Deutschland bewaffnet sich!

Die Willkür des tota­li­tären Corona-Staates und das Ein­sperren der – gesunden – Bevöl­kerung hat die sowieso schon ange­spannte Lage im Land weiter ver­schärft. Wie zer­stört das Ver­hältnis zwi­schen Staat und Mil­lionen Bürgern im Land ist, wurde dieser Tage wieder belegt. Im Internet ver­breitete sich das Gerücht, wonach die Regierung eine Änderung des Waf­fen­ge­setzes vor­ge­nommen habe, um Behör­den­mit­ar­beiter zu bewaffnen und einen nahenden Volks­auf­stand nie­der­zu­schlagen. Ein Gerücht, dass einer Über­prüfung nicht standhält, aber nichts­des­to­trotz die ange­spannte Lage im Land belegt.

(von Stefan Schubert)

Es geht um die »Waf­fen­gesetz-Bund-Frei­stel­lungs­ver­ordnung vom 30. November 2020 (BGBI. I S. 2610)«.

Die Ver­ordnung stellt Behör­den­mit­ar­beiter, Dienst­stellen und Gerichte des Bundes von waf­fen­recht­lichen Vor­schriften frei. Doch damit soll nach Exper­ten­ein­schätzung nicht eine Schat­ten­armee der Merkel-Regierung auf­ge­stellt werden, wie es in einem Video behauptet wurde, sondern ist in Wirk­lichkeit weit weniger spektakulär.

Behör­den­mit­ar­beiter müssen Waffen jeg­licher Art über­prüfen, zulassen, als Asservate ablegen oder begut­achten und haben ent­spre­chend Recht auf einen Umgang mit Schuss­waffen, für die sie als Pri­vat­person keine waf­fen­recht­liche Erlaubnis besitzen.

Diese von Bun­des­kanz­lerin Merkel und Innen­mi­nister See­hofer unter­zeichnete Ver­ordnung habe demnach nichts mit der Bewaffnung von Behör­den­mit­ar­beitern zu tun, sondern regelt den behör­den­in­ternen Umgang mit Waffen, so der Verband Deut­scher Büch­sen­macher und Waf­fen­händler in einer ver­öf­fent­lichten Mitteilung.

Wegen der Spe­ku­la­tionen sah sich auch der Düs­sel­dorfer Anwalt und Prä­sident des Ver­bandes für Waf­fen­technik und ‑geschichte, Hans Scholzen, zu einer wei­teren Stel­lung­nahme bemüßigt, da die Gerüchte im Netz eine immer größere Reich­weite ent­wi­ckelten. Dort heißt es unter anderem:

»Die Bun­des­re­gierung hat damit die gesetz­liche Grundlage dafür geschaffen, jedem ein­zelnen Mit­ar­beiter, vom Stan­des­be­amten bis zum städ­ti­schen Stra­ßen­rei­niger, unter Umgehung aller recht­lichen Vor­schriften, eine scharfe Schuss­waffe in die Hand drücken zu können […]. Offen­sichtlich geht man bereits jetzt davon aus, dass sich die Lage im Land nochmal dra­ma­tisch ver­schärfen und sich die Bevöl­kerung in ihrer Ver­zweiflung zur Wehr setzen wird.«

Anwalt Scholzen nannte diese »eine völlig falsche Aus­legung der Fünften Ver­ordnung zum Waf­fen­gesetz. Auch Behör­den­mit­ar­beiter müssen Zuver­läs­sigkeit, Sach­kunde, Vor­stra­fen­freiheit und ein Bedürfnis nach­weisen. Ein Bedürfnis haben in der Regel nur Sammler, Sport­schützen und Jäger.«

Deutsch­lands Bürger rüsten auf!

Die Bun­des­re­gierung hat sich zu den Hin­ter­gründen der geän­derten Waf­fen­ver­ordnung bisher nicht geäußert. Doch eine weitere Zahl belegt, dass das Volk dieser Politik nicht mehr nur ihr Ver­trauen ent­zogen hat, sondern auch in naher Zukunft mit einer Ver­schlech­terung der Sicher­heitslage rechnet. Allein im Jahr 2020 wurden 40 000 Kleine Waf­fen­scheine bean­tragt, ins­gesamt haben Behörden nun mehr als 700 000 dieser Scheine aus­ge­stellt. Signal‑, Reiz­stoff- und Schreck­schuss­waffen sind – noch – für Jedermann frei käuflich, wenn ein Bürger diese zum Schutz mit­führen will, bedarf es jedoch der behörd­lichen Genehmigung.

