Aus­ufernde Gesund­heits­kosten: Ent­eignung mit Ansage

Las­ten­aus­gleichs­gesetz wie nach dem Zweiten Weltkrieg

(von Daniel Weinmann)

„Wir stehen vor einer dra­ma­ti­schen Ent­wicklung in unserer Wirt­schaft“, brachte der frühere SPD-Chef Sigmar Gabriel die pre­kären öko­no­mi­schen Folgen der Coro­na­krise bereits kurz nach deren Aus­bruch im April ver­gan­genen Jahres auf den Punkt.

„Unsere Eltern und Groß­eltern haben schon mal eine Lösung finden müssen – die nannten wir ‚Las­ten­aus­tausch‘. Darüber muss man dann öffentlich reden.“ Gabriel spielte auf die 1952 ein­ge­führte Abgabe in Höhe von 50 Prozent auf alle Ver­mögen an, zahlbar in vier­tel­jähr­lichen Raten über einen Zeitraum von 30 Jahren. Der Frei­betrag belief sich auf 5.000 D‑Mark, so dass der größte Teil aller Bürger von der Abgabe betroffen war.

Nach Lage der Dinge könnte Corona zu einer Neu­auflage einer Ver­mö­gens­abgabe führen. Die gesetz­liche Grundlage dafür wurde längst geschaffen. Laut Artikel 14 Absatz 3 des Grund­ge­setzes ist eine „Ent­eignung nur zum Wohle der All­ge­meinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Ent­schä­digung regelt.“

Staat darf ab Anfang 2024 Las­ten­aus­gleich einführen

Genau diese Basis wurde, unbe­achtet von den mei­nungs­bil­denden Medien in diesem Land, durch eine Geset­zes­än­derung des Deut­schen Bun­destags im Dezember 2019, also kurz vor dem Aus­bruch der Coro­na­krise, geschaffen. Konkret ist es die Änderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Ent­schä­di­gungs­rechts (Las­ten­aus­gleichs­gesetz) – mit Geltung ab dem 01.01.2024.

Darin heißt es: „Das neue 14. Buch Sozi­al­ge­setzbuch (SGB XIV) regelt die Ent­schä­digung von schä­di­gungs­be­dingten Bedarfen von … Per­sonen, die durch eine Schutz­impfung oder sonstige Maß­nahmen der spe­zi­fi­schen Pro­phylaxe nach dem Infek­ti­ons­schutz­gesetz eine gesund­heit­liche Schä­digung erlitten haben.“

Mit anderen Worten: Der Staat kann ab dem 01. Januar 2024 einen Las­ten­aus­gleich – vulgo: eine Ent­eignung – in den Ver­mö­gens­werten der gesamten Bevöl­kerung für die Ent­schä­digung von Impf­ge­schä­digten durchführen.

Besonders perfide: Nur über die all­ge­meine Impf­pflicht kann die Regierung den Las­ten­aus­gleich über alle Bürger recht­fer­tigen. Denn sonst könnten sich alle Unge­impften fragen, warum sie für die Schäden der anderen haften sollen. Darüber hinaus würde es dann keine unge­impfte Kon­troll­gruppe mehr geben, was Fragen zur per­sön­lichen Haftung unterbindet.

Impf­ne­ben­wir­kungen könnten Bun­des­bürger teuer zu stehen kommen

Die Ent­schä­di­gungs­kosten dürften unkal­ku­lierbar werden. Legt man die von Gesund­heits­mi­nister Karl Lau­terbach ange­mahnten Inter­valle von sechs Monaten vor, werden die­je­nigen Men­schen, die sich sämt­liche Injek­tionen ver­ab­reichen lassen, bis Ende 2023 sie­benmal geimpft sein.

Dass dieses Sze­nario nicht auf kruden Phan­tasien rechter Ver­schwö­rungs­theo­re­tiker beruht, zeigt die Tat­sache, dass die EU bereits zum Start der Impf­kam­pagne 2,3 Mil­li­arden Impf­stoff­dosen bestellte – was bei rund 450 Mil­lionen Ein­wohnern fünf Impf­dosen ent­spricht. Zwi­schen­zeitlich wurden weitere Bestel­lungen in Mil­li­ar­denhöhe getätigt. Alleine im Mai hatte die EU laut ZDF einen Vertrag mit Biontech über weitere 1,8 Mil­li­arden Dosen der bedingt zuge­las­senen Vakzine unterschrieben.

