Symbolbild: Bestandteile von pixabay, gemeinfrei, Fotomontage: Niki Vogt, daher auch gemeinfrei.

Erster EU-Bürger wegen fal­scher Meinung ent­eignet – Präzedenzfall?

Die EU hat in einem ersten Prä­ze­denzfall einen EU-Bürger auf­grund seiner poli­ti­schen Welt­an­schauung enteignet.

(von Hannes Hof­bauer, Rubikon Weltredaktion)

Ham­baleks Bio­grafie hat nichts Sym­pa­thi­sches. An den öst­lichen Abhängen der kleinen Kar­paten besitzt er im Dorf Dolná Krupá ein grö­ßeres Anwesen auf einer ehe­ma­ligen Schwei­nefarm, in dem er auch ein Mili­tär­museum ein­ge­richtet hat. An dieser 50 Auto­mi­nuten von Bra­tislava ent­fernten Adresse befindet sich auch die Euro­pa­zen­trale der „Not­schnije wolki“, der „Nacht­wölfe“. Dieser in der Pere­stroika-Zeit gegründete rus­sische Moto­radclub steht seit geraumer Zeit dem Kreml und dessen Haus­herrn Wla­dimir Putin nahe.

Berühmt geworden sind die Biker, deren Mit­glie­derzahl je nach Quelle zwi­schen 5.000 und 10.000 liegen dürfte, als Putin mit ihnen im August 2019 eine Runde auf der Krim drehte. Auch mit ihren — fall­weise von ein­zelnen Staaten ver­bo­tenen — Europa-Aus­flügen zum „Tag des Sieges“ am 9. Mai zeigten sie Flagge, die rus­sische Flagge. Die Nacht­wölfe geben sich national, rus­sisch-orthodox und Putin-nah. Jozef Ham­balek gehört neben Alex­ander Sal­dos­tanow zu ihren Führungsfiguren.

Nun wäre das Ganze nicht besonders berich­tenswert, zumindest nicht in poli­ti­scher Hin­sicht, wenn sich die EU-Kom­mission anlässlich ihrer neu­esten Russland-Sank­tionen nicht ent­blödet hätte — man ver­zeihe mir die scharfen Worte —, den Motorrad-Club der Nacht­wölfe auf die schwarze Liste zu setzen — und mit ihm dessen Führungsriege.

Jozef Ham­balek ist Slowake und damit der erste EU-Staats­bürger, der auf die gegen Russland gerichtete Sank­ti­ons­liste gesetzt wurde. Die slo­wa­kische Regierung ist auf­ge­fordert, sein Ver­mögen zu beschlag­nahmen und ihn damit seiner Exis­tenz­grundlage zu berauben.

Dies ist eine neue Qua­lität im Krieg der EU gegen Russland, den Brüssel freilich als solchen nicht erklärt hat und ihn auch selbst nicht so bezeichnet. Ham­balek hat nichts ver­brochen, was strafbar wäre, und wenn er etwas ver­brochen hat, ist das nach keinem natio­nalen Recht in der Euro­päi­schen Union ein Grund für eine Enteignung.

Man kann als Mörder im Gefängnis sitzen und außerhalb davon Reich­tümer ange­häuft haben, die einem wegen dieser Untat nicht weg­ge­nommen werden.

Ham­balek zeigte und zeigt Sym­pathie für den Kreml, war auf der Krim, als sie rus­sisch wurde, hat sich mut­maßlich auch oft und ergiebig für die mili­tä­rische Inter­vention Russ­lands in der Ukraine aus­ge­sprochen, feierte viel­leicht mit seinen Kum­panen und viel Bier den einen oder anderen Sieg der rus­si­schen Armee, war mög­li­cher­weise auch im Donbass, um die irre­gu­lären volks­re­vo­lu­tio­nären Sepa­ra­tisten zu unter­stützen. All das kann man kri­ti­sieren und abscheulich finden; sollte er als Kämpfer in den Reihen der Donezker Volks­re­publik gedient haben, worüber mir aller­dings kei­nerlei Hin­weise vor­liegen, könnte ihm der slo­wa­kische Staat even­tuell die Staats­bür­ger­schaft entziehen.

Das Ein­frieren seines Ver­mögens jedoch ist ein voll­kommen außerhalb des euro­päi­schen Rechts­ver­ständ­nisses, das auf dem römi­schen Recht beruht, lie­gender Vorgang. Es dient offen­sichtlich dazu, Oppo­sition zur russ­land­feind­lichen Politik innerhalb der EU nicht bloß mundtot zu machen, sondern ihr mit dem Entzug der Lebens­grundlage zu drohen.

Dem ehe­ma­ligen deut­schen Bun­des­kanzler Gerhard Schröder und der ehe­ma­ligen öster­rei­chi­schen Außen­mi­nis­terin Karin Kneissl wurde bereits am 19. Mai 2022 — unter anderem vom EU-Par­lament — gedroht, sie auf die Sank­ti­ons­liste zu setzen. Sie gehörten keiner Russland-freund­lichen Motor­radgang an und fuhren vor Jahren auch nicht mit Putin auf der Krim spa­zieren. Sie waren Auf­sichts­rats­mit­glieder im bör­sen­no­tierten rus­si­schen Mine­ral­öl­riesen Rosneft. Sie zu sank­tio­nieren, scheute Brüssel zurück, auch deshalb, weil beide — nach immensem Druck — ihre Auf­sichts­rats­posten zurück­legten. An Jozef Ham­balek kühlt sich nun Ursula von der Leyen ihr Mütchen; und setzt damit einen gefähr­lichen Präzedenzfall.

Gesinnung kann ab sofort dazu führen, dass man sein Haus und sein Sparbuch, sein Ein­kommen ver­liert, freilich nur, wenn man die falsche Gesinnung hat, also eine, die dem herr­schenden anti-rus­si­schen Nar­rativ entgegensteht.

Soweit haben die trans­at­lan­tisch gesinnten Eliten unsere Gesell­schaften getrieben, dass in den wich­tigsten Fragen nur noch Zustimmung oder zumindest poli­tische Abs­tinenz erlaubt sind. Geg­ner­schaft wird bestraft. Das ist ein untrüg­liches Zeichen für einen auto­ri­tären Staat, im beschrie­benen Fall eine auto­ritär agie­rende Euro­päische Union.