Diese Berech­tigung ist online aus­zu­füllen, das Land der No-go-Areas – NRW – knöpft ihren Bürgern dafür 90 Euro ab, damit diese nun selbst in der Lage sind, sich zu schützen. Als Zyniker kann man der Politik zu diesem Geschäfts­modell nur gra­tu­lieren. Erst wurden kon­se­quente Grenz­kon­trollen abge­schafft, sodass sich gefühlt jeder zweite Kri­mi­nelle aus dem Nahen Osten und Afrika gen Deutschland in Bewegung gesetzt hat. Der Flücht­lings­welle folgte dann eine epo­chale Ver­bre­chens­welle. Wer bei diesen Kau­sa­li­täten sein linkes Haupt abwehrend schüttelt, dem sei das Buch des Autors Die Desta­bi­li­sierung Deutsch­lands dringend ans Herz gelegt. Dort sind alle Fakten auf­ge­führt und mit ent­spre­chenden Quellen hin­terlegt. Die innere Sicherheit wird zer­stört und der Bürger, der wenigstens ver­suchen will, seine Familie, sein Eigentum und sich selbst zu schützen, wird abkas­siert und natürlich gleich­zeitig mit einem pau­schalen Rechts­extre­mis­mus­ver­dacht diffamiert.

Gerade Poli­tiker aus dem extrem linken Milieu, wie Martina Renner von der »SED«, die sich jetzt »Die Linke« nennt, darf dann in Main­stream-Artikeln immer wieder ihre Vor­ur­teile und Dif­fa­mie­rungen unwi­der­sprochen äußern, so wie im Staats­medium Deutsch­landfunk. Da werden 700 000 Bürger dieses Landes mit einem Kleinen Waf­fen­schein pau­schal als Men­schen aus dem »erwei­terten rechten Milieu« gebrand­markt.

Zusätzlich zu den 700 000 Kleinen Waf­fen­scheinen sind im Natio­nalen Waf­fen­re­gister 1,9 Mil­lionen gültige Waf­fen­be­sitz­karten regis­triert, also scharfe Schusswaffen.

Die ille­galen Schuss­waffen der Ara­ber­clans und der Orga­ni­sierten Kri­mi­na­lität sind dabei natürlich unbe­rück­sichtigt. Wenn es wirklich mal zu einer bewaff­neten Aus­ein­an­der­setzung im Land kommen sollte, werden sich manche Beob­achter wundern, wie weit ver­breitet Schuss­waffen in Deutschland sind. Während Poli­zei­hun­dert­schaften mitt­ler­weile gegen spie­lende Kinder und Spa­zier­gänger in Marsch gesetzt werden, zer­fällt die innere Sicherheit in Deutschland jeden Tag aufs Neue. Die Anzahl der Kleinen Waf­fen­scheine und der Waf­fen­be­sitz­karten sagen mehr über die tat­säch­liche Sicher­heitslage im Land aus, als die unter Mani­pu­la­ti­ons­ver­dacht ste­hende Kri­mi­nal­sta­tistik aus dem Hause Seehofer.

Und wenn Sie sich mit dem Gedanken bereits befasst haben, sich einen Kleinen Waf­fen­schein zum Schutz der Familie und der Selbst­ver­tei­digung zuzu­legen, dann sollten Sie dieses Vor­haben nicht auf die lange Bank schieben. Im Herbst droht eine grüne Macht­er­greifung, ent­weder mit den Steig­bü­gel­haltern von CDU/CSU oder gar Rot-Dun­kelrot-Grün. Aus der grünen Ver­bots­partei gibt es bereits seit Jahren die For­derung nach einem Verbot – was sonst – für den freien Verkauf von Schreck­schuss- und Reiz­stoff­waffen für den Bürger. Bewaffnet wären dann nur noch die Kriminellen.


Quelle: kopp-report.de