Da bereits nach zwei Imp­fungen die Neben­wir­kungen der Corona-Imp­fungen laut WHO um ein Viel­faches höher waren als bei sämt­lichen ver­ab­reichten sons­tigen Imp­fungen der ver­gan­genen 20 Jahre, ist auf dieser Daten­basis mit einer erheb­lichen Zunahme von Neben­wir­kungen zu rechnen. Die Bilanz des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sah Ende Sep­tember noch dras­ti­scher aus. Bezogen auf die geimpften Per­sonen gingen im Zuge der COVID-19-Vakzine rund 54mal mehr Todes­fall­mel­dungen bei dem Bun­des­in­stitut ein als zu allen anderen Vak­zinen vom Jahr 2000 bis heute zusammengenommen.

Euro­päi­scher Fonds zur Ent­schä­digung der Opfer

Auch die Anzahl der Todes­fälle infolge der Impfung dürfte sprunghaft ansteigen, wie diese Grafik des Mel­de­systems für Ver­dachts­fälle uner­wünschter Wir­kungen von Impf­stoffen in den USA (VAERS) offenbart.

 

Wenig ver­trau­ens­er­we­ckend mit Blick auf die Sicherheit der Impf­stoffe war auch der Versuch von Pfizer, mehrere latein­ame­rik­an­siche Staaten mit dreisten For­de­rungen unter Druck zu setzen. Recherchen des „Bureau of Inves­ti­gative Jour­nalism“ zusammen mit regio­nalen Medien zufolge wollte der Phar­ma­riese, dass ihm Regie­rungen ihre Bot­schafts­ge­bäude und Mili­tär­basen im Ausland oder Teile ihrer Natio­nal­bank­re­serven als Sicher­heiten über­schreiben, falls sie ver­klagt würden. Zudem sollten die Käu­fer­staaten jeg­liche mög­liche Scha­den­er­satz­for­de­rungen aus zivil­recht­lichen Klagen über­nehmen, falls jemand nach einer Impfung an schwer­wie­genden Neben­wir­kungen leiden oder gar daran sterben sollte.

Besonders beängs­tigend in diesem Kontext: Da laut Bun­des­ge­setz­blatt auch Ange­hörige, Hin­ter­bliebene und andere Per­sonen anspruchs­be­rechtigt sein sollen, die den Geschä­digten nahe­stehen oder nahe­standen, dürfte allein die Zahl der im Zuge der Impfung Ver­stor­benen immense Ansprüche nach sich ziehen. Für blei­bende Schäden sieht das Gesetz – monat­liche – Ent­schä­di­gungs­zah­lungen von bis zu 2.000 Euro vor.

Vor diesem Hin­ter­grund ver­wundert kaum, dass am 23. Sep­tember auch im EU-Par­lament ein „Entwurf einer Ent­schließung des Euro­päi­schen Par­la­ments zur Ein­richtung eines euro­päi­schen Fonds zur Ent­schä­digung der Opfer der „COVID-19-Impf­stoffe“ prä­sen­tiert wurde.

Dabei rekur­rierte Brüssel gemäß Artikel 143 seiner Geschäfts­ordnung auf die Euro­päische Arz­nei­mittel-Agentur (EMA), die zu diesem Zeit­punkt bereits rund eine Million Fälle von Neben­wir­kungen nach der Impfung mit COVID-19-Impf­stoffen auf­ge­führt hatte:

435.779 Fälle beim Impf­stoff von Pfizer BioNTech, 73.285 Fälle beim Impf­stoff von Astra­Zeneca, 117.243 Fälle beim Vakzin von Moderna und 27 694 Fälle beim Janssen-Impf­stoff. Für rund 5.000 Per­sonen in der Euro­päi­schen Union hatte die Ver­ab­rei­chung der COVID-19-Impf­stoffe laut EMA töd­liche Folgen. Tat­sächlich dürften diese Zahlen deutlich höher liegen, wie Reitschuster.de berichtete.


Quelle: reitschuster.de