Sieg für die Bienen – EuGH bestätigt das Verbot von Neo­ni­co­ti­noiden zum Schutz von Bienen (+Videos)

Es war ein jah­re­langer Rechts­streit zwi­schen dem Che­mie­konzern Bayer und der EU-Kom­mission. Die Bun­des­re­gierung hatte sogar im Oktober 2013 schriftlich in einem Gerichts­ver­fahren arti­ku­liert, dass nicht erwünscht sei, dass der Schutz von Bienen zu einer Gefährdung für die Agro-Gen­technik werde, wie dem Che­mie­gi­ganten Bayer. Der Che­mie­gigant Bayer hat mitt­ler­weile Monsanto gekauft und sogar Gly­phosat soll nach 2022 wei­terhin zuge­lassen werden. Nach dem  jah­re­langen Rechts­streit zwi­schen dem Che­mie­konzern Bayer und der EU-Kom­mission haben jetzt die Bienen gewonnen. Das EuGH bestätigt das Verbot von Neo­ni­co­ti­noiden zum Schutz von Bienen.

Sieg für die Bienen gegen Bayer

 

Während Syn­genta das Urteil des Euro­päi­schen Gerichts zum Verbot der Neo­ni­co­ti­noide Clothia­nidin (Bayer), Imi­da­cloprid (Bayer) und Thi­a­me­thoxam (Syn­genta) akzep­tierte, hatte der Chemi­riese Bayer dagegen Beschwerde bei der höchsten Instanz, dem Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

Die EU-Kom­mission hatte bereits das Neo­ni­ko­tinoid Thia­cloprid ab Mai 2020 ver­boten. Es gab starke Anzeichen für Schä­di­gungen bei Mensch, Bienen und anderen Insekten. Ein toller Erfolg der Zivil­ge­sell­schaft und ein Warn­signal an die Politik, dem Vor­sor­ge­prinzip mehr Geltung zu ver­schaffen, so unser Beitrag: Sieg für die Bienen – EU-Kom­mission ver­bietet Bayer-Insek­tizid Thia­cloprid! – EU Com­mission bans Bayer pesticide linked to harming bees
 Thia­cloprid von Bayerist ein Pes­tizid aus der Klasse der Neo­ni­co­ti­noide  und es hat gra­vie­rende Aus­wir­kungen auf die Arten­vielfalt. Außerdem kann der Stoff das Kind im Mut­terleib schädigen.

Verkauf von drei Insek­ti­ziden wurden 2013 eingeschränkt

Es geht dem Che­mie­gi­ganten  von der Bayer-Gruppe pro­du­zierten Mittel Clothia­nidin und Imi­da­cloprid. Die EU-Kom­mission hatte 2013 in meh­reren Ver­ord­nungen die Geneh­mi­gungen für die Pes­ti­zid­wirk­stoffe erheblich ein­ge­schränkt, zusammen mit einem dritten Neo­ni­ko­tinoid – Thi­a­me­thoxam des Her­stellers Syn­genta. Das EuG bestä­tigte diese Beschrän­kungen im Mai 2018. Bayer ging in die nächste Instanz. Nach dem Urteil dürfen die Geneh­mi­gungen für diese Pes­ti­zid­pro­dukte nach Art. 21 der Ver­ordnung (EG) 1107/2009 ein­ge­schränkt werden, weil ernst­hafte Zweifel an ihrer Unschäd­lichkeit fest­ge­stellt wurden. Nach der Fest­stellung des Gerichts lagen aus­rei­chende wis­sen­schaft­liche Hin­weise auf Risiken für Bienen vor, um die Maß­nahmen der Kom­mission zu rechtfertigen.

Obwohl nach einem Urteil des Land­ge­richts Düs­seldorf vom 11. März 2015 die Firma Bayer den Pes­ti­zid­wirk­stoff Thia­cloprid (eine Wei­ter­ent­wicklung von Imi­da­cloprid), der in den Bayer-Pro­dukten „Schäd­lingsfrei Calypso“ und „Zier­pflan­zen­spray Lizetan“ ent­halten ist, nicht mehr als unge­fährlich für Bienen bezeichnen darf, stand immer noch auf der Homepage des Che­mie­kon­zerns Bayer: THIA­CLOPRID IST SICHER FÜR BIE­NEN­VÖLKER – mitt­ler­weille ist die Web­seite nicht mehr erreichbar.

Seit Jahren befürchten Bio­logen und Öko­logen, dass die Arten­vielfalt vieler Land- und Was­ser­tiere weltweit abnimmt.

