Nach horrenden Verlusten drohen Einzelhandel und Modeketten mit einer Klagewelle, die schnell exponentielle Ausmaße annehmen kann.
Bisher kasperte die Bundesregierung mit Begriffen wie »Wellenbrecher-Lockdown« herum – dabei wird demnächst ein Klage-Wellenbrecher gebraucht. S. Oliver prüft zumindest eine Verfassungsbeschwerde. »Wir haben uns die Möglichkeit von Klagen offengelassen«, erklärte Unternehmenschef Claus-Dietrich Lahrs.
»Wenn wir uns dazu entschließen«, sagte Claus-Dietrich Lahrs, »würden wir eine Klage sehr grundlegend begründen und die Ansprüche, die wir damit verbinden, sehr vehement zur Sprache bringen.« Die Geschäfte von S. Oliver seien »durch politische Entscheidungen in einem Ausmaß gestört worden, wie wir es in den letzten 50 Jahren nicht erlebt haben«. Derzeit beliefen sich die Verluste auf etwa eine Million Euro pro Tag. »So etwas geht selbst kerngesunden Unternehmen unter die Haut, und davon gibt es viele«, ergänzte der Firmenchef.
Der Moderiese Breuninger hat bereits sechs Verfahren in den Bundesländern begonnen. Zwar verlor das Unternehmen vor dem baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Das Gericht hatte argumentiert, die Waren könnten weiterhin online angeboten und verkauft werden. Doch die Unternehmensleitung betonte, die Gewinne im E‑Commerce könnten die Verluste im stationären Geschäft nicht ausgleichen. »Diese Rechnung geht nicht auf.«
Nach Einschätzung des früheren Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sind die Klageaussichten mit der Länge des Lockdown immer besser, insbesondere wenn sie mit dem Hinweis auf Grundrechte wie Berufs- und Eigentumsfreiheit begründet werden.
Die Händler sind wütend auf die Politik. Der Chef von S.Oliver, Lahrs: »Immer wieder vertröstet uns die Politik auf einen Öffnungstermin in ein paar Wochen, der dann wieder verschoben wird.« So hat Kanzlerin Merkel die Inzidenz, ab der wieder geöffnet werden könne, völlig beliebig von 50 auf 35 senken wollen. »Mit dieser Salami-Taktik können wir nicht arbeiten«, sagte Lahrs. »Wir richten uns darauf ein, dass der 8. März als Öffnungstermin verbindlich ist.«
Der Ärger der Unternehmen wird abgerundet durch die weiterhin schleppenden Auszahlungen der versprochenen Hilfsgelder. Zwar hat Minister Altmaier die Beschränkung der Hilfszahlungen auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 750 Millionen Euro Umsatz fallen gelassen – weiterhin Bestand hat dagegen die Deckelung der Zahlungen auf 10 Millionen Euro.
Zudem sind selbst für die erste Zeit der Öffnung eher keine großen Gewinne zu erwarten, da viele Unternehmen auf großen Warenbeständen sitzen, die sie in einer scharfen Konkurrenz möglichst billig an den Mann bringen wollen. »Ich rechne damit, dass wir mindestens für drei Monate nach der Wiedereröffnung mit Verlusten arbeiten«, ergänzte der Chef von S.Oliver.
Quelle: freiewelt.net
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