Lastenausgleichsgesetz wie nach dem Zweiten Weltkrieg
(von Daniel Weinmann)
„Wir stehen vor einer dramatischen Entwicklung in unserer Wirtschaft“, brachte der frühere SPD-Chef Sigmar Gabriel die prekären ökonomischen Folgen der Coronakrise bereits kurz nach deren Ausbruch im April vergangenen Jahres auf den Punkt.
„Unsere Eltern und Großeltern haben schon mal eine Lösung finden müssen – die nannten wir ‚Lastenaustausch‘. Darüber muss man dann öffentlich reden.“ Gabriel spielte auf die 1952 eingeführte Abgabe in Höhe von 50 Prozent auf alle Vermögen an, zahlbar in vierteljährlichen Raten über einen Zeitraum von 30 Jahren. Der Freibetrag belief sich auf 5.000 D‑Mark, so dass der größte Teil aller Bürger von der Abgabe betroffen war.
Nach Lage der Dinge könnte Corona zu einer Neuauflage einer Vermögensabgabe führen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde längst geschaffen. Laut Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes ist eine „Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.“
Staat darf ab Anfang 2024 Lastenausgleich einführen
Genau diese Basis wurde, unbeachtet von den meinungsbildenden Medien in diesem Land, durch eine Gesetzesänderung des Deutschen Bundestags im Dezember 2019, also kurz vor dem Ausbruch der Coronakrise, geschaffen. Konkret ist es die Änderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) – mit Geltung ab dem 01.01.2024.
Darin heißt es: „Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von … Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“
Mit anderen Worten: Der Staat kann ab dem 01. Januar 2024 einen Lastenausgleich – vulgo: eine Enteignung – in den Vermögenswerten der gesamten Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten durchführen.
Besonders perfide: Nur über die allgemeine Impfpflicht kann die Regierung den Lastenausgleich über alle Bürger rechtfertigen. Denn sonst könnten sich alle Ungeimpften fragen, warum sie für die Schäden der anderen haften sollen. Darüber hinaus würde es dann keine ungeimpfte Kontrollgruppe mehr geben, was Fragen zur persönlichen Haftung unterbindet.
Impfnebenwirkungen könnten Bundesbürger teuer zu stehen kommen
Die Entschädigungskosten dürften unkalkulierbar werden. Legt man die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach angemahnten Intervalle von sechs Monaten vor, werden diejenigen Menschen, die sich sämtliche Injektionen verabreichen lassen, bis Ende 2023 siebenmal geimpft sein.
Dass dieses Szenario nicht auf kruden Phantasien rechter Verschwörungstheoretiker beruht, zeigt die Tatsache, dass die EU bereits zum Start der Impfkampagne 2,3 Milliarden Impfstoffdosen bestellte – was bei rund 450 Millionen Einwohnern fünf Impfdosen entspricht. Zwischenzeitlich wurden weitere Bestellungen in Milliardenhöhe getätigt. Alleine im Mai hatte die EU laut ZDF einen Vertrag mit Biontech über weitere 1,8 Milliarden Dosen der bedingt zugelassenen Vakzine unterschrieben.
Da bereits nach zwei Impfungen die Nebenwirkungen der Corona-Impfungen laut WHO um ein Vielfaches höher waren als bei sämtlichen verabreichten sonstigen Impfungen der vergangenen 20 Jahre, ist auf dieser Datenbasis mit einer erheblichen Zunahme von Nebenwirkungen zu rechnen. Die Bilanz des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sah Ende September noch drastischer aus. Bezogen auf die geimpften Personen gingen im Zuge der COVID-19-Vakzine rund 54mal mehr Todesfallmeldungen bei dem Bundesinstitut ein als zu allen anderen Vakzinen vom Jahr 2000 bis heute zusammengenommen.
Europäischer Fonds zur Entschädigung der Opfer
Auch die Anzahl der Todesfälle infolge der Impfung dürfte sprunghaft ansteigen, wie diese Grafik des Meldesystems für Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen von Impfstoffen in den USA (VAERS) offenbart.
Wenig vertrauenserweckend mit Blick auf die Sicherheit der Impfstoffe war auch der Versuch von Pfizer, mehrere lateinamerikansiche Staaten mit dreisten Forderungen unter Druck zu setzen. Recherchen des „Bureau of Investigative Journalism“ zusammen mit regionalen Medien zufolge wollte der Pharmariese, dass ihm Regierungen ihre Botschaftsgebäude und Militärbasen im Ausland oder Teile ihrer Nationalbankreserven als Sicherheiten überschreiben, falls sie verklagt würden. Zudem sollten die Käuferstaaten jegliche mögliche Schadenersatzforderungen aus zivilrechtlichen Klagen übernehmen, falls jemand nach einer Impfung an schwerwiegenden Nebenwirkungen leiden oder gar daran sterben sollte.
Besonders beängstigend in diesem Kontext: Da laut Bundesgesetzblatt auch Angehörige, Hinterbliebene und andere Personen anspruchsberechtigt sein sollen, die den Geschädigten nahestehen oder nahestanden, dürfte allein die Zahl der im Zuge der Impfung Verstorbenen immense Ansprüche nach sich ziehen. Für bleibende Schäden sieht das Gesetz – monatliche – Entschädigungszahlungen von bis zu 2.000 Euro vor.
Vor diesem Hintergrund verwundert kaum, dass am 23. September auch im EU-Parlament ein „Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“ präsentiert wurde.
Dabei rekurrierte Brüssel gemäß Artikel 143 seiner Geschäftsordnung auf die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die zu diesem Zeitpunkt bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufgeführt hatte:
435.779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech, 73.285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca, 117.243 Fälle beim Vakzin von Moderna und 27 694 Fälle beim Janssen-Impfstoff. Für rund 5.000 Personen in der Europäischen Union hatte die Verabreichung der COVID-19-Impfstoffe laut EMA tödliche Folgen. Tatsächlich dürften diese Zahlen deutlich höher liegen, wie Reitschuster.de berichtete.
Quelle: reitschuster.de
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