 

Eine aktuelle Studie kommt jetzt zu dem Fazit, dass mehr als 40 Prozent der Insekten in den nächsten Jahr­zehnten weltweit aus­ge­storben sein können. Siehe Save bees and farmers – Bienen und Bauern retten: Bündnis startet EU-Bür­ger­initiative für eine bessere Landwirtschaft

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Ihr Stich tut sehr weh, aber sollten sie ver­schwinden, würde dies noch viel mehr schmerzen. Welt­weit sterben massen­weise Bienen. Für ihren Tod ist vor allem der Mensch verantwort­lich. Bienen auf der ganzen Welt sind laut neueren Studien bis zu 90% ver­schwunden. Die Gründe sind je nach Region unter­schiedlich, aber zu den Haupt­gründen gehören u. a. massive Abholzung, Mangel an sicheren Nist­plätzen, Mangel an Blumen, Einsatz unkon­trol­lierter Pes­tizide, Ver­än­de­rungen im Boden. Die Land­wirt­schaft der Welt hängt zu 70% von  Bienen ab, um es deut­licher und direkter aus­zu­drücken, könnte man sagen, dass 70 von 100 Lebens­mitteln von Bienen favo­ri­siert werden. Wenn das Bie­nen­sterben nicht bald endet, könnte es ernst­hafte Folgen für die Nah­rungs­mit­tel­ver­sorgung weltweit haben. Müssen wir, wie schon in China üblich, das Bestäuben mit der Pin­zette über­nehmen, damit wir über­haupt noch Obst erhalten? Denn viele Pflanzen sterben ohne Bestäubung aus und die Lebens­mit­tel­ver­sorgung ist bedroht. Das ist auch der Grund, warum die Biene  zum wich­tigsten Lebe­wesen des Pla­neten erklärt wurde. Siehe auch Bienen sind bereits dem Aus­ster­be­risiko aus­ge­setzt – The Bee Is Declared The Most Important Living Being On The Planet

Mei­len­stein für den Insek­ten­schutz- EuGH bestätigt das Verbot von Neo­ni­co­ti­noiden zum Schutz von Bienen

Der Euro­päische Gerichtshof (EuGH) hat heute in letzter Instanz ent­schieden, dass die EU-Teil­verbote bie­nen­schäd­licher Pes­tizid-Wirk­stoffe (Neo­ni­co­ti­noide) auf­recht­erhalten bleiben. Dem Urteil war ein jah­re­langer Rechts­streit zwi­schen dem Che­mie­konzern Bayer und der EU-Kom­mission vor­aus­ge­gangen. Auf­grund der enormen Trag­weite des Ver­fahrens für den Schutz von Bienen und Bio­di­ver­sität hatten sich auch Imker­ver­bände, unter­stützt durch die Aurelia Stiftung, in das Gericht­ver­fahren ein­ge­schaltet und sich für einen Bestand des Verbots ein­ge­setzt, so Thomas Radetzki (Vor­stand, Aurelia Stiftung):

Die EU-Kom­mission hatte 2013 in meh­reren Ver­ord­nungen die Geneh­mi­gungen für die Pes­ti­zid­wirk­stoffe erheblich ein­ge­schränkt. Das Euro­päische Gericht erster Instanz (EuG) bestä­tigte 2018 diese Teil­verbote für die Neo­ni­co­ti­noide Clothia­nidin (Bayer), Imi­da­cloprid (Bayer) und Thi­a­me­thoxam (Syn­genta). Während Syn­genta das Urteil des EuG akzep­tiert hat, legte Bayer Beschwerde beim Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) ein. In der zweiten (und letzten) Instanz hat der EuGH nun diese Beschwerde voll­ständig zurückgewiesen.

Nach dem heu­tigen Urteil des EuGH dürfen die Geneh­mi­gungen für diese Pes­ti­zid­pro­dukte nach Art. 21 der Ver­ordnung (EG) 1107/2009 ein­ge­schränkt werden, weil ernst­hafte Zweifel an ihrer Unschäd­lichkeit fest­ge­stellt wurden. Nach der Fest­stellung des Gerichts lagen aus­rei­chende wis­sen­schaft­liche Hin­weise auf Risiken für Bienen vor, um die Maß­nahmen der Kom­mission zu rechtfertigen.

