Covid-Impfung: Mehrere Impf­ge­schä­digte fordern Scha­dens­ersatz vom Land NRW

Die dpa-Meldung ist kurz und knapp und gibt nur so wenig wie möglich preis: 18 Impf­linge wollen Scha­dens­ersatz vom Bun­desland Nord­rhein-West­falen ein­klagen, weil sie unter „Kom­pli­ka­tionen“ durch die Impfung gelitten haben. Grundlage ist, dass das Land ja für Imp­fungen in den öffent­lichen Impf­zentren die Haftung über­nommen hat. Diese For­de­rungen von Impf­lingen sind jetzt die Nagel­probe: Erkennt das Land die Impf­schäden an und zahlt? Bisher noch nicht.

Die dpa-Meldung ver­liert kein Wort darüber, welche Schäden ein­ge­treten sind, wie gra­vierend sie waren und wie sie sich äußerten. Nur zwei Infor­ma­tionen gibt es dazu: Zum ersten, dass noch keiner der „Anträge“ positiv beschieden worden sei und zum Zweiten, dass es keinen Toten dar­unter gibt.

Allein schon das Wort „Anträge“ ist bemer­kenswert. Da über­nimmt das Land „hoch­herzig“ die unmit­telbare Haftung für Schäden einer Impfung, die mit großem Tamtam, psy­chi­schem und sozialem Druck den Leuten im Prinzip auf­ge­zwungen wird. Risiken der Impfung werden teil­weise ver­schwiegen, klein­ge­redet oder sogar als „Ver­schwö­rungs­theorie“ einfach abge­stritten. War­nende Wis­sen­schaftler werden drang­sa­liert und ver­leumdet, Studien, die die Gefähr­lichkeit der expe­ri­men­tellen Impf­stoffe auf­zeigen, einfach unter­schlagen, und die Medien berichten nur sehr zurück­haltend und äußerst selten darüber. Aber wenn jemand guten Glaubens und auf die Haf­tungs­zusage der Lan­des­re­gierung ver­trauend, sich dieses gen­the­ra­peu­tische Expe­riment in den Körper inji­zieren lässt und Schäden erleidet, muss er einen ANTRAG stellen?

Der lako­nische Satz „Nach Angaben des Gesund­heits­mi­nis­te­riums wurde bislang noch keiner der Anträge positiv beschieden“ lässt schon ahnen, wie es um die Haftung bestellt ist. Es macht den Ein­druck, dass solche Anträge, die von den Lan­des­ver­bänden ent­schieden werden, auf den Schreib­ti­schen der­selben Staub ansetzen und noch lange nicht ent­schieden werden. Denn wenn jetzt schnell und unkom­pli­ziert Scha­dens­ersatz geleistet würde, käme eine Welle an Anträgen auf das Land zu, man würde hier 18 Prä­ze­denz­fälle schaffen, die zu Tau­senden an Anträgen führen.

Lehnt man aber ab, schürt das Zorn. Die Bürger würden noch zöger­licher und miss­traui­scher gegenüber der Covid-Impfung als jetzt schon. Die Impf­be­reit­schaft schwände weiter und das Land NRW sähe sich alsbald mit einem Haufen Klagen kon­fron­tiert. Das kommt nicht gut und schon gar nicht im Wahljahr.

Man wird den Bescheid der Anträge also wahr­scheinlich so lange wie möglich hin­aus­zögern. Dabei hilft natürlich immens, dass man ja die Mög­lichkeit hat, eine Über­prüfung vor­zu­nehmen, ob es sich – wie jetzt üblich – nur um einen zeit­lichen Zusam­menhang mit der Impfung handelt und nicht um einen kau­salen. Mit anderen Worten: Der Impfling hätte die Schäden sowieso erlitten, die haben nichts mit der Impfung zu tun und sind rein zufällig direkt danach auf­ge­treten. Das ist der Joker, der die Haftung aus­hebelt und der Geschä­digte hat in der Regel keine Mög­lichkeit, das Gegenteil zu beweisen.

Genauso läuft es auch. Das Paul Ehrlich Institut redet dauernd von „zeit­lichen Zusam­men­hängen mit der Impfung“, und dann wird aus­giebig geprüft – wahr­scheinlich mit dem Ergebnis, dass ein kau­saler Zusam­menhang nicht bewiesen werden kann. Natürlich hat das nichts damit zu tun, dass die Adres­saten der Anträge wegen Impf­schäden und Todes­folgen der Impfung, nämlich die Lan­des­ver­bände, auch gleich­zeitig die gemel­deten Neben­wir­kungen prüfen (Defi­ni­ti­ons­hoheit). Auch das Paul Ehrlich Institut hat sich bisher nicht gerade dadurch her­vor­getan, die Impf­stra­tegie der Regierung und der Lan­des­re­gie­rungen kri­tisch zu begleiten und zeitnah und trans­parent die Öffent­lichkeit über mög­liche Risiken und ein­ge­tretene Schäden ganz wertfrei zu infor­mieren. Wir erleben die Ver­schleierung und Abwie­gelei jeden Tag.

Und wenn gar nichts hilft, dann haben ja die Impf­linge treu und brav unter­schrieben, dass sie nach erfolgter Auf­klärung über die Risiken der Impfung diese auch nehmen wollten. Ob diese Auf­klärung wirklich umfassend war und welche Risiken ange­sprochen wurden und welche nicht, das wird in nicht allzu ferner Zukunft noch ein strit­tiges Thema werden.

Das Per­sonal in den Impf­zentren ist auf jeden Fall von jeg­licher Haftung frei­ge­stellt und Haus­ärzte sind über ihre Berufs­haft­pflicht ver­si­chert. Fein. Dann kann ja nichts mehr passieren.

Übrigens: In Dänemark hat eine dreißgjährige Frau einen Scha­dens­ersatz für die starken Neben­wir­kungen der Covid-Impfung erhalten. Sie hatte die gefürch­teten Throm­bosen erlitten. Der Fach­ter­minus für diese, in „unge­wöhn­licher Häufung auf­tre­tende, äußerst seltene Art von Throm­bosen“ (!) heißt im Fach­jargon „vaccine-induced immune throm­botic throm­bo­cy­to­penia“ (VITT). In Dänemark gibt es eine „Pati­en­ter­stat­ningen“, eine Dänische Pati­en­ten­ent­schä­di­gungs­stelle, deren Direktor, Frau Karen-Inger Bast, kurz und bündig beschied, dass nach der Durch­sicht der Pati­en­tenakte der geschä­digten Frau „kein Zweifel“ bestand, dass es sich um einen Impf­schaden handelt.

Die Frau musste in eine Klinik ein­ge­wiesen werden, nachdem sie geimpft worden war. Sie litt unter sehr starken Kopf­schmerzen, und die medi­zi­nische Dia­gnose ergab Blut­ge­rinnsel im Gehirn und in der Leber. Danach wurde ärzt­li­cher­seits VITT dia­gnos­ti­ziert. Die Pati­en­ter­stat­ningen sprach ihr zuerst einmal Ent­schä­digung für das Erlittene zu und im Falle, dass sie davon Lang­zeit­schäden davon­tragen sollte auch hierfür eine Kom­pen­sation. Da die junge Frau die Impfung auf­grund der Anfor­derung ihres Arbeit­gebers erhalten hatte, hat sie eben­falls einen Scha­dens­an­spruch wegen eines „Arbeits­un­falls“ gegen ihren Arbeitgeber.

SO geht das, wenn man seine Bürger schützen will.