Stand der Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Masernimpfpflicht

Leider weigern sich die deut­schen Gerichte, allen voran das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, wei­terhin geradezu krampfhaft, die Ver­fas­sungs­mä­ßigkeit der vom Bun­destag erlassene Masern­impf­pflicht zu über­prüfen. Eil­antrag und Haupt­sa­che­ver­fahren liegen seit Monaten unbe­ar­beitet in Karlsruhe.

(Hans Tolzin/U. Lipinski)

Wie einige von Ihnen wissen, gibt es bereits seit geraumer Zeit eine Klä­ger­gruppe, die u.a. eine umfas­sende Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen das sog. „Masern­schutz­gesetz“ ein­ge­reicht hat. Die Klä­ger­gruppe hat bereits vor ca. 7 Monaten einen Eil­antrag beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt abschließend begründet.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt weigert sich kon­stant, über diesen Eil­antrag zu ent­scheiden. Das nannte man bis vor kurzem noch „förm­liche Jus­tiz­ver­wei­gerung“, heute wäre es ver­mutlich eine Art „Hal­tungs-Juris­prudenz“ (analog zum sog. „Hal­tungs­jour­na­lismus“).

Die Klä­ger­gruppe klagt auch gegen das gesamte sog. Bun­des­not­bremsen-Geset­zes­paket und seit geraumer Zeit auch gegen die §§ 5 und 28a des Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­setzes (BIfSG). Auch hier macht Karlsruhe seit vielen Monaten rein gar nichts und lässt die Eil­an­träge schlicht und einfach liegen.

Diese Klä­ger­gruppe führt diese Pro­zesse auf Spen­den­basis und benötigt jetzt u.a. auch Geld, um gegen die drei­fache förm­liche Jus­tiz­ver­wei­gerung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vor­zu­gehen. Eine Men­schen­rechts­be­schwerde in Straßburg ist das einzige juris­tisch noch mög­liche Mittel, um Karlsruhe „auf­zu­wecken“.

Wir ver­muten, dass die umfassend begrün­deten Ver­fas­sungs­be­schwerden ins­be­sondere in for­meller Hin­sicht und mehrfach „wunde Punkte“ getroffen haben könnten, weil alle anderen Eil­an­träge anderer Beschwer­de­führer gegen das sog. Masern­schutz­gesetz und gegen die Bun­des­not­bremse längst abge­wiesen worden sind.

Das recht­fertigt jedoch nicht mona­te­langes Nichtstun des Bundesverfassungsgerichts!

Brisant ist die Ver­fas­sungs­be­schwerde auch deshalb, weil die Vor­schrift, die die Gesunden (sprich die „Unge­impften“) von der Ent­schä­di­gungs­pflicht aus­nimmt, eben­falls in dem Geset­zes­paket ent­halten ist und eben­falls ange­griffen wird.“

Weitere Infor­ma­tionen über die Ver­fas­sungs­be­schwerde finden Sie unter:

https://www.facebook.com/Verfassungsbeschwerde-110956561251626/

https://t.me/Masernschutzgsetz

https://unverletzlich.de/

Bitte nicht mit dem AGBUG-Kla­ge­fonds verwechseln

Die Ver­fas­sungs­be­schwerde dieser Klä­ger­gruppe wird zwar auch vom Hei­del­berger Rechts­anwalt Dr. Uwe Lipinski ver­treten, ist jedoch unab­hängig von den Corona-Ver­fahren, die über den AGBUG-Kla­ge­fonds finan­ziert werden. Falls Sie explizit die Klage gegen die Masern­impf­pflicht unter­stützen wollen, finden Sie die Kon­to­ver­bindung z. B. unter https://unverletzlich.de

EpochTimes vom 2. Sept. 2021

Cri­tical News vom 8. August 2021

So können Sie die Ver­fas­sungs­be­schwerde finan­ziell unterstützen


Quelle: impfkrititk.de