Der berühmte „Sturm auf das Kapitol“ am 06. Januar in Washington D.C., USA, hat einen Rattenschwanz an Nachspielen und juristischen Plänkeleien. Jetzt will ein Untersuchungsausschuss die Vorfälle des 6. Januar aufklären. Ex-US-Präsident Donald Trump klagt bereits gegen die Herausgabe von Dokumenten zu dem Vorfall. Steve Bannon, Trumps ehemaliger Berater, soll ebenfalls in den Vorfall verwickelt sein. Er weigert sich allerdings standhaft – und soll deswegen vor Gericht stehen.
Die ganze Geschichte des Sturms auf das Kapitol ist mehr als undurchsichtig. Einerseits gibt es Filmaufnahmen von Beteiligten, die fröhlich durch die Räume tanzten, sich gegenseitig filmten und jubelten, angeblich aber als Antifa-Mitglieder identifizert worden sein sollen. Unvergessen der seltsame Typ mit dem bepelzten Hörnerhelm und der nackten Brust mit pelzgefütterter Weste und der aufgemalten US-Flagge auf dem Gesicht. Das Ganze war eine mehr als seltsame Veranstaltung.
Fünf Menschen kamen bei dem Spektakel ums Leben, darunter ein Polizist. Steve Bannon soll
schon im Vorfeld Kenntnis von den Plänen des Kapitolsturmes gehabt haben. Er hatte am Tag davor in seinem Podcast angedeutet: „Morgen bricht die Hölle los“.
Dass es bei der Aufarbeitung dieser denkwürdigen und höchst zweifelhaften Veranstaltung schwierig werden würde, die Geschehnisse, Verantwortlichen, deren Motive und Verbindungen aufzudröseln, war von vorneherein klar. Dass unter einer Biden-Regierung das Ziel „blame it on Trump“ (schiebt es Trump in die Schuhe) heißen würde, ebenfalls.
Der Ausschuss verlangte in der letzte Woche ultimativ von Mr. Bannon, die Unterlagen zu dem Kapitolsturm vorzulegen und/oder dazu auszusagen. Er sollte zu einem Gespräch befragt werden, das er mit Trump kurz vor der Erstürmung des Kapitols geführt hatte. Mr. Bannons Anwalt beschied den Ausschuss trocken, Steve Bannon werde nichts dergleichen tun, sondern die Ratschläge des Juristenteams des ehemaligen Präsidenten (Trump) beherzigen und weder Dokumente vorlegen, noch aussagen.
Daher stimmte der zuständige Untersuchungs-Sonderausschuss des Repräsentantenhauses einstimmig (also auch mit den republikanischen Stimmen) dafür, Steve Bannon, den ehemaligen Berater und Strategen des Ex-Präsidenten Donald Trump vor Gericht zu bringen, weil er sich weigert, vor dem Untersuchungsausschuss zu erscheinen und die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zur Einsicht freizugeben. Dies sei eine strafbare Missachtung des Kongresses. Nun greift der Ausschuss zu Zwangsmitteln.
„Herr Bannon wird sich unserer Untersuchung fügen, oder er wird die Konsequenzen tragen“, sagte der Ausschussvorsitzende Bennie Thompson gegenüber der Presse und gab gleichzeitig eine Warnung an weitere Zeugen heraus. Vorladungen des Ausschusses zu ignorieren sei keine gute Sache: „Wenn Sie daran denken sollten, denselben Weg einzuschlagen, den Herr Bannon gewählt hat, dann wissen Sie, dass Sie damit (mit Strafverfolgung) rechnen müssen.“
Es sollen nämlich auch frühere Mitarbeiter von Steve Bannon und Ex-Präsident Trump im Ausschuss befragt werden, unter anderem auch Trumps früherer Stabschef Mark Meadows. Trump verlangt von diesen, die Aussage zu verweigern.
CBSnews berichtete jedenfalls am 20. Oktober:
„Wir glauben, dass Herr Bannon über wichtige Informationen für unsere Untersuchung verfügt, und wir werden die uns zur Verfügung stehenden Mittel und Wege nutzen, um diese Informationen auch zu erhalten”, sagte der Vorsitzende Bennie Thompson vor der Abstimmung. “Ich gehe davon aus, dass das Repräsentantenhaus diese Überstellung an das Justizministerium zeitnah annehmen wird und dass der US-Staatsanwalt seine Pflicht erfüllen und Herrn Bannon wegen krimineller Missachtung des Kongresses strafrechtlich verfolgen wird.“
Die republikanische Vizevorsitzende, die Trump-Kritikerin Liz Cheney äußerte sogar offen, dass sie der Meinung sei, Ex-US-Präsident Trump sei persönlich an der Planung und Durchführung des 6. Januar beteiligt gewesen. Und außerdem wüssten doch tief im Herzen alle, dass das, was da am 6. Januar geschehen ist, „zutiefst falsch war. Sie wissen, dass es keine Beweise für weit verbreiteten Wahlbetrug gibt, die ausreichen, um die Wahl zu kippen; Sie wissen, dass die Wahlgeräte des Dominion nicht von einer ausländischen Macht korrumpiert wurden. Sie wissen, dass diese Behauptungen falsch sind.“
Nun, das lässt Rückschlüsse darauf zu, mit welcher Objektivität und Offenheit dieser Ausschuss an die Arbeit geht. Andererseits scheint die strikte Weigerung Trumps und Bannons nun auch wieder den Verdacht zu stärken, dass es vielleicht doch eine gewisse Beteiligung gegeben hat. Sicher, es kann auch um ganz andere Dinge dabei gehen, die nur zufällig und im Zusammenhang mit dem Sturm auf‘s Kapitol ans Tageslicht kämen – und die der Ausschuss nicht wissen soll.
Die Entscheidung des Ausschusses wird von nun an das von den Demokraten majorisierte Repräsentantenhaus. Dessen demokratischer Vorsitzender Steny Hoyer lässt das Plenum darüber abstimmen. Es gilt als fast sicher, dass dieses den Fall an das Justizministerium überstellt. Letztendlich entscheidet dann das Justizministerium, ob es Anklage erhebt oder nicht. Es sieht nicht gut aus für Mr. Steve Bannon. Dem ehemaligen Berater und Strategen Trumps drohen theoretisch bis zu zwölf Monate Haft, wahrscheinlicher wäre aber eine Geldstrafe.
Der ehemalige US-Präsident Trump beruft sich bei seiner Weigerung zu Herausgabe von Unterlagen auf ein sogenanntes „Exekutivprivileg“. Das erlaubt einem Präsidenten, bestimmte Dokumente aus wichtigen Geheimhaltungsgründen nicht herauszugeben. Diese Position ist nicht aussichtslos, aber unklar. Die Demokraten argumentieren, dieses Vorrecht bestehe nur für amtierende, nicht aber für frühere Präsidenten. Rechtsexperten diskutieren nun, ob dieses Exekutivprivileg auch für ehemalige Präsidenten Gültigkeit hat. Man tendiert eher zu der Annahme, dass nicht.
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