auf die Anfrage explizit, dass Studenten mit psychischer Störung an Hochschulen willkommen sein müssen:
“Das Diskriminierungsverbot und der Anspruch auf chancengerechte Teilhabe an der Hochschulbildung gelten für alle Studierenden mit Behinderungen. Zu dieser Gruppe gehören auch Studierende, deren psychische Erkrankung sich studienerschwerend auswirkt. Umgesetzt werden diese Rechtsansprüche im Hochschulbereich insbesondere durch die Schaffung barrierefreier, inklusiver Studienbedingungen und die Gestaltung angemessener Vorkehrungen (Nachteilsausgleiche). Entsprechende Regelungen finden sich in den Hochschulgesetzen der Länder.”
Wir sehen das anders, denn eine Hochschule ist keine Therapieeinrichtung im Peer-to-Peer-Verfahren. Es ist normalen Studenten und Dozenten nicht zumutbar, dass der Lernfortschritt in Seminaren an Rücksichten auf psychisch gestörte Studenten gekoppelt wird.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Die Überschrift, die wir diesem Beitrag gegeben haben, bringt die Ergebnisse in pointierter Weise auf den Punkt. Wem das an der Universität Bremen nicht passt, der darf gerne mit einer Persönlichkeitsstörung und Depression darauf reagieren.
Quelle: sciencefiles.org
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