Dr. med. Mat­thias Frank: Can­nabis — Ist Can­nabis Medizin? (Video)

Wann kann Can­nabis vom Arzt ver­ordnet werden? 

Schwerst­kranke Pati­enten können Arz­nei­mittel auf Can­nabis-Basis ver­ordnet bekommen – aller­dings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.
Bei Arz­nei­mitteln auf Can­nabis-Basis handelt es sich um Betäu­bungs­mittel. Die medi­zi­ni­schen Wir­kungen von Hanf gehen vor allem auf die Inhalts­stoffe Tetra­hy­dro­can­na­binol (THC) und Can­na­bidiol (CBD) zurück.

Die Medizin ver­wendet Can­na­bis­blüten und Can­na­bis­ex­trakte. Diese stammen sämtlich aus kon­trol­liertem und hoch­wer­tigem Anbau und werden über Apo­theken abge­geben. Die Ver­ordnung erfolgt daher auf einem Betäubungsmittel-Rezept.

Seit 2017 über­nehmen die Gesetz­lichen Kran­ken­kassen in bestimmten Fällen die Kosten für Can­nabis- Arz­nei­mittel. Dafür gelten aller­dings strenge Vor­aus­set­zungen: Es liegt eine schwere Erkrankung vor, eine aner­kannte medi­zi­nische Behandlung steht nicht zur Ver­fügung oder ist nach ärzt­licher Ein­schätzung nicht möglich.

Es gibt eine Chance, dass sich der Krank­heits­verlauf oder starke Beschwerden spürbar bessern.

Ob diese Vor­aus­set­zungen gegeben sind, beur­teilt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Vor der ersten Ver­ordnung müssen Sie bei Ihrer Kran­ken­kasse eine Geneh­migung einholen.

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