Dr. Achim Willand, Anwalt der Kanzlei [GGSC], erklärt: Das Ver­fahren hat gra­vie­rende Mängel der Risi­ko­prüfung beim Bienen- und Insek­ten­schutz auf­ge­deckt. Es dürfen nur Pes­ti­zid­wirk­stoffe ein­ge­setzt werden, die nach­weislich unschädlich sind. Die EU-Kom­mission darf auch in Ver­dachts­fällen handeln.“

Im Zweifel für den Umweltschutz

Wenn der begründete Ver­dacht besteht, dass ein geneh­migter Pes­ti­zid­wirk­stoff schädlich sein könnte, ist es Sache der Her­steller, bei der Über­prüfung der Wirk­stoff­ge­neh­migung Zweifel aus­zu­räumen und nach­zu­weisen, dass wei­terhin sämt­liche Geneh­mi­gungs­an­for­de­rungen erfüllt sind. Das heißt: Nur nach­weislich unschäd­liche Pes­ti­zid­pro­dukte dürfen die Geneh­migung umfassend behalten. In wis­sen­schaftlich begrün­deten Ver­dachts­fällen hat der Umwelt­schutz Vorrang vor wirt­schaft­lichen Interessen.

Die Euro­päische Lebens­mit­tel­si­cher­heits­be­hörde (EFSA) hatte bereits 2012 gra­vie­rende Mängel und Lücken des EU-Prüf­schemas für Pes­tizide hin­sichtlich des Schutzes von Honig­bienen, Hummeln und Wild­bienen fest­ge­stellt. Der EuGH hat nun klar bestätigt, dass die Risi­ko­prüfung auf Basis aktu­ellster wis­sen­schaft­licher Erkennt­nisse durch­zu­führen ist. Neue Leit­linien und eine umfas­sende Risi­ko­prüfung müssen nicht abge­wartet werden, bevor die Kom­mission Vor­sor­ge­maß­nahmen ergreifen kann. Insofern wird unsere im Prozess ver­tretene Auf­fassung bestätigt, dass schon gra­vie­rende Daten­lücken im Rahmen des Vor­sor­ge­prinzips eine Ein­schränkung der Pes­tizid-Geneh­migung recht­fer­tigen können.

Inter­vention von Aurelia und Imkerverbänden

In dem Ver­fahren sind Imker­ver­bände als soge­nannte „Streit­helfer“ beteiligt. Die Anwalts­kanzlei [GGSC] ver­tritt in den sehr umfang­reichen Gerichts­ver­fahren (ca. 7.000 Seiten Pro­zess­stoff) seit 2013 den Deut­schen Berufs- und Erwerbs­im­kerbund (DBIB) und den Öster­rei­chi­schen Erwerbs­im­kerbund (ÖEIB). Die Aurelia Stiftung koor­di­niert und finan­ziert diese Inter­vention, die von einem breiten Bündnis von Ver­bänden zum Schutz von Bienen getragen wird.

Thomas Radetzki, Vor­stand der Aurelia Stiftung, sagtFür dieses Urteil haben wir mehr als sieben Jahre lang gestritten. Jetzt ist die Politik gefragt. Wir erwarten, dass das Zulas­sungs­regime für Pes­ti­zid­wirk­stoffe und Pflan­zen­schutz­mittel an die strengen Maß­stäbe des obersten euro­päi­schen Gerichtes ange­passt wird. Die Zulas­sungen der noch auf dem Markt befind­lichen, gefähr­lichen Neo­ni­co­ti­noide müssen umgehend über­prüft werden.“

Das Urteil hat her­aus­ra­gende Bedeutung für den Insek­ten­schutz und eine umwelt­ver­träg­liche Land­wirt­schaft. In dem Ver­fahren sind erheb­liche Defizite der Risi­ko­prüfung bei Pes­tizid-Wirk­stoffen auf­ge­deckt worden. Darüber hinaus hat der EuGH die Hand­lungs­kom­petenz der EU-Kom­mission und der Mit­glied­staaten grund­legend bestätigt. Das im Uni­ons­recht ver­an­kerte Vor­sor­ge­prinzip ermächtigt dazu, zuge­lassene Pro­dukte vom Markt zu nehmen, wenn sie im Ver­dacht stehen, umwelt- oder gesund­heits­schädlich zu sein. Bisher ist kein ver­gleich­barer Fall bekannt, in dem die Kom­mission die Ver­marktung geneh­migter Pro­dukte von so großer wirt­schaft­licher Bedeutung aus Gründen des Umwelt­schutzes derart weit­gehend ein­ge­schränkt hat.

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Netzfrau Doro Schreier


Quelle: netzfrauen.org