Die Zahl von diagnostizierten Autoimmunerkrankungen im Anschluss an eine Corona-Impfung ist auffallend hoch. In Fachkreisen werden diese Erkrankungen in der Zwischenzeit bereits als »V‑AIDS« (Vaccine-Acquired Immune Deficiency Syndrom) bezeichnet, also eine durch die Impfung bedingte Immunschwäche.
Einer Düsseldorfer Anwaltspraxis ist diese Vielzahl von »Einzelfällen« aufgefallen und sie hat damit begonnen, diese Daten in Übereinstimmung mit den Betroffenen zu sammeln. Besonders auffällig ist, dass oftmals Autoimmunerkrankungen im Anschluss an eine Impfung diagnostiziert wurden, auch wenn einige Ärzte versuchten, die Krankheitssymptome als psychosomatisch bedingt abzutun. Die Schilderung der verschiedenartigen Hyperinflammationseffekte seitens der Betroffenen macht diesen Erklärungsansatz für die Anwälte und den mit ihnen zusammen arbeitenden Fachmedizinern allerdings unplausibel.
Die auf Anraten von den Betroffenen erstellten Blutbilder zeigten dann auch deutlich, dass tatsächlich eine durch die Impfung bedingte Autoimmunschwäche vorliegt, das »Vaccine-Acquired Immune Deficiency Syndrom«, kurz V‑AIDS. Es ist eindeutig belegt, dass die Corona-Impfung für die Hervorrufung dieses Syndroms und den damit verbundenen Symptomen verantwortlich ist.
Im renommierten Wissenschaftsmagazin “Nature” veröffentlichten 26 internationale Wissenschaftler einen Fachartikel zum Inhalt und Ausmaß der genetischen Umprogrammierung des Immunsystems infolge der Impfung. Die Anwälte verstehen den Artikel so, dass das Immunsystem durch die Impfung irreparabel zerstört werde. Der Artikel wurde “Nature” bereits im April 2021 eingereicht aber erst am 26. Oktober 2021 (dem Veröffentlichungsdatum) veröffentlicht. (https://www.nature.com/.pdf)
Folgt man den Ausführungen dieses Artikels, so sollte im Rahmen eines großen Blutbildes und der Abklärung des Immunstatus von einem Labor die Lymphozyten, die Anzahl der T‑Reg, der Th1/Th2 Zytokinstatus (funktionale Erschöpfung), NK-Testung Grundaktivität der nat. Killerzellen, Auskunft gegeben werden können, ob das vorliegt, was die Wissenschaft vorstehend als sog. V‑AIDS als Folge der Impfung beschreibt.
Ist das der Fall, dürfte ein erheblicher Impfschaden vorliegen, der zu erheblichen materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen führen könnte, erläutert Dr. Marco Rogert, Gründungspartner der Kanzlei und bekannt als Pionier im sog. Diesel-Abgasskandal und Vertreter der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG: »Die Lebenserwartung der Betroffenen wird deutlich reduziert, wenn V‑Aids vorliegt. Insofern kommen auch sechsstellige Schadenersatzbeträge in Betracht.«