Die Willkür des totalitären Corona-Staates und das Einsperren der – gesunden – Bevölkerung hat die sowieso schon angespannte Lage im Land weiter verschärft. Wie zerstört das Verhältnis zwischen Staat und Millionen Bürgern im Land ist, wurde dieser Tage wieder belegt. Im Internet verbreitete sich das Gerücht, wonach die Regierung eine Änderung des Waffengesetzes vorgenommen habe, um Behördenmitarbeiter zu bewaffnen und einen nahenden Volksaufstand niederzuschlagen. Ein Gerücht, dass einer Überprüfung nicht standhält, aber nichtsdestotrotz die angespannte Lage im Land belegt.
Es geht um die »Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung vom 30. November 2020 (BGBI. I S. 2610)«.
Die Verordnung stellt Behördenmitarbeiter, Dienststellen und Gerichte des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften frei. Doch damit soll nach Experteneinschätzung nicht eine Schattenarmee der Merkel-Regierung aufgestellt werden, wie es in einem Video behauptet wurde, sondern ist in Wirklichkeit weit weniger spektakulär.
Behördenmitarbeiter müssen Waffen jeglicher Art überprüfen, zulassen, als Asservate ablegen oder begutachten und haben entsprechend Recht auf einen Umgang mit Schusswaffen, für die sie als Privatperson keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen.
Diese von Bundeskanzlerin Merkel und Innenminister Seehofer unterzeichnete Verordnung habe demnach nichts mit der Bewaffnung von Behördenmitarbeitern zu tun, sondern regelt den behördeninternen Umgang mit Waffen, so der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler in einer veröffentlichten Mitteilung.
Wegen der Spekulationen sah sich auch der Düsseldorfer Anwalt und Präsident des Verbandes für Waffentechnik und ‑geschichte, Hans Scholzen, zu einer weiteren Stellungnahme bemüßigt, da die Gerüchte im Netz eine immer größere Reichweite entwickelten. Dort heißt es unter anderem:
»Die Bundesregierung hat damit die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, jedem einzelnen Mitarbeiter, vom Standesbeamten bis zum städtischen Straßenreiniger, unter Umgehung aller rechtlichen Vorschriften, eine scharfe Schusswaffe in die Hand drücken zu können […]. Offensichtlich geht man bereits jetzt davon aus, dass sich die Lage im Land nochmal dramatisch verschärfen und sich die Bevölkerung in ihrer Verzweiflung zur Wehr setzen wird.«
Anwalt Scholzen nannte diese »eine völlig falsche Auslegung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz. Auch Behördenmitarbeiter müssen Zuverlässigkeit, Sachkunde, Vorstrafenfreiheit und ein Bedürfnis nachweisen. Ein Bedürfnis haben in der Regel nur Sammler, Sportschützen und Jäger.«
Deutschlands Bürger rüsten auf!
Die Bundesregierung hat sich zu den Hintergründen der geänderten Waffenverordnung bisher nicht geäußert. Doch eine weitere Zahl belegt, dass das Volk dieser Politik nicht mehr nur ihr Vertrauen entzogen hat, sondern auch in naher Zukunft mit einer Verschlechterung der Sicherheitslage rechnet. Allein im Jahr 2020 wurden 40 000 Kleine Waffenscheine beantragt, insgesamt haben Behörden nun mehr als 700 000 dieser Scheine ausgestellt. Signal‑, Reizstoff- und Schreckschusswaffen sind – noch – für Jedermann frei käuflich, wenn ein Bürger diese zum Schutz mitführen will, bedarf es jedoch der behördlichen Genehmigung.
Diese Berechtigung ist online auszufüllen, das Land der No-go-Areas – NRW – knöpft ihren Bürgern dafür 90 Euro ab, damit diese nun selbst in der Lage sind, sich zu schützen. Als Zyniker kann man der Politik zu diesem Geschäftsmodell nur gratulieren. Erst wurden konsequente Grenzkontrollen abgeschafft, sodass sich gefühlt jeder zweite Kriminelle aus dem Nahen Osten und Afrika gen Deutschland in Bewegung gesetzt hat. Der Flüchtlingswelle folgte dann eine epochale Verbrechenswelle. Wer bei diesen Kausalitäten sein linkes Haupt abwehrend schüttelt, dem sei das Buch des Autors Die Destabilisierung Deutschlands dringend ans Herz gelegt. Dort sind alle Fakten aufgeführt und mit entsprechenden Quellen hinterlegt. Die innere Sicherheit wird zerstört und der Bürger, der wenigstens versuchen will, seine Familie, sein Eigentum und sich selbst zu schützen, wird abkassiert und natürlich gleichzeitig mit einem pauschalen Rechtsextremismusverdacht diffamiert.
Gerade Politiker aus dem extrem linken Milieu, wie Martina Renner von der »SED«, die sich jetzt »Die Linke« nennt, darf dann in Mainstream-Artikeln immer wieder ihre Vorurteile und Diffamierungen unwidersprochen äußern, so wie im Staatsmedium Deutschlandfunk. Da werden 700 000 Bürger dieses Landes mit einem Kleinen Waffenschein pauschal als Menschen aus dem »erweiterten rechten Milieu« gebrandmarkt.
Zusätzlich zu den 700 000 Kleinen Waffenscheinen sind im Nationalen Waffenregister 1,9 Millionen gültige Waffenbesitzkarten registriert, also scharfe Schusswaffen.
Die illegalen Schusswaffen der Araberclans und der Organisierten Kriminalität sind dabei natürlich unberücksichtigt. Wenn es wirklich mal zu einer bewaffneten Auseinandersetzung im Land kommen sollte, werden sich manche Beobachter wundern, wie weit verbreitet Schusswaffen in Deutschland sind. Während Polizeihundertschaften mittlerweile gegen spielende Kinder und Spaziergänger in Marsch gesetzt werden, zerfällt die innere Sicherheit in Deutschland jeden Tag aufs Neue. Die Anzahl der Kleinen Waffenscheine und der Waffenbesitzkarten sagen mehr über die tatsächliche Sicherheitslage im Land aus, als die unter Manipulationsverdacht stehende Kriminalstatistik aus dem Hause Seehofer.
Und wenn Sie sich mit dem Gedanken bereits befasst haben, sich einen Kleinen Waffenschein zum Schutz der Familie und der Selbstverteidigung zuzulegen, dann sollten Sie dieses Vorhaben nicht auf die lange Bank schieben. Im Herbst droht eine grüne Machtergreifung, entweder mit den Steigbügelhaltern von CDU/CSU oder gar Rot-Dunkelrot-Grün. Aus der grünen Verbotspartei gibt es bereits seit Jahren die Forderung nach einem Verbot – was sonst – für den freien Verkauf von Schreckschuss- und Reizstoffwaffen für den Bürger. Bewaffnet wären dann nur noch die Kriminellen.
Quelle: kopp-report.de
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